Prä­mi­en­spa­ren: Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se Nürnberg

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Symbol-Bild Tipps & TricksAuch ande­re baye­ri­sche Spar­kas­sen haben sol­che rechts­un­wirk­sa­men Kün­di­gun­gen vollzogen!!

Prä­mi­en­spa­ren:
Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se Nürnberg 

Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band klagt in Zusam­men­ar­beit mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

  • Zwei­fel­haf­te Kün­di­gun­gen und fal­sche Zins­be­rech­nung bei Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen: vzbv reicht Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen Spar­kas­se Nürn­berg ein.
  • Nach­zah­lungs­an­sprü­che von Ver­brau­chern belau­fen sich auf durch­schnitt­lich rund 4.200 Euro.
  • Betrof­fe­ne kön­nen sich der Muster­fest­stel­lungs­kla­ge anschlie­ßen, sobald das Kla­ge­re­gi­ster eröff­net wur­de. Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern bie­tet Hilfestellung.

Info­blatt: Verbraucherinformation_​Musterfeststellungsklage_​gegen_​Sparkasse_​Nürnberg_​f

Die Spar­kas­se Nürn­berg hat im Jahr 2019 über 20.000 lang­lau­fen­de Prä­mi­en­spar­ver­trä­ge gekün­digt. Die Ver­trä­ge waren ursprüng­lich eher nied­rig ver­zinst, bie­ten aus heu­ti­ger Sicht aber auf­grund der Prä­mi­en eine attrak­ti­ve Ren­di­te. Des Wei­te­ren hat die Spar­kas­se Nürn­berg vie­len Prä­mi­en­spa­rern aus Sicht der Ver­brau­cher­schüt­zer jah­re­lang zu wenig Zin­sen gezahlt. Des­halb reich­te der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv) mit Unter­stüt­zung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern heu­te vor dem Baye­ri­schen Ober­sten Lan­des­ge­richt in Mün­chen Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se ein. Das Gericht soll klä­ren, ob die Spar­kas­se Nürn­berg ihren Kun­den mit Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen Zin­sen nach­zah­len muss. Und es hat dar­über zu ent­schei­den, ob die Kün­di­gung von vie­len Ver­trä­gen recht­mä­ßig war. „Mit unse­rer Kla­ge kön­nen sich Ver­brau­cher nun gegen zwei­fel­haf­te Kün­di­gun­gen und Zins­be­rech­nun­gen der Spar­kas­se zur Wehr set­zen“, sagt Seba­sti­an Rei­ling, Rechts­re­fe­rent beim vzbv. „Eine Betei­li­gung ist für die Spa­rer kosten­los und unkom­pli­ziert möglich.“

Ansprü­che belau­fen sich auf durch­schnitt­lich 4.200 Euro

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat in ihrer Nürn­ber­ger Bera­tungs­stel­le die Fäl­le betrof­fe­ner Kun­den doku­men­tiert und dem vzbv zur Ver­fü­gung gestellt. „Wir wol­len errei­chen, dass Spa­rern end­lich die zuste­hen­den Zin­sen aus­ge­zahlt wer­den. Nach unse­ren Berech­nun­gen belau­fen sich die Ansprü­che auf durch­schnitt­lich 4.200 Euro pro Ver­trag. Ins­ge­samt ist das ein Scha­den in Mil­lio­nen­hö­he zula­sten der Ver­brau­cher“, betont Sascha Straub, Refe­rats­lei­ter Finanz­dienst­lei­stun­gen bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Zudem wer­de den Ver­brau­chern durch die Kün­di­gung die Chan­ce auf erheb­li­che Prä­mi­en­zah­lun­gen für die Zukunft genom­men. Nach Auf­fas­sung von vzbv und Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern erfolg­ten vie­le Kün­di­gun­gen zu Unrecht und sind damit unwirksam.

