Bay­reuth: Start des öffent­li­chen Laufs im Städ­ti­schen Eisstadion

Der öffent­li­che Lauf im städ­ti­schen Eis­sta­di­on beginnt in die­ser Sai­son am Don­ners­tag, 1. Okto­ber, mit einem Lauf um 10 Uhr. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie sind die Auf­la­gen der jeweils aktu­ell gel­ten­den Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung und der Ein­rei­se-Qua­ran­tän­ever­ord­nung von allen Nut­zern des öffent­li­chen Lau­fes zu beach­ten und umzusetzen. 

So sind unter ande­rem die aktu­el­len Aus­hän­ge in der Sport­stät­te zu beach­ten. Per­so­nen mit Covid-19-Ver­dacht, wie zum Bei­spiel erhöh­te Kör­per­tem­pe­ra­tur und/​oder Erkäl­tungs­sym­pto­men, dür­fen das Eis­sta­di­on nicht betre­ten. Wo immer mög­lich, ist ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist bis zum Betre­ten der Eis­flä­che ver­pflich­tend. Die Anzahl der Eisläufer/​innen ist auf 150 Per­so­nen pro Öff­nungs­zeit begrenzt. Tickets sind aus­schließ­lich an der Kas­se ab 15 Minu­ten vor Beginn der Eis­lauf­zeit erhältlich.

Im Zugangs­be­reich gibt es die Mög­lich­keit der Hän­de­des­in­fek­ti­on. Sani­tär­an­la­gen mit Flüs­sig­sei­fe sowie Einmalhandtüchern/​Händetrocknern zur regel­mä­ßi­gen Hand­hy­gie­ne ste­hen zur Ver­fü­gung. Die aus­ge­wie­se­ne maxi­ma­le Per­so­nen­zahl sowie der Min­dest­ab­stand ist in den Sani­tär­be­rei­chen ein­zu­hal­ten. Die Beschil­de­run­gen und Mar­kie­run­gen (zum Bei­spiel Wege­füh­run­gen) an Kas­se, Schlitt­schuh­ver­leih, Anschnall­be­reich und am Zu- und Abgang zur Eis­flä­che sowie Durch­sa­gen wäh­rend der Eis­lauf­zeit sind zu beach­ten. Zur Ein­hal­tung der Min­dest­ab­stän­de wird die Besu­cher­tri­bü­ne als Umklei­de­be­reich zusätz­lich bereit­ge­stellt. Das Lei­hen von Schlitt­schu­hen, Gleit­schu­hen und Lauf­lern­hil­fen ist möglich.

Regi­strie­rungs­pflicht für alle Eisläufer/​innen

Für alle Eisläufer/​innen besteht eine Regi­strie­rungs­pflicht. Die Erhe­bung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist ver­pflich­tend und dient zur Nach­ver­fol­gung von Infek­tio­nen in der Sport­stät­te. Die Daten wer­den gemäß Arti­kel 13 Daten­schutz­ge­setz-Grund­ver­ord­nung einen Monat auf­be­wahrt, nicht zu ande­ren Zwecken ver­wen­det und unver­züg­lich nach Frist­ab­lauf ver­nich­tet. Die Regi­strie­rung kann auch über die App „dar​fich​rein​.de“ erfolgen.

Alle Mitarbeiter/​innen mit direk­tem Kon­takt zu Besu­chern tra­gen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Eis­mei­ster über­wa­chen die Ein­hal­tung des Hygie­ne­kon­zep­tes. Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den mit Objekt­ver­weis geahn­det. Zwi­schen meh­re­ren Grup­pen (zum Bei­spiel Schu­len) wird der Anschnall­raum gelüf­tet und des­in­fi­ziert. Des­halb wer­den 30 Minu­ten „Wech­sel­zeit“ benötigt.