Blick über den Zaun: Stim­mungs­bild des baye­ri­schen Gast­ge­wer­bes hin­sicht­lich eines län­ge­ren Lockdowns

48 Pro­zent der Betrie­be benö­ti­gen jetzt von der Poli­tik eine ver­läss­li­che Ent­schei­dung, ob die Betrie­be ab 21. Dezem­ber wie­der öff­nen dür­fen, wei­te­re 34 Pro­zent benö­ti­gen sie bis spä­te­stens 7. Dezember

Die Lage für das baye­ri­sche Gast­ge­wer­be ist nach acht Mona­ten Coro­na wei­ter exi­stenz­ge­fähr­dend und lässt baye­ri­sche Gast­ge­ber mehr und mehr ver­zwei­feln. Seit Anfang Novem­ber befin­den sich die Betrie­be wie­der im staat­lich ver­ord­ne­ten Lock­down. „Dass sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen trotz Schlie­ßung bis­lang nicht ver­bes­sert hat, ist ein deut­li­cher Beweis dafür, dass gast­ge­werb­li­che Betrie­be nicht Teil des Pro­blems, son­dern Teil der Lösung sind“, erläu­tert Ange­la Insel­kam­mer, Prä­si­den­tin der Baye­ri­schen Hotel- und Gast­stät­ten­ver­ban­des DEHO­GA Bay­ern. Dies wur­de von zahl­rei­chen Exper­ten so immer wie­der bestä­tigt. Insel­kam­mer: „Von unse­rer Bran­che wird ein Son­der­op­fer ver­langt, damit die übri­ge Wirt­schaft mög­lichst wenig bela­stet wird und die Schu­len offen­blei­ben. Gerich­te haben die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit u.a. nur auf­grund der ange­kün­dig­ten umfas­sen­den Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen für alle Betrie­be beschei­nigt.“ Es bedarf nun aber end­lich kon­kre­ter Infor­ma­tio­nen dazu, wann die Antrag­stel­lung mög­lich ist und wann die zuge­sag­te Novem­ber­hil­fe für alle Unter­neh­men aus­ge­zahlt wird.“ Bis jetzt kön­nen jedoch noch nicht ein­mal Anträ­ge zur Novem­ber­hil­fe gestellt wer­den, geschwei­ge denn, dass bereits Gel­der geflos­sen wären.

Die Hoff­nung, wenig­stens den extrem wich­ti­gen Umsatz­brin­ger des Weih­nachts­ge­schäf­tes mit­neh­men zu kön­nen, haben sich mit der ange­kün­dig­ten Ver­län­ge­rung des Lock­downs bis min­de­stens 20. Dezem­ber zer­schla­gen. Bei einer aktu­el­len Umfra­ge, an der über Nacht mehr als 2.000 Hote­liers und Gastro­no­men aus ganz Bay­ern teil­ge­nom­men haben, ant­wor­te­ten auf die Fra­ge, was sie von einer Ver­län­ge­rung des Lock­downs über den Novem­ber hin­aus hiel­ten, 32 Pro­zent „kata­stro­phal“, 22 Pro­zent „schlecht“ und wei­te­re 27 Pro­zent „geht so“; nur 19 Pro­zent wür­den hin­ge­gen die Ver­län­ge­rung als „gut“ bezeich­nen. „Wenn der Lock­down ver­län­gert wird, dann muss zumin­dest gewähr­lei­stet sein, dass bei wei­te­rer Schlie­ßung der Betrie­be auch eine wei­te­re För­de­rung gemäß der Novem­ber­hil­fe jedoch ori­en­tiert an den Dezem­ber-Zah­len des Vor­jah­res garan­tiert ist“, for­dert Insel­kam­mer, „Wir brau­chen eine ech­te Winterhilfe.“

DEHO­GA Bay­ern Lan­des­ge­schäfts­füh­rer Dr. Tho­mas Geppert: „Wir wür­den es begrü­ßen, wenn die Betrie­be wie­der öff­nen dürf­ten. Doch Über­le­gun­gen, man kön­ne die Bran­che nur eine Woche über die Fei­er­ta­ge öff­nen und dann gleich wie­der schlie­ßen, sind voll­kom­men rea­li­täts­fremd. Denn ein gast­ge­werb­li­cher Betrieb funk­tio­niert anders als ein Büro, in dem nur das Licht ange­schal­tet und der Com­pu­ter gestar­tet wer­den muss: Einen gast­ge­werb­li­chen Betrieb hoch­zu­fah­ren ist, auch auf­grund der beson­de­ren Hygie­ne­an­for­de­run­gen, extrem zeit‑, per­so­nal- und kosten­auf­wän­dig. Allein der Logi­stik­auf­wand und das damit ver­bun­de­ne Risi­ko für ein funk­tio­nie­ren­des Weih­nachts­ge­schäft ist enorm hoch.“ Dem­entspre­chend ein­deu­tig fiel die Ant­wort auf die Fra­ge aus, ob sich eine Öff­nung nur vom 21. bis 27. Dezem­ber für den Betrieb wirt­schaft­lich rech­nen wür­de: 91 Pro­zent ver­nein­ten dies. Ein wirt­schaft­li­cher Betrieb über Weih­nach­ten und dem Jah­res­wech­sel ist laut befrag­ten Unter­neh­men durch­schnitt­lich min­de­stens erst ab 31 Tagen Öff­nungs­zeit gege­ben. Immer­hin 35 Pro­zent der Betrie­be wür­den ihre Türen den­noch öff­nen, auch wenn es sich wirt­schaft­lich nicht rech­nen würde.

Geppert: „Wir freu­en uns über jeden Tag, den wir frü­her für unse­re Gäste da sein dür­fen, aber es bedarf einer gene­rel­len Pla­nungs­si­cher­heit. Mit 48 Pro­zent knapp die Hälf­te aller Befrag­ten benö­ti­gen jetzt von der Poli­tik eine ver­läss­li­che Ent­schei­dung, ob die Betrie­be ab 21. Dezem­ber wie­der öff­nen dür­fen, wei­te­re 34 Pro­zent benö­ti­gen sie bis spä­te­stens 7. Dezem­ber.“ „Unse­re Hygie­ne­kon­zep­te funk­tio­nie­ren nach­weis­lich“, so Insel­kam­mer, „wenn wir auf­ma­chen, dann rich­tig und nach­hal­tig, und nicht nur für die ange­dach­ten vier bis zehn Tage. Schließ­lich wol­len Bay­erns Gast­ge­ber mit ihren Lei­stun­gen nicht nur zu Weih­nach­ten See­len trö­sten und erwär­men. Dies wäre zudem inkon­se­quent, da Coro­na nicht in Weih­nachts­ur­laub geht.“