Bam­berg: Ter­min­ver­ein­ba­rung im Land­rats­amt beachten

Ter­min­ver­ein­ba­run­gen im Land­rats­amt Bam­berg sind zwin­gend not­wen­dig. Beim Betre­ten besteht Maskenpflicht.

Das Land­rats­amt Bam­berg hat für den Publi­kums­ver­kehr geöff­net. Aller­dings sind für alle Berei­che der Behör­de – außer für die Zulas­sungs­stel­le – Ter­min­ver­ein­ba­run­gen zwin­gend not­wen­dig, um so Besu­cher und Beschäf­tig­te zu schüt­zen und War­te­zei­ten zu ver­mei­den. Zudem besteht Land­rats­amt Bam­berg beim Betre­ten Mas­ken­pflicht. Kin­der unter sie­ben Jah­ren soll­ten das Land­rats­amt zum all­ge­mei­nen Schutz grund­sätz­lich nicht betreten.

Das Land­rats­amt bit­tet dar­um, sich nur mit drin­gen­den Ange­le­gen­hei­ten an die Behör­de zu wen­den und den Kon­takt auch wei­ter­hin vor­ran­gig per Tele­fon, Post oder E‑Mail zu suchen. Sofern Vor­spra­chen not­wen­dig sind, müs­sen Ter­mi­ne ver­ein­bart werden.

Tele­fon­num­mern zur Ter­min­ver­ein­ba­rung im Überblick

  • Öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung : 0951/85–318
  • Aus­län­der­we­sen : 0951/85–389
  • Füh­rer­schein­we­sen : 0951/85–334
  • Vete­ri­när­we­sen : 0951/85–751
  • Lebens­mit­tel­über­wa­chung : 0951/85–751
  • Sozi­al­hil­fe : 0951/85–134
  • Asyl : 0951/85–578
  • Jugend­amt – Unter­halts­vor­schüs­se : 0951/85–599
  • Jugend­amt – Wirt­schaftl. Jugend­hil­fe : 0951/85–543
  • Jugend­amt – Kinds­wohl­ge­fähr­dung : 0172/1490745
  • Wirt­schafts­för­de­rung : 0951/85–207
  • Schwan­ge­ren­be­ra­tung : 0951/85–669

Son­der­re­ge­lung Kfz-Zulassungsstelle

Die Zulas­sungs­stel­le ist von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men. Sie haben drei Mög­lich­kei­ten, Ihr Fahr­zeug zuzulassen.

  1. Digi­ta­le Ter­min­bu­chung über https://www.landkreis-bamberg.de/Bürgerservice: Buchen Sie Ihren Wunsch­ter­min und ver­mei­den Sie so War­te­zei­ten (Authen­ti­fi­zie­rung über den Personalausweis)
  2. Geben Sie die voll­stän­di­gen Unter­la­gen ab und holen Sie sie am Fol­ge­tag wie­der ab.
  3. Suchen Sie die Zulas­sungs­stel­le ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten auf. Bit­te beach­ten Sie, dass bei die­ser Vari­an­te War­te­zei­ten nicht aus­ge­schlos­sen sind.

Hin­weis der Führerscheinstelle

Auf­schieb­ba­re Ange­le­gen­hei­ten kön­nen der­zeit nicht ange­nom­men wer­den. Dar­un­ter fal­len z. B.

  • Umtausch von Füh­rer­schei­nen (Papier­füh­rer­schein in Kar­ten­füh­rer­schein oder unbe­fri­ste­te Kar­te in befri­ste­te Karte)
  • Ersatz­füh­rer­schein bei Verlust/​Diebstahl (bit­te jedoch Mit­tei­lung per Tele­fon, Fax, E‑Mail oder Post an Füh­rer­schein­stel­le geben)
  • Inter­na­tio­na­le Füh­rer­schei­ne (bit­te beach­ten Sie hier­zu unbe­dingt auch die Ein­rei­se- und Aus­rei­se­hin­wei­se des jewei­li­gen Landes!)
  • Soll­ten Sie bei der Bean­tra­gung Ihres der­zeit lau­fen­den Ver­fah­rens den Hin­weis bekom­men haben, dass der Füh­rer­schein in der Info­thek des Land­rats­am­tes Bam­berg abzu­ho­len ist, so ist auch die­ses Anlie­gen ab sofort aus­schließ­lich über eine vor­he­ri­ge tele­fo­ni­sche Ter­min­ver­ein­ba­rung (0951/85–334) abzu­wickeln. Die Abho­lung erfolgt dann in der Führerscheinstelle.

Gesund­heits­amt

Das Gesund­heits­amt (Tel.: 0951/85–651) ist bis auf beson­ders dring­li­che, unauf­schieb­ba­re Ange­le­gen­hei­ten nicht für den Par­tei­ver­kehr geöff­net. Zu den uner­läss­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zählen:

  • amts­ärzt­li­che Unter­su­chun­gen und Einschulungsuntersuchungen
  • Voll­zug der Trinkwasserverordnung
  • Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren im Apothekenrecht

Die der­zei­ti­ge Lage erfor­dert vor allem im Inter­es­se der Gesund­heit der gesam­ten Bevöl­ke­rung wei­ter­hin außer­ge­wöhn­li­che Maß­nah­men. Hier­für bit­ten wir um Verständnis!