Erlan­gen: Schwe­rer Ver­kehrs­un­fall am Auto­bahn­kreuz Fürth/​Erlangen – Flüch­ten­der Klein­trans­por­ter über­schlug sich und lan­de­te in Baugrube

Symbolbild Polizei

Erlan­gen (ots) – Auf der Auto­bahn A3 ereig­ne­te sich am Sonn­tag­mor­gen (02.08.2020) im Bau­stel­len­be­reich kurz vor dem Auto­bahn­kreuz Fürth/​Erlangen ein schwe­rer Ver­kehrs­un­fall. Ein 34-jäh­ri­ger Mann war mit sei­nem Kleintransporter
auf der Flucht vor einer Poli­zei­strei­fe ver­un­glückt. Sein 63-jäh­ri­ger Bei­fah­rer erlitt dabei lebens­ge­fähr­li­che Verletzungen.

Die Unfall­fahrt des Beschul­dig­ten hat­te ihren Anfang gegen 07:30 Uhr im unter­frän­ki­schen Land­kreis Kit­zin­gen genom­men. Dort war der 34-Jäh­ri­ge mit einem Opel Klein­trans­por­ter auf der A3 in Fahrt­rich­tung Nürn­berg unter­wegs. Zwi­schen den Anschluss­stel­len Wie­sen­t­heid und Gei­sel­wind fuhr er zunächst einem vor­aus­fah­ren­den Audi gleich zwei­mal kurz­auf­ein­an­der­fol­gend in das Heck. Einem wei­te­ren Pkw, der vor dem Audi unter­wegs war, fuhr der Klein­trans­por­ter kurz dar­auf eben­falls an die Heck­stoß­stan­ge. Wäh­rend die bei­den ange­fah­re­nen Fahr­zeu­ge nach den Anstö­ßen jeweils auf die rech­te Spur zogen, setz­te der Opel Viva­ro sei­ne Fahrt auf der lin­ken Fahr­spur unbe­irrt fort. Im wei­te­ren Ver­lauf sei­ner Irr­fahrt steu­er­te der 34-Jäh­ri­ge den Trans­por­ter auch durch die Rast­an­la­ge Aurach-Süd und über­fuhr dort eine Warn­ba­ke. Glück­li­cher­wei­se kamen durch die Fahr­ma­nö­ver des 34-Jäh­ri­gen bis zu die­sem Zeit­punkt kei­ne Per­so­nen zu Schaden.

Im Zuge der bereits ein­ge­lei­te­ten Fahn­dung nach dem Unfall­fahr­zeug konn­te eine Strei­fe der Ver­kehrs­po­li­zei Erlan­gen den gesuch­ten Opel Viva­ro gegen 08:00 Uhr auf Höhe der Anschluss­stel­le Erlan­gen-Frau­en­au­rach fest­stel­len und die
Ver­fol­gung des Fahr­zeugs auf­neh­men. Aller­dings miss­ach­te­te der 34-jäh­ri­ge Fah­rer die Anhal­te­si­gna­le der Poli­zei­strei­fe und setz­te sei­ne Fahrt mit erhöh­ter Geschwin­dig­keit fort. Im Bereich der Bau­stel­le am Auto­bahn­kreuz Fürth/​Erlangen
fuhr der Klein­trans­por­ter schließ­lich sogar in das abge­sperr­te Bau­feld. Dort kol­li­dier­te der Klein­trans­por­ter mit einem Sand­hau­fen, über­schlug sich und stürz­te anschlie­ßend meh­re­re Meter tief in eine Baustellengrube.

Der 63-jäh­ri­ge Bei­fah­rer wur­de in dem Fahr­zeug­wrack ein­ge­klemmt und muss­te von der Feu­er­wehr befreit wer­den. Er erlitt bei dem Unfall lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen und muss­te bereits vor Ort von Ret­tungs­kräf­ten reani­miert wer­den. Auch der 34-jäh­ri­ge Unfall­ver­ur­sa­cher kam zur Ver­sor­gung sei­ner Ver­let­zun­gen in ein Kran­ken­haus. An dem Klein­trans­por­ter ent­stand bei dem Unfall Totalschaden.

Beam­te der Ver­kehrs­po­li­zei Feucht über­nah­men die Unfall­auf­nah­me. Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft wird bei den Unfall­ermitt­lun­gen auch ein Gut­ach­ter ein­ge­setzt. Die­ser nahm sei­ne Arbeit bereits an der Unfall­stel­le auf. Für die
Dau­er der Unfall­auf­nah­me muss­te die A3 in Rich­tung Nürn­berg für den Ver­kehr gesperrt wer­den. Es kam zu einem kilo­me­ter­lan­gen Rückstau.

Im Rah­men der ersten Ermitt­lun­gen konn­ten die Beam­ten der Ver­kehrs­po­li­zei Feucht bis­lang klä­ren, dass die Kenn­zei­chen, die an dem in Polen zuge­las­se­nen Klein­trans­por­ter ange­bracht waren, in Deutsch­land gestoh­len wor­den sind. Ein wei­te­res Paar deut­scher Kenn­zei­chen konn­te im Rah­men der Unfall­auf­nah­me in dem ver­un­glück­ten Trans­por­ter gefun­den wer­den. Auch sie sind ent­wen­det worden.

Da der 34-jäh­ri­ge Beschul­dig­te dro­gen­ty­pi­sche Aus­fall­erschei­nun­gen zeig­te, muss­te er sich im Rah­men der Unfall­auf­nah­me einer Blut­ent­nah­me unter­zie­hen. Im Fahr­zeug selbst konn­ten Beam­te eine gerin­ge Men­ge einer syn­the­ti­schen Dro­ge fin­den und sicherstellen.

Neben den Dieb­stäh­len der Kenn­zei­chen sowie dem Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz ermit­telt die Ver­kehrs­po­li­zei Feucht gegen den 34-Jäh­ri­gen unter ande­rem auch wegen Gefähr­dung des Straßenverkehrs,
Unfall­flucht und fahr­läs­si­ger Körperverletzung.