Aus­wir­kun­gen der Schutz­maß­nah­men im Markt Egloffstein

Auf­grund der aktu­el­len Infek­ti­ons­la­ge im Land­kreis Forch­heim (Coro­na-Ampel rot: 7‑Ta­ge-Inzi­denz über 50) ver­än­dert sich die Erreich­bar­keit der Gemein­de­ver­wal­tung in Egloff­stein ana­log der ande­ren Behör­den und Dienst­stel­len mit Sicher­heits­auf­ga­ben ab Mon­tag, 02.11.2020 bis auf Wei­te­res. Die Ver­wal­tung des Mark­tes Egloff­stein bleibt für den all­ge­mei­nen Bür­ger­ver­kehr geschlossen.

Der Markt Egloff­stein bit­tet dar­um, nur in wirk­lich wich­ti­gen und drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten und nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che per­sön­lich ins Rat­haus zu kom­men. Die Erreich­bar­keit und die Fall­be­ar­bei­tung sind den­noch gewähr­lei­stet. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu den Beschäf­tig­ten der Ver­wal­tung tele­fo­nisch, schrift­lich oder per E‑Mail Kon­takt auf­neh­men. Die Abtei­lun­gen im Rat­haus arbei­ten wie gewohnt und sind von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr, am Don­ners­tag zusätz­lich von 14:00 – 18:00 Uhr unter 0 91 97 / 62 92 0 oder info@​egloffstein.​de für erreich­bar. Die mei­sten Sach­ge­bie­te sind auch über Durch­wahl­num­mern oder über direkt zuge­ord­ne­te Email-Adres­sen erreich­bar. Die­se fin­den sich auf der Home­page des Mark­tes Egloff­stein unter www​.egloff​stein​.de

Falls eine per­sön­li­che Vor­spra­che nicht zu umge­hen ist, sind fol­gen­de Vor­ga­ben einzuhalten:

  1. Per­sön­li­che Vor­spra­chen fin­den nur nach vor­he­ri­ger Ter­min­ab­spra­che statt.
  2. Es besteht eine „Mas­ken­pflicht“ für alle Besu­cher des Rathauses.
  3. Es sind die der­zeit all­ge­mein gel­ten­den Regeln Abstands­ge­bot, „Husten- und Nies­eti­ket­te“ und Hand­hy­gie­ne einzuhalten.

Die Post­part­ner­fi­lia­le im Rat­haus gilt als Bestand­teil der „kri­ti­schen Infra­struk­tur“. Sie bleibt bis auf Wei­te­res geöff­net. Der Markt Egloff­stein bit­tet jedoch dar­um, von nicht drin­gend not­wen­di­gen Besu­chen der Post­fi­lia­le abzu­se­hen, ins­be­son­de­re wenn Sie grip­pe­ähn­li­che Sym­pto­me auf­wei­sen oder inner­halb der letz­ten 4 Wochen Kon­takt mit einer an COVID-19 erkrank­ten Per­son hat­ten oder sich in den letz­ten 4 Wochen in einem als Risi­ko­ge­biet aus­ge­wie­se­nem Staat auf­ge­hal­ten haben.

Die Bür­ger­sprech­stun­den des 1. Bür­ger­mei­sters und sei­ner Stell­ver­tre­ter fin­den bis auf Wei­te­res tele­fo­nisch statt.

Die geplan­te Sit­zung des Markt­ge­mein­de­ra­tes am Diens­tag, 03.11. kann nach aktu­el­lem Stand unter Hygie­ne­auf­la­gen stattfinden.

In ana­lo­ger Ver­fah­rens­wei­se zum Land­rats­amt wird der Markt Egloff­stein ab sofort auf per­sön­li­che Gra­tu­la­ti­ons­be­su­che bei den Alters- und Ehe­ju­bi­la­ren ver­zich­ten. „Der Schutz der vul­ner­ablen Grup­pe unse­rer älte­ren Mit­bür­ger geht vor. Dazu möch­ten auch der Land­rat und der Bür­ger­mei­ster bei­tra­gen“ sind sich Land­rat Dr. Ulm und Bür­ger­mei­ster Förtsch einig.

