Her­zo­gen­au­rach: Außer­or­dent­li­che Haupt­ver­samm­lung der Schaeff­ler AG beschließt geneh­mig­tes Kapi­tal in Höhe von bis zu 200 Mil­lio­nen Stück Aktien

15. Sep­tem­ber 2020 | Herzogenaurach

  • Geneh­mig­tes Kapi­tal für bis zu 200 Mil­lio­nen Stück neu­er Akti­en mit Lauf­zeit von fünf Jahren
  • Ermäch­ti­gung durch aus­nutz­ba­re Kapi­tal­erhö­hun­gen mit Bezugsrechten
  • Maß­nah­me zielt auf Stär­kung der Kapi­tal­ba­sis der Schaeff­ler Grup­pe mit dem Ziel, Wachs­tums­chan­cen zu nut­zen und die Trans­for­ma­ti­on voranzutreiben

Der welt­weit täti­ge Auto­mo­bil- und Indu­strie­zu­lie­fe­rer Schaeff­ler hat heu­te auf sei­ner außer­or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung die Schaf­fung eines geneh­mig­ten Kapi­tals in Höhe von bis zu 200 Mil­lio­nen Akti­en beschlos­sen. Die Ermäch­ti­gung erlaubt aus­schließ­lich die Aus­ga­be von stimm­rechts­lo­sen Vor­zugs­ak­ti­en und hat eine Lauf­zeit bis zum 31. August 2025. Sie kann in die­ser Zeit ein­ma­lig oder mehr­mals aus­ge­nutzt werden.

Die Schaeff­ler AG sieht die Schaf­fung des geneh­mig­ten Kapi­tals als einen rei­nen Vor­rats­be­schluss. Mit die­ser Maß­nah­me schafft sie die Vor­aus­set­zun­gen dafür, im Rah­men einer poten­zi­el­len Kapi­tal­erhö­hung die Kapi­tal­ba­sis der Schaeff­ler AG zu stär­ken mit dem Ziel, die Trans­for­ma­ti­on der Schaeff­ler Grup­pe vor­an­zu­trei­ben und poten­zi­el­le Wachs­tums­chan­cen zu nutzen.

Falls das geneh­mig­te Kapi­tal genutzt wird, müs­sen die neu­en Vor­zugs­ak­ti­en allen bestehen­den Schaeff­ler-Aktio­nä­ren für die Dau­er einer Bezugs­frist von zwei Wochen zum Bezug ange­bo­ten wer­den. Einen Aus­schluss des Bezugs­rechts erlaubt die Ermäch­ti­gung nicht. Die Bezugs­rech­te wer­den dabei Stamm- und Vor­zugs­ak­tio­nä­ren glei­cher­ma­ßen gewährt. Über den Bezugs­preis, das Bezugs­ver­hält­nis und die fina­le Zahl an neu­en Vor­zugs­ak­ti­en ent­schei­den Vor­stand und Auf­sichts­rat gemein­sam. Die neu­en Akti­en sind mit den glei­chen Rech­ten aus­ge­stat­tet wie die bestehen­den Aktien.

Georg F. W. Schaeff­ler, der Fami­li­en­ge­sell­schaf­ter und Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­de der Schaeff­ler AG, beton­te, dass es bis­lang kei­ne kon­kre­ten Trans­ak­tio­nen gebe, die das Unter­neh­men im Blick habe und für die Aus­nut­zung des geneh­mig­ten Kapi­tals in Erwä­gung zie­he. „Es geht ledig­lich um die Schaf­fung von Optio­na­li­tät und Flexibilität.“

Soll­te es zu einer Aus­nut­zung des geneh­mig­ten Kapi­tals kom­men, wäre ein mit­tel­ba­res Ziel einer sol­chen Kapi­tal­erhö­hung auch, den Streu­be­sitz und die Liqui­di­tät der Schaeff­ler-Aktie zu erhö­hen und so attrak­ti­ver zu machen.

„Wir wol­len mit der Schaf­fung des geneh­mig­ten Kapi­tals zum jet­zi­gen Zeit­punkt sicher­stel­len, dass wir Chan­cen, die sich für uns erge­ben, im Inter­es­se des Unter­neh­mens und sei­ner Aktio­nä­rin­nen und Aktio­nä­re fle­xi­bel und schnell ergrei­fen kön­nen“, sag­te Klaus Rosen­feld, der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Schaeff­ler AG.

Die Abstim­mungs­er­geb­nis­se sowie den Bericht des Vor­stands­vor­sit­zen­den zur heu­ti­gen außer­or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung fin­den Sie in Kür­ze unter www​.schaeff​ler​.com/hv.

Die außer­or­dent­li­che Haupt­ver­samm­lung der Schaeff­ler AG wur­de gemäß den Vor­ga­ben der COVID-19-Gesetz­ge­bung vir­tu­ell durch­ge­führt. In der Spit­ze nah­men 235 Aktio­nä­rin­nen und Aktio­nä­re an der Über­tra­gung der außer­or­dent­li­chen Haupt­ver­samm­lung teil