ZBFS Bay­reuth: Fami­li­en­er­ho­lung – Urlaubs­zu­schuss für ein­kom­mens­schwa­che Fami­li­en kann jetzt online bean­tragt werden

Im Frei­staat Bay­ern soll Urlaub auch ein­kom­mens­schwa­chen Fami­li­en mög­lich sein. Betrof­fe­ne Fami­li­en kön­nen ihren Zuschuss­an­trag jetzt auch online stel­len. Das neue Ser­vice­an­ge­bot der Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) erleich­tert die Antrag­stel­lung und ist ein wesent­li­cher Teil zur Umset­zung des Digi­ta­li­sie­rungs­pro­gramms in Bayern.

Der Prä­si­dent des ZBFS, Dr. Nor­bert Koll­mer, gab gestern den Start­schuss. „Sie kön­nen mit dem Online­an­trag alle erfor­der­li­chen Anga­ben direkt am PC ein­ge­ben, abspei­chern und den Antrag beim ZBFS elek­tro­nisch ein­rei­chen“, erklärt Dr. Nor­bert Koll­mer. „Eine Unter­schrift ist dabei jetzt nicht mehr not­wen­dig“, betont Dr. Koll­mer und ergänzt: „Die Anla­gen kön­nen Sie wahl­wei­se als Anhang hoch­la­den oder auf dem Post­weg nachreichen.“

Das Antrags­for­mu­lar kann auch wie bis­her im PDF-For­mat her­un­ter­ge­la­den und aus­ge­füllt wer­den. Dann sind jedoch wei­ter­hin Unter­schrift und die übli­che Zusen­dung per Post, Fax oder E‑Mail erforderlich.

Die Lan­des­be­hör­de ZBFS in Bay­reuth gewährt im Rah­men der Fami­li­en­er­ho­lung jähr­lich Hil­fen von rund 350.000 Euro.

Vor­aus­set­zun­gen für eine För­de­rung sind unter ande­rem, dass

  • der Haupt­wohn­sitz in Bay­ern liegt,
  • man die indi­vi­du­el­le Ein­kom­mens­gren­ze nicht überschreitet
  • und Kin­der­geld für jedes zu berück­sich­ti­gen­de Kind bezieht.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und den Link zum Online­an­trag fin­den Sie hier:

www​.zbfs​.bay​ern​.de/​f​o​e​r​d​e​r​u​n​g​/​f​a​m​i​l​i​e​/​e​r​h​o​l​ung