Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH trifft wei­te­re Schutz­maß­nah­men gegen die Ver­brei­tung des Corona-Virus

Symbolbild Corona

Ab Mon­tag: Eine Woche kein Besuch

Ganz Ober­fran­ken ist rot oder dun­kel­rot. Auf die sich zuspit­zen­de Coro­na-Situa­ti­on muss auch der Maxi­mal­ver­sor­ger Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH reagie­ren. Ab kom­men­den Mon­tag, 9. Novem­ber 2020, gilt eine neue Rege­lung: Wäh­rend der ersten Woche ihres sta­tio­nä­ren Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes kön­nen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten an bei­den Betriebs­stät­ten nicht mehr besucht werden.

In den zurück­lie­gen­den Mona­ten hat sich ein Trend ver­ste­tigt. Täg­lich kamen zwi­schen 250 und 300 Men­schen in die bei­den Betriebs­stät­ten der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH, um Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten zu besu­chen. An den Wochen­en­den noch mehr. „Das ist bei stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len zu viel“, sagt Prof. Dr. Tho­mas Rup­p­recht, Ärzt­li­cher Direk­tor und Pan­de­mie­be­auf­trag­ter der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH. Denn auch wenn die Ein­gangs­kon­trol­len mit gro­ßer Sorg­falt statt­fin­den: Eine hun­dert­pro­zen­ti­ge Sicher­heit kön­nen sie nicht bie­ten. Rup­p­recht: „So leid es uns für unse­re Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, für deren Ange­hö­ri­ge und Freun­de auch tut. Die wirk­sam­ste Maß­nah­me, das Risi­ko zu ver­rin­gern, ist die Anzahl der Kon­tak­te und folg­lich auch der Besu­cher zu senken.“

Des­halb gilt ab Mon­tag, 9. November:

  • Eine Woche nach Auf­nah­me gilt ein grund­sätz­li­cher Besuchs­stopp für alle sta­tio­nä­ren Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten. Also auch für die­je­ni­gen, die bereits in einer unser Betriebs­stät­ten behan­delt wer­den. Bei neu­en Pati­en­ten beginnt die Besuchs-pau­se mit dem Tag ihrer Aufnahme.
  • Ab dem ach­ten Tag des Kli­nik­auf­ent­hal­tes sind Besu­che wie­der mög­lich. Nach der bekann­ten Regel: Pro Pati­ent ein Besuch am Tag für eine Stun­de. Pati­en­ten, die also län­ger im Kran­ken­haus blei­ben müs­sen, wer­den nicht dau­er­haft von ihrer Fami­lie und ihren Freun­den abgeschnitten.
  • Die für die Kin­der­kli­nik, die Pal­lia­tiv­sta­ti­on, den Kreiß­saal und die Gebur­ten­sta­ti­on gel­ten­den Aus­nah­me­re­ge­lun­gen blei­ben bestehen.
  • Und selbst­ver­ständ­lich bleibt auch das gene­rel­le Besuchs­ver­bot für Sta­tio­nen mit Covid-Pati­en­ten unangetastet.

Lei­der ist es nicht aus­zu­schlie­ßen, dass sich die Situa­ti­on wei­ter ver­schärft. Die Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH wird auf eine mög­li­cher­wei­se wei­te­re nega­ti­ve Ent­wick­lung reagie­ren müs­sen. Zusätz­li­che Ein­schrän­kun­gen sind daher mög­lich. Wir bit­ten um Verständnis.

Info: Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die Ter­mi­ne für eine ambu­lan­te oder sta­tio­nä­re Behand­lung haben, haben wei­ter­hin Zugang zu unse­ren Betriebs­stät­ten. Wir bit­ten gera­de die­se Pati­en­ten, not­wen­di­ge Behand­lun­gen nicht aus Sor­ge vor einer Coro­na-Infek­ti­on auf­zu­schie­ben. Die Fol­gen einer ver­zö­ger­ten Behand­lung kön­nen weit­rei­chend sein.