Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung muss so schnell wie mög­lich wie­der­be­lebt werden“

Gemein­sa­mer Appell von Justiz­mi­ni­ste­rin­nen und Justiz­mi­ni­stern aus der Uni­on zeigt Wir­kung – Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin offen für Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung bei Kindesmissbrauch

Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich setzt sich mit Nach­druck für eine Wie­der­be­le­bung der der­zeit aus­ge­setz­ten Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung ein. Der Mini­ster: „Der Kampf gegen Kin­des­miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­fie im Inter­net zeigt: Feh­len­de Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung ver­hin­dert, dass wir Straf­ta­ten auf­klä­ren und noch lau­fen­den Kin­des­miss­brauch stop­pen kön­nen. Der Schutz unse­rer Kin­der dul­det kei­nen Tag län­ger Aufschub.“

Die Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin zeig­te sich vor­ge­stern (2. Okto­ber 2020) offen für die Wie­der­be­le­bung der Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung bei Kin­des­miss­brauch. Eisen­reich: „Der erfreu­li­che Sin­nes­wan­del ist gut und not­wen­dig. Nach der in der näch­sten Woche zu erwar­ten­den Ent­schei­dung des EuGH muss die Reform zügig ange­packt wer­den. Wir erwar­ten vom EuGH aller­dings kei­nen Vor­schlag, der nur noch in Geset­zes­form zu gie­ßen wäre. Mög­li­cher­wei­se müs­sen auch die euro­pa­recht­li­chen Grund­la­gen geän­dert wer­den. Des­halb for­de­re ich schon seit Mona­ten, die deut­sche Rats­prä­si­dent­schaft zu nut­zen, um die Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung auf euro­päi­scher Ebe­ne auf die Tages­ord­nung zu bringen.“

Bei der Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung sind Anbie­ter gesetz­lich ver­pflich­tet, Tele­fon- und Inter­net-Ver­bin­dungs­da­ten über einen bestimm­ten Zeit­raum zu sichern. Der­zeit ist sie fak­tisch aus­ge­setzt. Eisen­reich: „Es ist unver­ständ­lich, dass Straf­ver­fol­ger bei­spiels­wei­se Hin­wei­se auf Kin­des­miss­brauch aus den USA nicht wei­ter­ver­fol­gen kön­nen, weil in Deutsch­land kei­ne Daten mehr gespei­chert sind. Man darf nicht ver­ges­sen: Hin­ter einem kin­der­por­no­gra­fi­schen Bild steht das unfass­ba­re Leid eines Kin­des.“ Auch bei der Ver­fol­gung von Ter­ro­ri­sten, Waf­fen­schie­bern und Dro­gen­händ­lern sind die Ver­bin­dungs­da­ten oft­mals die wich­tig­ste oder sogar die ein­zi­ge Spur.

Bei der Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung geht es nicht um die Spei­che­rung von Inhal­ten, son­dern um die Zuord­nung von IP-Adres­sen zu Per­so­nen. Eisen­reich: „Die IP-Adres­se ist ver­gleich­bar mit der Post­an­schrift auf einem Brief­um­schlag in der ana­lo­gen Welt. Klar ist, dass der Zugriff zeit­lich befri­stet sein muss und nur bei schwe­ren Straf­ta­ten mög­lich sein darf.“

Hin­ter­grund:

Bay­ern setzt sich seit Jah­ren mit Nach­druck für die Wie­der­be­le­bung der der­zeit fak­tisch aus­ge­setz­ten Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung ein. Auf Initia­ti­ve Bay­erns hat sich die Justiz­mi­ni­ster­kon­fe­renz bereits Anfang Novem­ber 2019 für eine Wie­der­be­le­bung der Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung aus­ge­spro­chen. Im Juli 2020 hat der baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ster mit acht Län­der­kol­le­gin­nen und ‑kol­le­gen die Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin in einem Brief auf­ge­for­dert, die deut­sche Rats­prä­si­dent­schaft zu nut­zen, um das The­ma auf euro­päi­scher Ebe­ne auf die Tages­ord­nung zu bringen.

In ihrem Ant­wort­schrei­ben teil­te die Bun­des­ju­stiz­mi­ni­ste­rin mit, die Ent­schei­dun­gen in den beim EuGH anhän­gi­gen Ver­fah­ren sowie die Ergeb­nis­se der von der Kom­mis­si­on beauf­trag­ten Stu­die abwar­ten zu wollen.