Iden­ti­fi­zie­rung von zu Hau­se: Arbeits­agen­tur Bam­berg-Coburg ver­schickt Brie­fe zum Selfie-Ident-Verfahren

Boris Flemming

Boris Flem­ming

Frei­wil­li­ge Online-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­mög­lich­keit für Kun­den, die ihre Arbeits­los­mel­dung in der Coro­na-Zeit nicht per­sön­lich vor­neh­men konnten.

Boris Flem­ming, Geschäfts­füh­rer Ope­ra­tiv der Agen­tur für Arbeit Bam­berg – Coburg erklärt: „Für den Bezug von Arbeits­lo­sen­geld I ist die per­sön­li­che Arbeits­los­mel­dung zur Iden­ti­täts­fest­stel­lung bei der Arbeits­agen­tur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Seit Mit­te März wur­de wegen der der Pan­de­mie auf die per­sön­li­che Mel­dung ver­zich­tet. Sie ist aus­nahms­wei­se auch tele­fo­nisch oder online mög­lich. Die per­sön­li­che Iden­ti­fi­zie­rung muss jedoch nach­ge­holt wer­den. Bis zum 30. Sep­tem­ber kann man sie auch ohne per­sön­li­ches Vor­spre­chen per Smart­phone oder Tablet machen. Das extra hier­für ent­wickel­te „Sel­fie-Ident-Ver­fah­ren“ über die „Nect-App“ aus den gän­gi­gen App-Stores macht es möglich.“

Alle Kun­den, die das Ver­fah­ren nut­zen kön­nen, bekom­men ab 31.Juli ein Schrei­ben mit dem QR-Code, in dem das Sel­fie-Ident-Ver­fah­ren ange­bo­ten und erklärt wird. Betrof­fe­ne brau­chen erst aktiv wer­den, wenn sie ange­schrie­ben werden.

Das Sel­fie-Ident-Ver­fah­ren ist ein­fach, frei­wil­lig, rund um die Uhr mög­lich und erspart den Weg zur Arbeits­agen­tur. Wer die­se Mög­lich­keit nicht nut­zen möch­te, erhält zu einem spä­te­ren Zeit­punkt eine ver­bind­li­che Ein­la­dung, um sich per­sön­lich in der Agen­tur für Arbeit zu identifizieren.