Glau­ber und Aiwan­ger: „Pla­nun­gen für Fran­ken­wald­brücke kön­nen wei­ter gehen“

Umweltminister Thorsten Glauber und Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger. Foto: STMUV
Umweltminister Thorsten Glauber und Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger. Foto: STMUV

Hohe För­de­rung möglich

Die Regie­rung von Ober­fran­ken kann die natur­schutz­recht­li­che Befrei­ung für die Fran­ken­wald­brücke ertei­len. Den ent­spre­chen­den Beschluss des Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums über­gab Bay­erns Umwelt­mi­ni­ster Thor­sten Glau­ber heu­te gemein­sam mit Bay­erns Wirt­schafts- und Tou­ris­mus­mi­ni­ster Hubert Aiwan­ger an die Prä­si­den­tin der Regie­rung von Ober­fran­ken, Heid­run Piwer­netz. Glau­ber beton­te dabei: „Die Fran­ken­wald­brücke soll ein Vor­zei­ge­pro­jekt für Ober­fran­ken wer­den. Sie soll einen unver­stell­ten Blick auf einen grü­nen Oze­an aus Bäu­men bie­ten. Wir geben grü­nes Licht für die wei­te­ren Pla­nun­gen. Das Pro­jekt soll in einem sehr hoch­wer­ti­gen Natur­raum statt­fin­den. Das setzt einen beson­ders anspruchs­vol­len Pla­nungs­pro­zess vor­aus. Ein detail­lier­tes und aus­ge­füll­tes Besu­cher­len­kungs­kon­zept soll für ein Plus bei der Bewah­rung der Schutz­ge­bie­te sor­gen. Durch eine intel­li­gen­te Besu­cher­len­kung soll sanf­ter Tou­ris­mus in Rein­form ermög­licht wer­den. Die Regie­rung von Ober­fran­ken wird das Ver­fah­ren nun fort­set­zen.“ Aiwan­ger ergänz­te: „Die Fran­ken­wald­brücke ist ein Leucht­turm­pro­jekt für eine künf­tig star­ke Tou­ris­mus­re­gi­on Ober­fran­ken. Damit ist vor Ort ein Mehr an Wert­schöp­fung und Arbeits­plät­zen mög­lich. Wir brau­chen hier drin­gend neue Per­spek­ti­ven für ein Gebiet, das mit vie­len Struk­tur­pro­ble­men zu kämp­fen hat. Mit der Fran­ken­wald­brücke bekommt die Regi­on eine deutsch­land­weit wahr­nehm­ba­re Tou­ris­mus­mar­ke, die ganz Ober­fran­ken nutzt. Das Pro­jekt bringt Umwelt­schutz und Tou­ris­mus in ver­ant­wort­ba­rer Wei­se in Einklang.“

Der­zeit läuft zur Geneh­mi­gung des Brücken­pro­jekts ein Bau­leit­plan­ver­fah­ren. Im Rah­men die­ses Ver­fah­rens ist eine Vor­ent­schei­dung dar­über zu tref­fen, ob von der Regie­rung von Ober­fran­ken eine Befrei­ung von den Ver­bo­ten der Natur­schutz­ge­biets­ver­ord­nung für das Vor­ha­ben erteilt wer­den kann. Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat die­se Fra­ge dem Umwelt­mi­ni­ste­ri­um zur Ent­schei­dung vor­ge­legt, nach­dem der Natur­schutz­bei­rat der Regie­rung zu einem ande­ren Ergeb­nis gekom­men war. Nach inten­si­ver fach­li­cher und recht­li­cher Prü­fung kommt das Umwelt­mi­ni­ste­ri­um nun zu dem Ergeb­nis, dass die Regie­rung den Sach­ver­halt recht­lich zutref­fend bewer­tet und das ihr zuste­hen­de Ermes­sen rechts­feh­ler­frei aus­ge­übt hat. Die Ent­schei­dung ist Umwelt­mi­ni­ste­ri­ums ist ver­bun­den mit wei­te­ren Prüf­auf­trä­gen an die Regie­rung. Ins­be­son­de­re soll ein detail­lier­tes Besu­cher­len­kungs­kon­zept vor­ge­legt werden.