Forch­heim: Poli­zei ver­zeich­net meh­re­re Ein­sät­ze an wider­recht­lich genutz­ten Baggerseen

Symbolbild Polizei

Land­kreis Forch­heim. Am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de ver­zeich­ne­te die Poli­zei meh­re­re Ein­sät­ze an wider­recht­lich genutz­ten Bag­ger­seen. So wur­de die Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim am Sams­tag­abend an einen Bag­ger­see im west­li­chen Land­kreis geru­fen. Trotz der auf­ge­stell­ten Warn- und Ver­bots­schil­der hiel­ten sich dort zahl­rei­che Per­so­nen auf. Da es sich um ein Pri­vat- bzw. Fir­men­ge­län­de han­delt und der Ver­ant­wort­li­che schon aus Sicher­heits­grün­den das Betre­ten sowie das Baden unter­sagt hat, stell­te die Poli­zei zunächst die Per­so­na­li­en von 13 Per­so­nen fest. Die­se ver­hiel­ten sich nach ent­spre­chen­der Beleh­rung ein­sich­tig und ver­lie­ßen das Gelände.

Uner­wünsch­te Bade­gä­ste müs­sen jedoch mit einem Straf­ver­fah­ren wegen Haus­frie­dens­bruchs bzw. zivil­recht­li­chen For­de­run­gen des Eigen­tü­mers rech­nen. Bei allem Ver­ständ­nis, dass ange­sichts der der­zei­ti­gen Hit­ze jede Mög­lich­keit der Abküh­lung gesucht wird, ist der Auf­ent­halt an Bag­ger­seen, die nicht eigens dafür aus­ge­wie­sen sind, nicht nur rechts­wid­rig, son­dern auch gefähr­lich. Der­ar­ti­ge Gewäs­ser wer­den nicht von Schwimm­auf­sich­ten betreut. So ertrank in einem Bag­ger­see im süd­li­chen Land­kreis im Juli 2015 ein klei­ner Jun­ge unbe­merkt von den zahl­rei­chen Baden­den. Untie­fen, Gelän­de­ab­brü­che und stark unter­schied­li­che Was­ser­tem­pe­ra­tu­ren kön­nen selbst für gute Schwim­mer zum Pro­blem wer­den. Weil es weder sani­tä­re Anla­gen noch eine Über­prü­fung der Was­ser­qua­li­tät gibt und Fei­ern­de dort oft­mals ihren Müll samt Glas­scher­ben hin­ter­las­sen, bestehen zudem all­ge­mei­ne Gesundheitsgefahren.

Bag­ger­seen sind somit kei­ne geeig­ne­te Alter­na­ti­ve für öffent­li­che Bade­seen oder Freibäder.