AfD-Grup­pe Bay­reuth klagt gegen Ver­let­zung der „poli­ti­schen Spie­gel­bild­lich­keit“ im Stadtrat

Pres­se­mit­tei­lung der AFD Bayreuth:

Die bei­den Stadt­rä­te der AfD in Bay­reuth, Tobi­as Mat­thi­as Peter­ka (MdB) und Tina Seyffert-Rein­hold, haben eine Kla­ge mit einst­wei­li­ger Anord­nung gegen die unzu­läs­si­ge Beset­zung von Aus­schüs­sen im Stadt­rat ein­ge­reicht. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth wird ggf. mit Signal­wir­kung für unzäh­li­ge baye­ri­sche Gemein­den und Krei­se ent­schei­den, ob die Spie­gel­bild­lich­keit von Gre­mi­en­be­set­zun­gen poli­tisch unter­lau­fen wer­den kann oder nicht. Die AfD hat kei­nen ein­zi­gen Sitz in Aus­schüs­sen und sonst. Gre­mi­en erhal­ten, obwohl dies mög­lich gewe­sen wäre. Die erfah­re­ne anwalt­li­che Ver­tre­tung hat stich­hal­ti­ge Prä­ze­denz­fäl­le für die Auf­he­bung die­ser Ent­schei­dun­gen gefunden.

Tobi­as Mat­thi­as Peter­ka, Mit­glied im Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges: „Wenn zwei Berech­nungs­ver­fah­ren offen­sicht­lich erst zu einer Spie­gel­bild­lich­keit unter Berück­sich­ti­gung von unlieb­sa­mer Oppo­si­ti­on füh­ren, dann jedoch selek­tiv das drit­te (d´Hondt) gewählt wird, um nach­weis­lich eine Grup­pe allein zu ver­hin­dern, ist dies ein poli­ti­scher Offen­ba­rungs­eid, Polit-Apart­heid und rechtswidrig.“

Tina Seyffert-Rein­hold: „Unse­re Mit­ar­beit in Aus­schüs­sen ist ent­schei­dend. Wir sit­zen sonst nur am Kat­zen­tisch. Es wur­de für klei­ne Gre­mi­en das Sche­pers-Ver­fah­ren gewählt, wo wir ohn­hin nie­mals zum Zuge kämen. Für gro­ße dann eben d´Hondt, um ziel­ge­rich­tet die AfD auszuschließen.“

Hin­ter­grund:
Wäh­rend sich die Stadt Bay­reuth 2018 unter gro­ßem Pres­se­wir­bel gegen die CSU von dem „unge­rech­ten“ Ver­fah­ren d´Hondt ver­ab­schie­det hat­te, wur­de nach dem Ein­zug von 2 AfD Stadt­rä­ten die­ses Ver­fah­ren selek­tiv für alle Gre­mi­en ab 11 Sit­zen ange­wandt, um die AfD zu ver­hin­dern. Dies ist mathe­ma­tisch offen­sicht­lich, da somit die nächst­klei­ne­re Frak­ti­on nichts ver­liert, die AfD nichts bekommt. Gre­mi­en unter 11 Sit­zen sind näm­lich mit dem für klei­ne Grup­pen bes­se­ren Ver­fah­ren Sche­per­s/­Sain­te-Lague bedacht wor­den. Die Abbil­dung des Wäh­ler­wil­lens (Spie­gel­bild­lich­keit) ist nicht gren­zen­los dehn­bar. Es muss auch poli­ti­schen „under­dogs“ dar­in Rech­nung getra­gen wer­den. Dies tat der Stadt­rat Bay­reuth nach­weis­lich nicht.