Rege­lung in Stadt und Land­kreis Bam­berg für Kin­der mit Krank­heits­sym­pto­men – Nur mit ärzt­li­cher Bestä­ti­gung zurück in die KiTa

Symbolbild Corona Mundschutz

Es ist zwei­fel­los eine gute Nach­richt in der Coro­na-Pan­de­mie: Bis­her waren die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen in Stadt und Land­kreis Bam­berg kei­ne „Aus­bruchs­her­de“ von Coro­na-Infek­tio­nen. Damit dies so bleibt und die Kin­der­be­treu­ung wei­ter­hin auf­recht erhal­ten blei­ben kann, hat sich die gemein­sa­me Koor­di­nie­rungs­grup­pe Coro­na von Stadt und Land­kreis Bam­berg auf die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se für Stadt und Land­kreis geei­nigt. Zugrun­de liegt der neue Rah­men­hy­gie­ne­plan für die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung des Baye­ri­schen Staat­mi­ni­ste­ri­ums für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les vom 16.11.2020.

Grund­sätz­lich gilt: Kran­ke Kin­der mit den Sym­pto­men Fie­ber, star­ker Husten, Hals- oder Ohren­schmer­zen, Bau­schmer­zen, Erbre­chen oder Durch­fall haben kei­nen Zugang zu ihren Ein­rich­tun­gen. Sie dür­fen erst wie­der zur Betreu­ung ange­nom­men wer­den, wenn das betrof­fe­ne Kind min­de­stens 24 Stun­den sym­ptom­frei ist, das Kind 24 Stun­den fie­ber­frei war und eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung des behan­deln­den Arz­tes vor­ge­legt wird, mit wel­cher bestä­tigt wird, dass das Kind die Ein­rich­tung wie­der besu­chen kann.

In Abspra­che mit dem Gesund­heits­amt, dem ärzt­li­chen Kreis­ver­ban­des Bam­berg und dem Obmann der Kin­der­ärz­te ori­en­tiert man sich an den Emp­feh­lun­gen des Robert-Koch-Insti­tu­tes. Die­se sehen vor, dass eine sol­che Bestä­ti­gung erteilt wird, wenn das betrof­fe­ne Kind sich fünf Tage in häus­li­cher Iso­la­ti­on befand und die letz­ten 48 Stun­den hier­von sym­ptom­frei waren. Die­se Eini­gung wur­de im Hin­blick auf die vor­han­de­nen Test­res­sour­cen und Test­lauf­zei­ten getrof­fen. Soll­te ein Test ärzt­lich not­wen­dig sein, wird die­ser aber auch durchgeführt.