Bayreuth/​Berlin: Demo der Schau­stel­ler in Ber­lin – Lau­nert trifft sich mit Schau­stel­lern aus dem Wahlkreis

2. Im Bild von links: Bri­git­te Korn, Dr. Sil­ke Lau­nert, Lisa Korn

Am Don­ners­tag den 02.07.2020 fand in Ber­lin eine Groß­kund­ge­bung der Schau­stel­ler mit dem Mot­to „Das Karus­sell muss sich wei­ter­dre­hen“ am Bran­den­bur­ger Tor statt.

Die Bran­che benö­ti­ge drin­gend Unter­stüt­zung, denn sie sei von der Coro­na-Kri­se beson­ders hart getrof­fen wor­den, so MdB Dr. Sil­ke Lau­nert aus Bay­reuth, die bei dem Akti­ons­tag zwi­schen Reichs­tag und Bran­den­bur­ger Tor eben­falls vor Ort war und Gesprä­che mit Schau­stel­lern aus ihrem Wahl­kreis füh­ren konnte.

In den letz­ten Wochen und Mona­ten wur­den zahl­rei­che Märk­te, Volks­fe­ste und Ver­an­stal­tun­gen abge­sagt. Für die Schau­stel­ler gilt seit März prak­tisch ein Berufs­ver­bot, so dass vie­le seit Herbst ver­gan­gen Jah­res kei­ne Ein­nah­men mehr haben. Ein Ende der Ein­schrän­kun­gen ist wegen der Coro­na-Pan­de­mie lei­der nicht in Sicht und wirkt sich exi­stenz­be­dro­hend für die gan­ze Bran­che aus. Mit der Groß­kund­ge­bung, an der sich ca. 1.600 Teil­neh­mer mit 1.000 Fahr­zeu­gen betei­lig­ten, mach­te die Bran­che im Ber­li­ner Regie­rungs­vier­tel daher auf ihre Lage aufmerksam.

Vie­le Betrie­be haben eine staat­li­che Sofort­hil­fe bean­tragt, die aber bei wei­tem nicht aus­reicht. Denn die Sofort­hil­fe ori­en­tiert sich an der Betriebs­grö­ße. Als Stich­tags­re­ge­lung wur­de der 29. Febru­ar 2020 fest­ge­legt. Die­ser Zeit­punkt ist aber nicht reprä­sen­ta­tiv für den Bedarf über das gan­ze Jahr. Denn im Febru­ar fin­den kaum Ver­an­stal­tun­gen statt und ent­spre­chend nied­rig war am Stich­tag auch der Per­so­nal­stand. Bei der kürz­lich beschlos­se­nen Über­brückungs­hil­fe des Bun­des wur­de die­sem Umstand Rech­nung getra­gen. Die Bezugs­grö­ße der Mit­ar­bei­ter­zahl und des Umsat­zes eines Betrie­bes ist daher der jewei­li­ge Monat des Vor­jah­res. Damit sind die Über­brückungs­hil­fen nun bes­ser an die Bedürf­nis­se der Schau­stel­ler­be­trie­be ange­passt. Im Übri­gen gel­ten die För­der­be­din­gun­gen der Coro­na-Über­brückungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen.

Lau­nert regt zudem an, dass Hygie­ne­kon­zep­te ent­wickelt wer­den müss­ten, die Ver­an­stal­tun­gen mit dem nöti­gen Abstand mög­lich machen.

Die Besu­cher­zah­len müss­ten hier­bei natür­lich begrenzt und kon­trol­lier­bar sein. „Vie­le Städ­te geben den Schau­stel­lern ja auch jetzt schon die Mög­lich­keit mit ein­zel­nen Stän­den in der Innen­stadt wenig­stens klei­ne­re Ein­nah­men zu gene­rie­ren. Dies muss aber drin­gend wei­ter aus­ge­baut wer­den“ so Launert.