Straf­ver­fah­ren am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 37. Kalen­der­wo­che 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 40-jäh­ri­gen M. wegen Ver­ge­wal­ti­gung in zwei Fäl­len am 07.09.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 1 KLs 1105 Js 14183/18 (2)).

Jeweils am Nach­mit­tag des 06.08.2009 und des 07.08.2009 soll der Ange­klag­te in der Lager­hal­le einer Fir­ma in Haß­furt, in wel­cher er als Arbei­ter beschäf­tigt war, bei einem damals 14-jäh­ri­gen Prak­ti­kan­ten gegen des­sen Wil­len unter Anwen­dung von kör­per­li­cher Gewalt den unge­schütz­ten ora­len und ana­len Geschlechts­ver­kehr voll­zo­gen haben.

Der Geschä­dig­te soll hier­bei Schmer­zen erlit­ten haben.

Das Land­ge­richt hat­te den Ange­klag­ten bereits im Mai 2019 wegen Ver­ge­wal­ti­gung zugleich mit sexu­el­lem Miss­brauch von Jugend­li­chen in zwei Fäl­len zu einer Frei­heits­stra­fe von 6 Jah­ren verurteilt.

Auf die Revi­si­on des Ange­klag­ten hat der Bun­des­ge­richts­hof den Schuld­spruch dahin­ge­hend abge­än­dert, dass der Ange­klag­te der Ver­ge­wal­ti­gung in zwei Fäl­len schul­dig ist und das Ver­fah­ren im Übri­gen zur erneu­ten Ver­hand­lung und Ent­schei­dung über die Fra­ge des Straf­aus­spruchs an das Land­ge­richt zurückverwiesen.

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 23-jäh­ri­gen H. wegen Geld­fäl­schung in vier Fäl­len, ver­such­ter Geld­fäl­schung und ande­ren Delik­ten am 08.09.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 33 KLs 640 Js 663/19).

Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren wur­de von der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg – Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern – geführt.

Der Ange­klag­te soll im Zeit­raum Febru­ar bis April 2019, ver­mut­lich von sei­ner Woh­nung im Land­kreis Forch­heim aus, in fünf Fäl­len über das sog. „Dark­net“ Falsch­geld in unter­schied­li­chem Umfang erwor­ben haben, um die­ses in der Fol­ge als ech­tes Geld in Ver­kehr zu brin­gen, wobei er ins­ge­samt Falsch­geld mit einem Nenn­wert von 9.700,- Euro bestellt und dabei gewerbs­mä­ßig gehan­delt haben soll.

In einem Fall im Febru­ar 2019 konn­te das Paket mit Falsch­geld mit einem Nenn­wert von ins­ge­samt 1.500,- Euro im Rah­men einer Post­kon­trol­le des Zolls sicher­ge­stellt werden.

In einem wei­te­ren Fall soll der Ange­klag­te im März 2019 mit von ihm zuvor erlang­ten Falsch­geld von einer Pri­vat­per­son eine Gold­mün­ze erwor­ben und die­se mit Falsch­geld mit einem Nenn­wert von 1.150,- Euro bezahlt haben.

Fort­set­zungs­ter­min: 21.09.2020, 09:00 Uhr

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 22-jäh­ri­gen M. wegen uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in sechs Fäl­len am 09.09.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 36 KLs 2101 Js 7751/20).

Der Ange­klag­te soll im Zeit­raum März 2020 bis Mai 2020 in sechs Fäl­len über das sog. „Dark­net“ Mari­hua­na in unter­schied­li­chen Men­gen zwi­schen 500 Gramm und 1 Kilo­gramm erwor­ben haben, um die­ses anschlie­ßend im Stadt­ge­biet von Bam­berg gewinn­brin­gend weiterzuverkaufen.

Bei einer Durch­su­chung der Woh­nung des Ange­klag­ten Ende Mai 2020 konn­te eine Men­ge von knapp über 1 Kilo­gramm Mari­hua­na sicher­ge­stellt werden.

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hinweis:

Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.