Cobur­ger Weih­nacht: Nur Ein­zel­lö­sun­gen mög­lich, kein „Weih­nachts­markt light“

Symbol-Bild Heimatkunde / Franken

Nach der Absa­ge der Cobur­ger Weih­nacht hat sich auf Initia­ti­ve der Stadt­rats­frak­ti­on Pro Coburg ein Run­der Tisch aus Ver­tre­tern des Stadt­rats, der Stadt­ver­wal­tung sowie von Coburg Mar­ke­ting getrof­fen. „Unser gemein­sa­mes Ziel war es dabei, den Cobur­ge­rin­nen und Cobur­gern zumin­dest punk­tu­ell weih­nacht­li­che Ange­bo­te in unse­rer Innen­stadt zu schaf­fen“, erläu­tern Jür­gen Heeb (Pro Coburg), Horst Graf (Coburg Mar­ke­ting) und Ste­fan Hin­ter­leit­ner (Büro Ober­bür­ger­mei­ster). „Doch jetzt wird die Stadt­ver­wal­tung von Anfra­gen prak­tisch über­rannt, weil auf ein­mal von einem Weih­nachts­markt light die Rede ist.“ Davon kön­nen jedoch kei­ne Rede sein, stel­len die Part­ner uni­so­no fest.

Denk­bar sind jedoch aus­schließ­lich ein­zel­ne, punk­tu­el­le Ange­bo­te. Dies ergibt sich einer­seits aus dem ein­stim­mi­gen Beschluss des Cobur­ger Ver­wal­tungs­se­nats. Und ande­rer­seits aus den sehr engen Vor­ga­ben der aktu­ell gül­ti­gen Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung. „Wir haben auch immer nur an Ein­zel­lö­sun­gen in die­sem engen Rah­men gedacht“, macht auch Pro Coburg-Vor­sit­zen­der Jür­gen Heeb in Namen aller betei­lig­ten poli­ti­schen Ver­tre­ter unmiss­ver­ständ­lich deutlich.

Um kei­ne fal­schen Erwar­tun­gen zu wecken, erläu­tert Ord­nungs­amts­lei­ter Kai Hol­land noch­mals das Vor­ge­hen: Das Ord­nungs­amt sam­melt aktu­ell kon­kre­te Ein­zel­an­fra­gen von Händ­lern auf die Mög­lich­keit zur Ertei­lung einer Son­der­nut­zungs­er­laub­nis. „Das tun wir übri­gens stän­dig“, ver­weist Hol­land auf die Ver­kaufs­stän­de meh­re­rer Schau­stel­ler am Anger und tem­po­rär auch auf dem Marktplatz.

Um sol­che Anfra­gen wie ver­ein­bart mög­lichst schnell bear­bei­ten zu kön­nen, bit­tet das Ord­nungs­amt um mög­lichst kon­kre­te Anga­ben im Zuge der Antrags­stel­lung zum mög­li­chen Stand­ort, dem Sor­ti­ment, dem Hygie­ne­kon­zept und dem Zeit­raum des Ver­kaufs. „Wenn es eine Chan­ce gibt, einen sol­chen Antrag zu geneh­mi­gen, gehen wir auf den Antrag­stel­ler zu und bespre­chen gemein­sam even­tu­ell erfor­der­li­che lebens­mit­tel­recht­li­che Fra­gen und so wei­ter“, erläu­tert der Ord­nungs­amts­lei­ter. Erst dann kann eine ver­bind­li­che Ent­schei­dung getrof­fen wer­den. Klar muss jedem Antrags­stel­ler sein, dass er selbst für alle erfor­der­li­che tech­ni­sche Infra­struk­tur (Ver­kaufs­stand, Strom, Was­ser, Abwas­ser) ver­ant­wort­lich ist. „Wobei wir als Coburg Mar­ke­ting ger­ne mit unse­rem Wis­sen und unse­ren Mög­lich­kei­ten unter­stüt­zen“, ergänzt Betriebs­lei­ter Horst Graf im Namen sei­nes Teams.

Aller­dings hat die­ses Vor­ge­hen auch Haken und Ösen, „über die wir uns auch alle in der Run­de von Anfang an klar waren“, beto­nen Heeb, Graf und Hin­ter­leit­ner über­ein­stim­mend. Damit spie­len sie z.B. auf das Pro­blem an, wenn meh­re­re Bewer­bun­gen für einen kon­kre­ten Stand­ort ein­ge­hen. „Dann kann es sein, dass gar nichts mög­lich ist, weil wir natür­lich an den Gleich­be­hand­lungs­grund­satz gebun­den sind.“

Im Rah­men der Gesprä­che des vir­tu­ell geführ­ten Run­den Tisches, an dem auch Ver­tre­ter der Grü­nen und FDP teil­ge­nom­men hat­ten, wur­de auch immer betont, dass es um ein­zel­ne Ver­kaufs- und Akti­ons­punk­te geht. „Wir haben ganz grob von einem hal­ben Dut­zend gespro­chen“, so Jür­gen Heeb rück­blickend, „und nie von einem Weih­nachts­markt light, wie es jetzt zum Teil durch die Medi­en geht“. Und Ste­fan Hin­ter­leit­ner gibt zu beden­ken, dass auch nicht an den Aus­schank von Glüh­wein oder Alko­hol zu den­ken sein wird: „Denn alles, was dazu führt, dass vie­le Men­schen län­ger bei­sam­men­ste­hen oder ein Ver­an­stal­tungs­cha­rak­ter ent­steht, ist vor dem Hin­ter­grund von Infek­ti­ons­schutz ein­fach auch unter­sagt“, macht Kai Hol­land für die Geneh­mi­gungs­be­hör­de noch­mals deutlich.

Um das Ver­fah­ren best­mög­lich zu steu­ern, sam­melt das Ord­nungs­amt zunächst bis Don­ners­tag, 19 Novem­ber, alle Anfra­gen und klärt erste Detail­fra­gen. Eine fina­le Ent­schei­dung wird vor­aus­sicht­lich erst Ende Novem­ber mög­lich sein, da die der­zei­ti­gen Rege­lun­gen zum Infek­ti­ons­schutz nur bis 1. Dezem­ber gel­ten. „Wir müs­sen sehen, was uns dann von der Staats­re­gie­rung vor­ge­ge­ben wird“, so Hol­land. „Wir wol­len kei­nes­falls Pes­si­mi­sten sein. Aber wer sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen genau anschaut muss sich dar­über im Kla­ren sein, dass auch die­ser Weg zu etwas Weih­nachts­stim­mung in unse­rer Innen­stadt alles ande­re als gesi­chert ist“, dämpft Hol­land all­zu gro­ße Hoff­nun­gen. „Das müs­sen wir dann auch akzep­tie­ren und wer­den wir auch gemein­sam mit­tra­gen“, bedankt sich Heeb im Namen aller Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus dem Stadt­rat bei Stadt­ver­wal­tung und Coburg Mar­ke­ting für die Bereit­schaft, eine sol­che Lösungs­op­ti­on zumin­dest aktiv mit voranzutreiben.

Bewer­bun­gen mit den genann­ten ein­deu­ti­gen Anga­ben sind best­mög­lich per eMail zu rich­ten an ordnungsamt@​coburg.​de.