„Fein­steue­rung“ für das Bay­reu­ther Gewer­be­ge­biet Wolfsbach-Nord

Plan­un­ter­la­gen lie­gen zur Ein­sicht aus

Beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 17. August, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für das „Gewer­be­ge­biet Wolfs­bach-Nord“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 25. Sep­tem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend der Aus­le­gungs­frist auch online auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de (Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern. Ger­ne kön­nen Fra­gen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Wenn eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me der Pla­nung im Rat­haus gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 / 25–1660 gebe­ten. Die Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.

Das Gewer­be­ge­biet Wolfs­bach-Nord hat sich zu einem lei­stungs­fä­hi­gen Gewer­be­stand­ort in Bay­reuth ent­wickelt. Hier­an ändert auch die Tat­sa­che nichts, dass dort mit Auto­häu­sern und Ver­kaufs­stel­len von Gewer­be­be­trie­ben auch Ein­zel­han­del betrie­ben wird. Die­ser Ver­kauf an End­ver­brau­cher scha­det weder der Innen­stadt noch ande­ren zen­tra­len Ver­sor­gungs­be­rei­chen in Bay­reuth oder im Umland. Den­noch han­delt es sich im pla­nungs­recht­li­chen Sin­ne um Ein­zel­han­del, der dem kate­go­ri­schen Ein­zel­han­dels­aus­schluss des rechts­ver­bind­li­chen Bebau­ungs­plans wider­spricht. Es besteht die Gefahr, dass wei­te­rer Ein­zel­han­del – so auch zen­tren-/in­nen­stadt­re­le­van­te Sor­ti­men­te mit ent­spre­chen­den städ­te­bau­li­chen und ver­kehr­li­chen Nega­tiv­aus­wir­kun­gen – nicht ver­hin­dert wer­den kann und es letzt­lich zu einem Kip­pen des Gewer­be­ge­bie­tes zu einem Ein­zel­han­dels­stand­ort kommt.

Daher plant die Stadt Bay­reuth im Rah­men ihrer Pla­nungs­ho­heit fol­gen­des: Das Pla­nungs­kon­zept des bis­he­ri­gen rechts­ver­bind­li­chen Bebau­ungs­plans wird grund­sätz­lich bei­be­hal­ten. Die Fest­set­zung als Gewer­be­ge­biet und der Aus­schluss von Ein­zel­han­del blei­ben grund­sätz­lich bestehen. Im Wege einer Fein­steue­rung wer­den zusätz­li­che Aus­nah­men defi­niert, die restrik­ti­ven Bedin­gun­gen unter­lie­gen und unter dem Vor­be­halt der Wah­rung der spe­zi­fisch gewach­se­nen Gebiets­ty­pik des Gewer­be­ge­bie­tes Wolfs­bach-Nord ste­hen. Mit die­sen Rege­lun­gen wird die Zuläs­sig­keit von Ein­zel­han­del in die­sem Gewer­be­ge­biet klar­stel­lend und abschlie­ßend geregelt.

Der Bay­reu­ther Stadt­rat hat in sei­ner Juli-Sit­zung den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.