Stadt Bay­reuth infor­miert: Plan­un­ter­la­gen für nörd­li­chen Teil­be­reich der Tech­no­lo­gie­ach­se lie­gen aus

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Der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans kann ab 7. Sep­tem­ber auch online ein­ge­se­hen werden

Im Stadt­pla­nungs­amt liegt ab Mon­tag, 7. Sep­tem­ber, der Ent­wurf des Bebau­ungs­plans für den nörd­li­chen Teil­be­reich der Tech­no­lo­gie­ach­se an der Uni­ver­si­täts­stra­ße aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis 7. Okto­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend die­ser Zeit auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

Das Are­al zwi­schen Uni­ver­si­täts­stra­ße, Gla­sen­wei­her und Nürn­ber­ger Stra­ße soll neu genutzt wer­den, nach­dem die dort bis­lang ansäs­si­gen Unter­neh­men ihre Pro­duk­ti­on ver­la­gert haben bezie­hungs­wei­se in naher Zukunft ein­stel­len wer­den. Vor die­sem Hin­ter­grund hat die Stadt bereits den pla­nungs­recht­li­chen Grund­stein für die Ent­wick­lung einer Tech­no­lo­gie­ach­se im Umfeld des Uni­ver­si­täts­cam­pus, ins­be­son­de­re ent­lang der Uni­ver­si­täts­stra­ße gelegt.

Mit dem vor­lie­gen­den Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren soll nun der Cam­pus auch opti­mal für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer ange­bun­den wer­den. Geplant ist, mit einer Brücke die Ver­bin­dung sowohl in die Innen­stadt als auch zu den ande­ren Flä­chen der Tech­no­lo­gie­ach­se zu ver­bes­sern. Zudem ist beab­sich­tigt, die pla­nungs- wie bau­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für eine Nut­zung als Misch­ge­biet im Nor­den des Plan­ge­biets zu schaf­fen. Die süd­li­chen Flä­chen sol­len wei­ter­hin uni­ver­si­täts­na­hen Nut­zun­gen wie For­schung und Ent­wick­lung vor­be­hal­ten blei­ben. Der Stadt­rat hat Ende Juli der vor­lie­gen­den Pla­nung zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Fra­gen kön­nen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Soweit eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Stadt­pla­nungs­amt gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0