Die öffent­li­chen Gedenk­ver­an­stal­tun­gen anläss­lich des Volks­trau­er­ta­ges ent­fal­len in die­sem Jahr. Die Bun­des- und die Staats­re­gie­rung haben einen drin­gen­den Appell an die Bür­ger gerich­tet, die Kon­tak­te soweit irgend mög­lich auf das abso­lut not­wen­di­ge Mini­mum zu beschrän­ken. Die Feu­er­weh­ren haben bereits seit 27.10. die Anwei­sung der Kreis­brand­in­spek­ti­on, auf Ver­eins­ak­ti­vi­tä­ten zu ver­zich­ten und sich rein auf die Pflicht­auf­ga­be des Ein­satz­dien­stes zu kon­zen­trie­ren. Unter die­sen Gesichts­punk­ten wäre es kon­tra­pro­duk­tiv, wenn die Gemein­den als Teil des Staa­tes und der öffent­li­chen Ver­wal­tung die Bür­ger zu Ver­an­stal­tun­gen wie z. B. den offi­zi­el­len Gedenk­fei­ern am Volks­trau­er­tag ein­la­den und dadurch die Infek­ti­ons­ge­fahr durch eine Kon­takt­er­hö­hung för­dern wür­den. Die Krän­ze als äuße­res Zei­chens des Geden­kens wer­den von den Gemein­de­ver­tre­tern in aller Stil­le an den Ehren­ma­len nie­der­ge­legt. Die Sonn­tags­got­tes­dien­ste am Volks­trau­er­tag kön­nen nach aktu­el­lem Stand (30.10.) auf­grund des ver­fas­sungs­recht­li­chen Schutz­sta­tus der Gewähr­lei­stung einer frei­en Reli­gi­ons­aus­übung stattfinden.

Die Egloff­stei­ner Ver­ei­ne tei­len mit Bedau­ern mit, dass der von ihnen seit Jah­ren ver­an­stal­te­te Weih­nachts­markt am 2. Advent aus­fällt. Eben­so ver­zich­tet der Reser­vi­sten- und Kame­rad­schafts­ver­ein Affal­ter­thal aus Infek­ti­ons­schutz­grün­den auf die all­jähr­li­che Haus­samm­lung zugun­sten der Kriegs­grä­ber­für­sor­ge und wird statt­des­sen eine ent­spre­chen­de Spen­de aus dem Ver­eins­gut­ha­ben überweisen.

Und auch die Eicher­freun­de Affal­ter­thal müs­sen mit­tei­len, dass es in 2021 vor­aus­sicht­lich kein Eicher­tref­fen in Affal­ter­thal geben wird. Die Schutz­auf­la­gen für ein Fest die­ser Grö­ßen­ord­nung wür­den die Lei­stungs­fä­hig­keit von Ehren­amt­li­chen über­stei­gen. Ein gewis­ses Rest­ri­si­ko einer Infek­ti­on wür­de den­noch blei­ben. Dies möch­ten die Eicher­freun­de umge­hen. Soll­te sich die Lage im Lau­fe des ersten Halb­jah­res 2021 ver­bes­sern, hal­ten sich die Eicher­freun­de die Opti­on offen, evlt. Kurz­fri­stig eine klei­ne­re Ver­an­stal­tung zu orga­ni­sie­ren. Da soll dann auch der „Eicher Tiger II 3009“ mit einem Wert von rund 8.000 € ver­lost wer­den. Die­ser kom­plett restau­rier­te Old­ti­mer­trak­tor war eigent­lich der Haupt­preis des gro­ßen Eicher­tref­fens 2019. Bedau­er­li­cher­wei­se hat sich der oder die Gewinner/​in nicht gemel­det, so dass sich der Trak­tor noch im Eigen­tum der Eicher­freun­de befindet.