Teil­nah­me an der Musterfeststellungsklage

An der Muster­fest­stel­lungs­kla­ge kön­nen sich grund­sätz­lich alle Kun­den der Spar­kas­se Nürn­berg betei­li­gen, die dort einen Spar­ver­trag „Prä­mi­en­spa­ren fle­xi­bel“ abge­schlos­sen haben. Der Ver­trag muss bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen hin­sicht­lich des Wort­lauts der Zins­an­pas­sungs­klau­sel und der Prä­mi­en­staf­fel erfül­len. Für Fra­gen zur Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se Nürn­berg hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le ein Info­te­le­fon ein­ge­rich­tet. Von Diens­tag bis Don­ners­tag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr infor­mie­ren Rechts­lot­sen unter (0911) 99 39 90 27 zum Orts­ta­rif, wel­che Fäl­le grund­sätz­lich zur Kla­ge passen.

Noch kein Hand­lungs­be­darf für Verbraucher

Noch kön­nen betrof­fe­ne Ver­brau­cher nicht selbst aktiv wer­den, denn das Gericht muss die Kla­ge­schrift zunächst prü­fen. Vor­aus­sicht­lich in weni­gen Wochen wird die Kla­ge im Kla­ge­re­gi­ster des Bun­des­am­tes für Justiz öffent­lich bekannt gemacht. Dann kön­nen sich Ver­brau­cher in das Regi­ster ein­tra­gen und sich damit der Kla­ge kosten­los anschlie­ßen. Der vzbv und die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wer­den über die Eröff­nung des Kla­ge­re­gi­sters informieren.

Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Kla­ge sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​s​p​a​r​k​a​sse oder unter www​.muster​fest​stel​lungs​kla​gen​.de zu fin­den. Auf den Web­sei­ten gibt es auch Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen, sowie die Mög­lich­keit einen News-Alert zu abonnieren.

Prä­mi­en­spa­ren:
Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se Nürnberg 

Der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band klagt in Zusam­men­ar­beit mit der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

  • Zwei­fel­haf­te Kün­di­gun­gen und fal­sche Zins­be­rech­nung bei Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen: vzbv reicht Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen Spar­kas­se Nürn­berg ein.
  • Nach­zah­lungs­an­sprü­che von Ver­brau­chern belau­fen sich auf durch­schnitt­lich rund 4.200 Euro.
  • Betrof­fe­ne kön­nen sich der Muster­fest­stel­lungs­kla­ge anschlie­ßen, sobald das Kla­ge­re­gi­ster eröff­net wur­de. Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern bie­tet Hilfestellung.

Die Spar­kas­se Nürn­berg hat im Jahr 2019 über 20.000 lang­lau­fen­de Prä­mi­en­spar­ver­trä­ge gekün­digt. Die Ver­trä­ge waren ursprüng­lich eher nied­rig ver­zinst, bie­ten aus heu­ti­ger Sicht aber auf­grund der Prä­mi­en eine attrak­ti­ve Ren­di­te. Des Wei­te­ren hat die Spar­kas­se Nürn­berg vie­len Prä­mi­en­spa­rern aus Sicht der Ver­brau­cher­schüt­zer jah­re­lang zu wenig Zin­sen gezahlt. Des­halb reich­te der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv) mit Unter­stüt­zung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern heu­te vor dem Baye­ri­schen Ober­sten Lan­des­ge­richt in Mün­chen Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se ein. Das Gericht soll klä­ren, ob die Spar­kas­se Nürn­berg ihren Kun­den mit Prä­mi­en­spar­ver­trä­gen Zin­sen nach­zah­len muss. Und es hat dar­über zu ent­schei­den, ob die Kün­di­gung von vie­len Ver­trä­gen recht­mä­ßig war. „Mit unse­rer Kla­ge kön­nen sich Ver­brau­cher nun gegen zwei­fel­haf­te Kün­di­gun­gen und Zins­be­rech­nun­gen der Spar­kas­se zur Wehr set­zen“, sagt Seba­sti­an Rei­ling, Rechts­re­fe­rent beim vzbv. „Eine Betei­li­gung ist für die Spa­rer kosten­los und unkom­pli­ziert möglich.“

