Land­rats­amt Forch­heim infor­miert: KfW-Zuschüs­se für Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­au­tos an pri­va­ten Wohngebäuden

Am 24. Novem­ber 2020 star­tet das KfW-För­der­pro­gramm zur Errich­tung neu­er Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­au­tos im nicht öffent­lich zugäng­li­chen Bereich von Wohn­ge­bäu­den des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur BMVI.

Geför­dert wer­den der Erwerb und die Errich­tung einer fabrik­neu­en, nicht öffent­lich zugäng­li­chen Lade­sta­ti­on inklu­si­ve des elek­tri­schen Anschlus­ses (Netz­an­schluss) sowie damit ver­bun­de­ne not­wen­di­ge Neben­ar­bei­ten an Stell­plät­zen von bestehen­den Wohn­ge­bäu­den in Deutschland.

900 Euro Zuschuss pro Ladepunkt

Die För­de­rung erfolgt durch einen Inve­sti­ti­ons­zu­schuss; der Zuschuss beträgt pau­schal 900 Euro pro Lade­punkt. Unter­schrei­ten die Gesamt­ko­sten des Vor­ha­bens den Zuschuss­be­trag, wird kei­ne För­de­rung gewährt. Eine Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren öffent­li­chen För­der­mit­teln oder einer even­tu­el­len steu­er­li­chen För­de­rung (zum Bei­spiel Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerlei­stun­gen) ist nicht mög­lich. Vor­aus­set­zung für die För­de­rung der Lade­infra­struk­tur ist, dass der für den Lade­vor­gang erfor­der­li­che Strom zu 100% aus erneu­er­ba­ren Ener­gien stammt. Antrags­be­rech­tigt sind Pri­vat­per­so­nen, Wohn­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, Woh­nungs­un­ter­neh­men, Woh­nungs­ge­nos­sen­schaf­ten und Bauträger.

Antrag­stel­lung bei der KfW

Der Antrag muss vor Beginn des Vor­ha­bens, das heißt vor Bestel­lung der Lade­sta­ti­on bzw. vor Abschluss des Lie­fe­rungs- und Lei­stungs­ver­tra­ges elek­tro­nisch im KfW-Zuschuss­por­tal (www​.kfw​.de/​4​4​0​-​z​u​s​c​h​u​s​s​p​o​r​tal) gestellt wer­den. Nach Erhalt der Ein­gangs­be­stä­ti­gung kann der Auf­trag erteilt und mit dem Vor­ha­ben begon­nen sowie das Iden­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren gegen­über der KfW gestar­tet wer­den. Inner­halb von 9 Mona­ten nach Vor­lie­gen der Antrags­be­stä­ti­gung durch die KfW muss der Inve­stor die Durch­füh­rung des Vor­ha­bens nach­wei­sen und die Rech­nun­gen der Fach­un­ter­neh­men über die för­der­fä­hi­gen Lei­stun­gen im KfW-Zuschuss­por­tal hoch­la­den. Nach posi­ti­ver Prü­fung durch die KfW wird der Zuschuss dann in der Regel zum Ende des auf die Prü­fung fol­gen­den Monats auf das Bank­kon­to des Zuschuss­emp­fän­gers überwiesen.

Kli­ma­freund­lich Auto fahren

Das neue KfW-Pro­gramm „Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­au­tos an Wohn­ge­bäu­den“ dürf­te laut Land­rat Dr. Her­mann Ulm ins­be­son­de­re für Fahrer*innen von Elek­tro­au­tos und Eigentümer*innen von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen inter­es­sant sein; denn dies­be­züg­li­che Anfra­gen erreich­ten schon mehr­fach die Ener­gie- und För­der­mit­tel­be­ra­tung des Land­rats­am­tes. „Und wer sein E‑Auto mit Strom vom eige­nen Dach auf­lädt, ver­bes­sert nicht nur die Wirt­schaft­lich­keit sei­ner PV-Anla­ge, son­dern fährt mit die­sem Öko-Strom auch klimafreundlich“!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: www​.kfw​.de/​440