Tipps & Tricks: „Vor­sicht vor unter­ge­scho­be­nen Ver­trä­gen durch Vodafone“

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt vor Hausbesuchen

Bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gehen der­zeit ver­mehrt Beschwer­den über die Voda­fone GmbH bzw. die Voda­fone Kabel Deutsch­land GmbH ein. Voda­fone-Mit­ar­bei­ter wür­den Ver­brau­chern wäh­rend ihrer Haus­be­su­che unbe­merkt Ver­trä­ge unter­schie­ben. Die Masche läuft stets ähn­lich: Ein Voda­fone-Mit­ar­bei­ter gibt vor, den Inter­net­an­schluss eines Haus­halts über­prü­fen zu müs­sen. So ver­schafft er sich Zutritt zur aus­ge­wähl­ten Woh­nung. Im wei­te­ren Ver­lauf rät der Bera­ter drin­gend zu einem neu­en Anschluss. Obwohl kein Ver­trags­ab­schluss erfolgt, erhält der Ver­brau­cher in der Fol­ge einen Anruf. Dar­in wer­den ihm Infor­ma­tio­nen über die angeb­li­che Bestel­lung mit­ge­teilt. „Bei über­ra­schen­den Haus­be­su­chen wer­den Ver­brau­cher leicht unter Druck gesetzt,“ warnt Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern emp­fiehlt nie­man­den in die Woh­nung zu las­sen, es sei denn, der Ver­brau­cher hat selbst einen Ter­min ver­ein­bart. Auf kei­nen Fall soll­ten Unter­schrif­ten getä­tigt wer­den. Erhal­ten Ver­brau­cher Infor­ma­tio­nen zu einem neu abge­schlos­se­nen Ver­trag, ist es rat­sam zuerst zu prü­fen, ob die­ser tat­säch­lich abge­schlos­sen wur­de. „Im Zwei­fel kann dem Ver­trags­schluss wider­spro­chen wer­den. Vor­sorg­lich haben Ver­brau­cher die Mög­lich­keit, inner­halb von 14 Tagen einen Wider­ruf zu erklä­ren“, rät die Juri­stin. „So kön­nen Betrof­fe­ne ver­hin­dern, dass sie an einen unge­woll­ten Ver­trag gebun­den wer­den.“ Bei Pro­ble­men mit Ver­trä­gen bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern per­sön­li­che Bera­tung nach Ter­min an. Die Adres­sen der ört­li­chen Bera­tungs­stel­len und die Mög­lich­keit der Ter­min­ver­ein­ba­rung sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu finden.