Tipps & Tricks: „Oh Du Ärger­li­che: Von Fake-Shops bis ZU kaput­ten Präsenten“

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­len ver­an­stal­ten drei kosten­lo­se Exper­ten­chats rund um Ein­kauf im Inter­net, Bezah­lung und Umtausch.

  • Beim Geschen­ke­kauf per Maus­klick unbe­dingt Prei­se ver­glei­chen und Bedin­gun­gen prüfen
  • Der Kauf per Rech­nung ist am sichersten
  • Feh­ler­haf­te oder unpas­sen­de Geschen­ke: Wann die Rekla­ma­ti­on klappt

Fal­sche Geschen­ke, kaput­te Prä­sen­te oder Fake-Shops: Die Lust am Kau­fen und die Freu­de am Schen­ken kann schnell getrübt sein. Dabei las­sen sich vie­le Feh­ler und Irr­tü­mer ein­fach ver­mei­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len ver­an­stal­ten in der Vor­weih­nachts­zeit drei Online-Exper­ten­chats. „Auf kur­zem Weg kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ihre Fra­gen zum Ein­kauf im Inter­net, zu Bezahl­ar­ten und zum Umtausch stel­len“, sagt Tat­ja­na Halm, Rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Exper­ten­chat 1: Weih­nachts­ein­käu­fe im Internet

Am 20. Novem­ber von 17 bis 18 Uhr wid­men sich die Exper­ten dem Geschen­ke­kauf per Maus­klick. „Beim The­ma E‑Commerce spie­len soge­nann­te Fake-Shops lei­der eine immer wich­ti­ge­re Rol­le. Die­se Web­sei­ten geben nur vor, Pro­duk­te zu ver­kau­fen“, warnt Tat­ja­na Halm. „Kun­den kön­nen sich schüt­zen, indem sie den Anbie­ter und die Bedin­gun­gen prüfen.“

Exper­ten­chat 2: Weih­nachts­ein­käu­fe bezahlen 

Am 1. Dezem­ber um 17 Uhr dreht sich im Exper­ten­chat alles um die Bezahl­ar­ten. „Am sicher­sten ist es, die Rech­nung erst nach Erhalt der Ware zu beglei­chen oder eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung zu ertei­len“, so die Rechts­exper­tin. Bei der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung kann dem Bank­ein­zug inner­halb von acht Wochen nach Bela­stung des Kon­tos wider­spro­chen werden.

Exper­ten­chat 3: Pro­ble­me mit Weihnachtseinkäufen 

Bei einem kaput­ten Geschenk gibt es klar gere­gel­te Rech­te, bei einem unpas­sen­den Geschenk zählt die Kulanz des Händ­lers. Funk­tio­niert das Geschenk nicht, hat der Käu­fer zwei Jah­re lang die Mög­lich­keit zur Rekla­ma­ti­on gegen­über dem Ver­käu­fer. „Was nicht gefällt, kann im Laden­ge­schäft nicht ein­fach umge­tauscht wer­den. Hier kommt es auf die Kulanz des Händ­lers an. Das Wider­rufs­recht gilt nur für Online-Käu­fe“, betont Tat­ja­na Halm. Die­se und wei­te­re Fra­gen zu Umtausch und Rekla­ma­ti­on wer­den beim Exper­ten­chat am 18. Dezem­ber ab 17 Uhr erläutert.

Anmel­dung

Inter­es­sier­te fin­den die Anmel­dung zu den kosten­lo­sen Ver­an­stal­tun­gen unter https://​www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​.de/​l​a​e​n​d​l​i​c​h​e​-​r​a​e​u​m​e​/​t​e​r​m​i​n​e​-​v​e​r​o​e​f​f​e​n​t​l​i​c​h​u​n​gen.

Die Exper­ten­chats fin­den statt im Rah­men des Pro­jekts „Infor­ma­ti­on zum Ver­brau­cher­schutz in länd­li­chen Räu­men“, das vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz geför­dert wird.