Ansprü­che belau­fen sich auf durch­schnitt­lich 4.200 Euro

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hat in ihrer Nürn­ber­ger Bera­tungs­stel­le die Fäl­le betrof­fe­ner Kun­den doku­men­tiert und dem vzbv zur Ver­fü­gung gestellt. „Wir wol­len errei­chen, dass Spa­rern end­lich die zuste­hen­den Zin­sen aus­ge­zahlt wer­den. Nach unse­ren Berech­nun­gen belau­fen sich die Ansprü­che auf durch­schnitt­lich 4.200 Euro pro Ver­trag. Ins­ge­samt ist das ein Scha­den in Mil­lio­nen­hö­he zula­sten der Ver­brau­cher“, betont Sascha Straub, Refe­rats­lei­ter Finanz­dienst­lei­stun­gen bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Zudem wer­de den Ver­brau­chern durch die Kün­di­gung die Chan­ce auf erheb­li­che Prä­mi­en­zah­lun­gen für die Zukunft genom­men. Nach Auf­fas­sung von vzbv und Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern erfolg­ten vie­le Kün­di­gun­gen zu Unrecht und sind damit unwirksam.

Teil­nah­me an der Musterfeststellungsklage

An der Muster­fest­stel­lungs­kla­ge kön­nen sich grund­sätz­lich alle Kun­den der Spar­kas­se Nürn­berg betei­li­gen, die dort einen Spar­ver­trag „Prä­mi­en­spa­ren fle­xi­bel“ abge­schlos­sen haben. Der Ver­trag muss bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen hin­sicht­lich des Wort­lauts der Zins­an­pas­sungs­klau­sel und der Prä­mi­en­staf­fel erfül­len. Für Fra­gen zur Muster­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Spar­kas­se Nürn­berg hat die Ver­brau­cher­zen­tra­le ein Info­te­le­fon ein­ge­rich­tet. Von Diens­tag bis Don­ners­tag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr infor­mie­ren Rechts­lot­sen unter (0911) 99 39 90 27 zum Orts­ta­rif, wel­che Fäl­le grund­sätz­lich zur Kla­ge passen.

Noch kein Hand­lungs­be­darf für Verbraucher

Noch kön­nen betrof­fe­ne Ver­brau­cher nicht selbst aktiv wer­den, denn das Gericht muss die Kla­ge­schrift zunächst prü­fen. Vor­aus­sicht­lich in weni­gen Wochen wird die Kla­ge im Kla­ge­re­gi­ster des Bun­des­am­tes für Justiz öffent­lich bekannt gemacht. Dann kön­nen sich Ver­brau­cher in das Regi­ster ein­tra­gen und sich damit der Kla­ge kosten­los anschlie­ßen. Der vzbv und die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern wer­den über die Eröff­nung des Kla­ge­re­gi­sters informieren.

Alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zur Kla­ge sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​s​p​a​r​k​a​sse oder unter www​.muster​fest​stel​lungs​kla​gen​.de zu fin­den. Auf den Web­sei­ten gibt es auch Ant­wor­ten auf häu­fig gestell­te Fra­gen, sowie die Mög­lich­keit einen News-Alert zu abonnieren.

Anmer­kung der Wie­sent­bo­ten-Redak­ti­on: Auch ande­re baye­ri­sche Spar­kas­sen haben es der Spar­kas­se Nürn­berg nach­ge­tan, so zum Bei­spiel die Spar­kas­se Forch­heim, die Mit­te die­ses Jah­res auch eini­ge Tau­send lang­lau­fen­de Prä­mi­en­spar­ver­trä­ge gekün­digt hat. Auch hier set­zen sich die Anle­ger zur Wehr und las­sen sich recht­lich vertreten.