Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich und Bam­ber­ger „Zen­tral­stel­le Cyber­crime“ haben Kin­des­miss­brauch im Visier

Symbolbild Justiz

Eisen­reich: „Die Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung ist not­wen­dig. Der Schutz unse­rer Kin­der dul­det kei­nen Aufschub“

Die Dimen­sio­nen von Miss­brauchs­fäl­len wie im Fal­le der Platt­form Ely­si­um oder Tat­or­ten in Lüg­de und Mün­ster haben deut­lich gemacht: Der Kampf gegen Kin­des­miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­fie muss Tag für Tag ent­schlos­sen geführt wer­den. Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich: „Man muss sich klar machen: Hin­ter einem kin­der­por­no­gra­fi­schen Bild steht das unvor­stell­ba­re Leid eines Kin­des. Der Staat muss alles tun, um die Schwäch­sten zu schüt­zen und sol­che Taten zu ver­hin­dern. Des­halb ist auch die Ver­kehrs­da­ten­spei­che­rung not­wen­dig, um Täter iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen. Der Schutz unse­rer Kin­der dul­det kei­nen Auf­schub.“ Der baye­ri­sche Justiz­mi­ni­ster kam des­halb heu­te im Münch­ner Justiz­pa­last mit erfah­re­nen Spe­zi­al­staats­an­wäl­ten von der in Bam­berg ange­sie­del­ten Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern (ZCB) zusam­men. Eisen­reich beriet sich mit dem Bam­ber­ger Gene­ral­staats­an­walt Tho­mas Janov­sky und meh­re­ren Spe­zi­al­staats­an­wäl­ten über neue Wege im Kampf gegen Kin­der­por­no­gra­fie und sexu­el­len Miss­brauch von Kindern.

Die 2015 gegrün­de­te ZCB ermit­telt mit juri­stisch, tech­nisch und ermitt­lungs­tak­tisch geschul­ten Exper­ten in beson­ders kom­ple­xen und schwer­wie­gen­den Fäl­len im Bereich Cyber­crime, z.B. bei Ver­fah­ren wegen Kin­der­por­no­gra­fie von erheb­li­chem Umfang oder bei gewerbs- oder ban­den­mä­ßi­gem Vor­ge­hen. Eisen­reich: „Mit der ZCB ist die baye­ri­sche Justiz gut auf­ge­stellt – 15 Staats­an­wäl­te und drei IT-Spe­zia­li­sten bil­den eine der größ­ten und erfah­ren­sten Spe­zi­al­staats­an­walt­schaf­ten Deutsch­lands im Kampf gegen Cybercrime.“

Bay­ern habe lan­ge für die Ein­füh­rung der Ver­suchs­straf­bar­keit des soge­nann­ten Cyber­g­roo­mings und den Ein­satz von soge­nann­ten Keusch­heits­pro­ben gekämpft. Eisen­reich: „Seit Beginn die­ses Jah­res dür­fen Ermitt­ler im Kampf gegen Kin­der­por­no­gra­fie soge­nann­te Keusch­heits­pro­ben ein­set­zen. Die gesetz­li­che Zulas­sung die­ses Ermitt­lungs­in­stru­ments ist ein gro­ßer Erfolg baye­ri­scher Rechts­po­li­tik, aber vor allem ist es ein wich­ti­ger Erfolg zum Schutz unse­rer Kin­der. Jetzt gilt es, sich das Instru­ment in der Ermitt­lungs­pra­xis anzu­schau­en. Mein gro­ßer Dank gilt den Ermitt­le­rin­nen und Ermitt­lern – sie stel­len sich auf den dunk­len Sei­ten des Net­zes und in Chat-Grup­pen täg­lich dem Kampf gegen Kin­des­miss­brauch und Kinderpornografie.“

Hin­ter­grund:

Bay­ern hat sich lan­ge für das Anfang die­ses Jah­res ver­ab­schie­de­te Gesetz zur Ein­füh­rung der Ver­suchs­straf­bar­keit des Cyber­g­roo­mings ein­ge­setzt, um eine Geset­zes­lücke zu schlie­ßen. Beim soge­nann­ten Cyber­g­roo­ming neh­men Täter über das Inter­net Kon­takt zu Kin­dern und Jugend­li­chen auf und erschlei­chen ihr Ver­trau­en. Was harm­los beginnt, ist eine gro­ße Gefahr: Auf einen Chat fol­gen sexu­el­le Belä­sti­gung bis hin zu schwe­rem sexu­el­lem Miss­brauch. Daher machen sich Täter seit der Reform straf­bar, auch wenn sie nur glau­ben, mit einem Kind zu kom­mu­ni­zie­ren, tat­säch­lich aber mit einem Erwach­se­nen Kon­takt haben.

Kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al wird im Inter­net vor allem in geschlos­se­nen Grup­pen ver­brei­tet. Ermitt­ler kamen in die­se Grup­pen bis­her viel zu schwer hin­ein. Die Täter wuss­ten, dass Ermitt­ler bis­lang kei­ne kin­der­por­no­gra­fi­schen Inhal­te hoch­la­den durf­ten. Das nutz­ten sie für ‚Ein­gangs­kon­trol­len‘. Des­halb hat sich Bay­ern im Rah­men der Reform mit Nach­druck dafür ein­ge­setzt, dass Ermitt­lungs­be­hör­den die Befug­nis erhal­ten, in Ein­zel­fäl­len Keusch­heits­pro­ben abzu­ge­ben. Es darf dabei kein ech­tes, son­dern nur com­pu­ter­ge­nerier­tes Mate­ri­al ver­wen­det werden.