Bay­reu­ther ZBFS blickt zurück auf 100 Jah­re Ver­sor­gungs­ver­wal­tung in Bay­ern und Rück­blick auf 2019

Prä­si­dent Dr. Koll­mer über­reich­te Bern­hard Merk vor dem ZBFS in Bay­reuth das erste Exem­plar des neu­en Tätig­keits­be­richts. Foto: Privat

Ein Blick zurück auf die ver­gan­ge­nen 100 Jah­re der Ver­sor­gungs­ver­wal­tung in Bay­ern – ein Blick zurück auf das Jahr 2019 – ein Aus­blick auf das kom­men­de Jahr. Der Tätig­keits­be­richt der Lan­des­be­hör­de Zen­trum Bay­ern Fami­lie und Sozia­les (ZBFS) ist fertig.

„Im Jubi­lä­ums­jahr der Ver­sor­gungs­ver­wal­tung geben wir einen Rück­blick auf die Wur­zeln des ZBFS nach den bei­den Welt­krie­gen hin zu einer moder­nen Behör­de im digi­ta­len Zeit­al­ter“, so Dr. Koll­mer, Prä­si­dent des ZBFS, und ergänzt: „Eine Behör­de, die heu­te bay­ern­weit in allen Regie­rungs­be­zir­ken an ins­ge­samt zehn Stand­or­ten ver­tre­ten ist, die aber seit dem Jahr 2001, damals noch als Amt für Ver­sor­gung und Fami­li­en­för­de­rung bekannt, ihren Sitz in Bay­reuth hat.“

Bern­hard Merk wur­de im Dezem­ber 1927 gebo­ren und beglei­te­te die Ver­sor­gungs­ver­wal­tung nach dem Zwei­ten Welt­krieg bis ins Jahr 1990. „Nach mei­ner Gefan­gen­schaft kehr­te ich nach Bay­reuth zurück und begann am 18. Geburts­tag als Aus­hil­fe beim Auf­bau einer Behör­de. Als Per­so­nal­chef des Ver­sor­gungs­am­tes in Bay­reuth bin ich schließ­lich aus­ge­schie­den“, so der heu­te fast 93-jäh­ri­ge Merk.

Prä­si­dent Dr. Koll­mer über­reich­te Bern­hard Merk vor dem ZBFS in Bay­reuth das erste Exem­plar des neu­en Tätigkeitsberichts.

Der Leit­ar­ti­kel des Berichts zeigt die Geschich­te aus der Per­spek­ti­ve Bern­hard Merks, er geht aber auch noch wei­ter zurück, auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg.

Das ZBFS im Wan­del der Zeit – wel­che Auf­ga­ben hat Bay­erns größ­te Sozi­al­be­hör­de heute?

  • Das Eltern- und Krip­pen­geld – bei­des kann online bean­tragt werden.
  • Der Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis – mit dem neu­en Per­so­nal­aus­weis ist der Antrag sogar völ­lig papier­los möglich.
  • Die Ent­schä­di­gung von Opfern von Gewalt­ta­ten und die Kriegsopferversorgung,
  • aber auch die Fach­auf­sicht über den Maß­re­gel­voll­zug und die öffent­lich-recht­li­che Unterbringung.