Erlan­ger DPolG hat kein Ver­ständ­nis für die Kri­tik an der Polizei

Symbolbild Polizei

Pres­se­mit­tei­lung der Deut­sche Poli­zei­ge­werk­schaft (DPolG) Kreis­ver­band Erlan­gen / Erlangen-Höchstadt

Mit Befrem­den nimmt die DPolG (Deut­sche Poli­zei­ge­werk­schaft) die Kri­tik an der Poli­zei, anläss­lich des Ein­sat­zes im Zusam­men­hang mit einer nicht ange­mel­de­ten Ver­an­stal­tung zur Kenntnis.

Cri­ti­cal Mass hat auf sei­nen Social Media Kanä­len für Mitt­woch, 5. August, zu einer Ver­an­stal­tung auf­ge­ru­fen. Obwohl nach Kennt­nis der DPolG Erlan­gen eine ähn­li­che Ver­an­stal­tung im Juli bereits durch die Poli­zei mit Hin­weis auf die Not­wen­dig­keit einer Anmel­dung und die Vor­la­ge eines Hygie­ne­kon­zepts been­det wur­de. Trotz­dem traf man sich erneut zu einer nicht ange­mel­de­ten Ver­an­stal­tung und pro­vo­zier­te gera­de­zu einen Polizeieinsatz.

„Dass gera­de ein Stadt­rat sich der­art pro­vo­ka­tiv ver­hält, um die Poli­zei zum Ein­schrei­ten zu zwin­gen, nur um die­sen Ein­satz im Nach­gang kri­ti­sie­ren zu kön­nen, ist voll­kom­men unver­ständ­lich. Herrn Horn­schild müss­te klar sein, dass die Kol­le­gen im Rah­men der gesetz­li­chen Not­wen­dig­kei­ten gehan­delt haben. Offen­sicht­lich soll­te ganz bewusst ein Kon­flikt mit der Poli­zei, wie bei der Cri­ti­cal Mass Ver­an­stal­tung in Nürn­berg, auch in Erlan­gen erzeugt wer­den. In der Öffent­lich­keit für das eige­ne Anlie­gen zu wer­ben, indem man ein Poli­zei­ein­satz aus­löst, ist schlicht­weg unan­stän­dig. Soviel Fein­ge­fühl und Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein soll­te man einem loka­len Man­dats­trä­ger zutrau­en dür­fen.“ erklärt Chri­sti­an Lehr­mann, Kreis­vor­sit­zen­de der DPolG in Erlangen.

Anstatt Kri­tik an der Poli­zei zu üben, soll­ten die Ver­an­stal­ter das eige­ne Ver­hal­ten kri­tisch hin­ter­fra­gen. War­um wird öffent­lich zu einer Ver­an­stal­tung ein­ge­la­den, die bekann­ter­ma­ßen den ord­nungs­po­li­ti­schen Not­wen­dig­kei­ten wäh­rend der anhal­ten­den Coro­na Pan­de­mie nicht gerecht wird. Auch die Auf­lö­sung der Cri­ti­cal Mass Ver­an­stal­tung in Nürn­berg dürf­te den Ver­an­stal­tern bekannt gewe­sen sein. Trotz­dem hat man für die Ver­an­stal­tung gewor­ben und die Teil­neh­mer damit bewusst dem Risi­ko eines Buß­gel­des ausgesetzt.

Von einer Kri­mi­na­li­sie­rung der Rad­fah­rer, wie von Herrn Horn­schild unter­stellt, kann kei­ne Rede sein. Die ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten vor Ort haben als gering­ste Maß­nah­me die Teil­neh­mer ledig­lich belehrt. Nur ein klei­ner Teil der Rad­fah­rer war nach Bericht der Kol­le­gen unein­sich­tig. Bei ihnen wur­de zur Gefah­ren­ab­wehr die Per­so­na­li­en festgestellt.

Die Poli­zei ist kein Geg­ner der Cri­ti­cal Mass Bewe­gung, vie­le Poli­zi­sten sind selbst über­zeug­te Rad­fah­rer. Wenn die Beam­ten im Rah­men des Infek­ti­ons­schut­zes ein­schrei­ten müs­sen, kom­men sie ledig­lich ihrem Auf­trag nach. Für die DPolG in Erlan­gen steht nach den Gesprä­chen mit den ein­ge­setz­ten Beam­ten fest, dass sei­tens der Poli­zei recht­mä­ssig und ver­hält­nis­mä­ßig gehan­delt wurde.