Coro­na-Rege­lun­gen an der Uni­ver­si­tät Bay­reuth ab 05.11.2020

Symbolbild Corona Mundschutz

Auf dem Gelän­de der Uni­ver­si­tät Bay­reuth ein­schließ­lich ihrer Außen­stel­len besteht zu jeder Zeit und für alle die Ver­pflich­tung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Aus­ge­nom­men sind Per­so­nen, die sich allei­ne in einem Raum auf­hal­ten oder die aus medi­zi­ni­schen Grün­den kei­ne Mund-Nase-Bedeckung tra­gen kön­nen. Dies ist durch ein ärzt­li­ches Attest nach­zu­wei­sen, das immer bei sich zu tra­gen ist.

Das heißt, es gilt drin­nen und drau­ßen, immer und über­all Mas­ken­pflicht – sowohl für Uni­ver­si­täts­an­ge­hö­ri­ge als auch für Exter­ne, sowohl für Fuß­gän­ger als auch für Rad­fah­rer und son­sti­ge Sport­trei­ben­de auf dem Cam­pus (z.B. Jog­gen­de), egal ob in Grup­pen oder allein unter­wegs. Die Mas­ken­pflicht gilt auch wäh­rend des Auf­ent­halts an einem festen Platz, selbst wenn der Min­dest­ab­stand ein­ge­hal­ten wird.

Die Rege­lung tritt ab Don­ners­tag, 05. Novem­ber 2020, in Kraft.

Sie gilt solan­ge, wie laut Fest­stel­lung des RKI oder des LGL eine Zahl der Neu­in­fek­tio­nen von 35 pro 100.000 Ein­woh­ner in Bay­reuth inner­halb von sie­ben Tagen über­schrit­ten wird oder vor weni­ger als sechs Tagen noch über­schrit­ten wor­den ist. Maß­geb­lich ist die Bekannt­ga­be der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te auf der Inter­net­sei­te des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge unter https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de