Aus der Göß­wein­stei­ner Leser­post: „Ver­sto­ßen Schul­lei­tun­gen und Gesund­heits­äm­ter gegen die Baye­ri­sche Infektionsschutzverordnung?“

leserbrief-symbolbild

Seit gut einer Woche steht im Land­kreis Bay­reuth die Koro­naam­pel auf Rot. Das Gespräch mit eini­gen Müt­tern mach­te mich auf­merk­sam, wel­che Fol­gen dies vor allem für eine beson­ders sen­si­ble Grup­pe hat, die Kin­der und Jugend­li­chen in den Kin­der­gär­ten und Schu­len. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung (MND) ist zwi­schen­zeit­lich im gesam­ten Schul­be­reich ein­ge­kehrt und wird auch im Pau­sen­hof fort­ge­setzt. Über die Aus­sa­ge des Robert Koch- Insti­tuts (RKI) vom 16.10.2020: „Über­tra­gun­gen im Außen­be­reich kom­men ins­ge­samt sel­ten vor“, set­zen sich die Schu­len und die es ver­an­las­sen­den Behör­den rigi­de weg. Eine Erho­lung der Schü­ler von die­ser Ein­schrän­kung wäh­rend der Pau­se ist nicht gege­ben – auch dort muss der MND getra­gen wer­den. Die Frag­wür­dig­keit der Maß­nah­me, die, so die Stu­di­en­la­ge, bei 25 bis 31% der Fäl­le eine Infek­ti­on ver­mei­det, also als Maß­nah­me die Aus­brei­tung der Infek­ti­on nicht ver­hin­dern, son­dern nur ver­lang­sa­men kann, wird nicht wahrgenommen.

In man­chen Schu­len wird den­noch der MND allein als Schutz vor einer Infek­ti­on gese­hen, nicht aber, dass damit für die Kin­der – je jün­ger, umso mehr – ver­schie­den­ste see­li­sche und gesund­heit­li­che Bela­stun­gen ver­bun­den sind. Nicht zufäl­lig gibt es des­we­gen Land­rä­te wie in Erding oder Stadt­ober­häup­ter wie in Mün­chen, die Grund­schü­ler vom Tra­gen der MND befreit haben. Mir sind Fäl­le bekannt, wo ärzt­li­che Atte­ste, die die Kin­der schüt­zen sol­len, grund­sätz­lich (!) von den Schu­len nicht akzep­tiert wer­den oder ent­ge­gen aller Grund­sät­ze der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht mit einer Dia­gno­se ver­se­hen wer­den müs­sen. Hier haben sich die Schul­lei­tun­gen (und Gesund­heits­äm­ter ?) eine Hoheit über ärzt­li­chen Ver­ord­nun­gen und über Rechts­grund­sät­ze genom­men, die für mich als Arzt untrag­bar ist! Gleich­zei­tig ver­sto­ßen sie gegen die Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung §1 Abs.1, wonach bei glaub­haf­ter Ver­si­che­rung – also sogar ohne ärzt­li­ches Attest -, dass „aus gesund­heit­li­chen Grün­den“ das Tra­gen einer MND „nicht mög­lich oder unzu­mut­bar ist“, die­se Per­so­nen „von der Tra­ge­ver­pflich­tung befreit“ sind. Bit­ter ist es, wie Leh­rer, die auf der Sei­te der Kin­der ihnen see­li­sche Unter­stüt­zung geben soll­ten, sie statt­des­sen beäng­sti­gen und sich sogar gegen sie stel­len. Beein­träch­tigt die feh­len­de Gesichts­wahr­neh­mung die Kom­mu­ni­ka­ti­on im Unter­richt, so ver­schärft sich die­ses im Kin­der­gar­ten, wo die Klei­nen den Gefühls­aus­druck der Erzie­he­rin­nen not­wen­dig für ihr stark emo­tio­nal aus­ge­rich­te­tes Mit­ein­an­der brauchen.

Kin­der und Jugend­li­che wer­den noch immer als Infek­ti­ons­ge­fähr­der wahr­ge­nom­men, statt end­lich zu begrei­fen, dass sich „bei Kin­dern im Ver­gleich zu Erwach­se­nen meist eine gerin­ge­re Emp­fäng­lich­keit“ (RKI) für Infek­tio­si­tät zeigt, die noch weni­ger bei Kin­dern im Kin­der­gar­ten­al­ter gege­ben ist. Wer­den sie infek­ti­ös, so ver­läuft die Krank­heit in der Regel unauf­fäl­lig. „Per­so­nen, die zwar infi­ziert und infek­ti­ös waren, aber nicht erkrank­ten, … spie­len jedoch eine unter­ge­ord­ne­te Rol­le“ (RKI) für die Aus­brei­tung der Infek­ti­on. Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den die Kin­der zur Ver­dün­nung der Raum­luft Zug­luft aus­ge­setzt, was para­do­xer­wei­se aber der MND-Pflicht im Frei­en wider­spricht. Teil­wei­se geschieht dies durch 20-minü­ti­ges Stoß­lüf­ten, teil­wei­se durch Dau­er­öff­nung der Fen­ster! Mit Win­ter­jacken und Decken sit­zen jetzt die Schü­ler im Unter­richt, die win­ter­li­che Jah­res­zeit noch vor sich. Vom nor­ma­len Infekt bis zur Lun­gen­ent­zün­dung wird so alles mög­lich. Wer über­nimmt hier die Ver­ant­wor­tung? Ich spre­che hier im Wesent­li­chen nur von den Kin­dern, nicht von ihren Eltern, Groß­el­tern, den Leh­rern und Erzie­he­rin­nen, die von all­dem stark mit­be­trof­fen sind.

Weit ent­fernt von allen Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­kern und rech­ten Ideo­lo­gen, die die Kri­se für sich benüt­zen wol­len, hal­te ich es für über­fäl­lig, dass wir von einem pani­schen Umgang mit der Pan­de­mie zu einem ver­nünf­ti­gen Umgang mit einer ande­ren Stra­te­gie fin­den und uns einem mensch­li­chen (!) Schutz­kon­zept für die Per­so­nen zuwen­den, die wirk­lich betrof­fen sind: „86% der in Deutsch­land an COVID-19 Ver­stor­be­nen waren 70 Jah­re alt oder älter (Alters Meri­di­an: 82 Jah­re)“ (RKI). Zu die­sem ande­ren Umgang wer­den wir aller­dings auch eine ande­re Tugend brau­chen, die Tugend, dass alle Betrof­fe­nen wie Betei­lig­ten Zivil­cou­ra­ge für unse­re Kin­der und Enkel zei­gen. Dann wird es sich auch erüb­ri­gen, wegen eines posi­ti­ven Test­ergeb­nis­ses eines Schü­lers zwei Klas­sen eines Jahr­gangs für zwei Wochen in Qua­ran­tä­ne zu schicken oder eine gan­ze Schu­le wegen zwei­er posi­tiv gete­ste­ter Leh­rer zu schließen.

Dr​.med. Klaus-Die­ter Preis,
Sach­sen­müh­ler Str. 6,
91327 Gößweinstein