Hall­stadt: Neu­ord­nung Ertl-Zen­trum: Gerichts­ur­teil hat kei­ne Auswirkung

Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt kas­siert Kla­ge der Stadt Bam­berg. Für das ERTL-Zen­trum und sei­ne Kun­den ändert sich nichts / Foto: Stadt Hallstadt

Die Stadt Bam­berg klag­te gegen den Bebau­ungs­plan zur Neu­ord­nung des Ertl-Zen­trums. Im Novem­ber 2019 befass­te sich bereits der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof mit dem Fall. Nun wur­de die Beschwer­de zur Nicht­zu­las­sung der Revi­si­on vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zurück­ge­wie­sen, da die Rechts­sa­che kei­ne grund­sätz­li­che Bedeu­tung hat. Dadurch ist der aktu­el­le Bebau­ungs­plan unwirksam.

Was bedeu­tet das nun konkret? 

Das Urteil hat kei­nen Ein­fluss auf die der­zei­ti­ge Nut­zung. Wenn man es genau­er betrach­tet, ist das Ergeb­nis für die Stadt Bam­berg sogar kon­tra­pro­duk­tiv. Hat­te die Fir­ma Ertl bis­her auf Bau­rech­te ver­zich­tet, ste­hen ihr die­se nun wie­der zu. Damit könn­te die Fir­ma Ertl künf­tig ihre Ver­kaufs­flä­che sogar um meh­re­re 1.000 Qua­drat­me­ter erweitern.

Gut­ach­ten wider­legt Schwä­chung der Innenstadt

Die Angst der Stadt Bam­berg, die Neu­ord­nung des Ertl-Zen­trums könn­te ihrer Innen­stadt scha­den, wider­leg­te unter­des­sen ein wei­te­res Gut­ach­ten („… der Wett­be­werbs­be­zug zur Innen­stadt (wird) nicht wesent­lich verstärkt.“)

Blick in die Zukunft

Es liegt aktu­ell kein Erfor­der­nis vor, einen neu­en Bebau­ungs­plan auf­zu­stel­len. Dem­entspre­chend wird sich weder für die Kun­den noch für die Eigen­tü­mer­fa­mi­lie etwas ändern.