MdB Dr. Sil­ke Lau­nert: „Über­brückungs­hil­fe-Pro­gramm für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men gestartet“

Silke Launert. Fotograf: Tobias Koch

Sil­ke Lau­nert. Foto­graf: Tobi­as Koch

Das Über­brückungs­hil­fe-Pro­gramm für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ist gestar­tet. Hier­zu erklärt die Obfrau im Fami­li­en­aus­schuss und Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dr. Sil­ke Lau­nert (CSU, Bayreuth/​Forchheim):

„Mit dem Über­brückungs­hil­fe-Pro­gramm unter­stüt­zen wir klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die ihren Geschäfts­be­trieb Coro­na-bedingt ein­stel­len oder stark ein­schrän­ken muss­ten. Gewährt wer­den Zuschüs­se zu den Fix­ko­sten, wie etwa Mie­ten und Pach­ten, in einer Höhe von bis zu 150.000 Euro. Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen aller Bran­chen, sofern sie sich nicht für den Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds qua­li­fi­zie­ren und ihr Umsatz in den Mona­ten April und Mai 2020 zusam­men­ge­rech­net um min­de­stens 60 Pro­zent gegen­über April und Mai 2019 zurück­ge­gan­gen ist. Auch Solo­selbst­stän­di­ge, selbst­stän­di­ge Ange­hö­ri­ge der frei­en Beru­fe sowie gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen wer­den von dem Pro­gramm erfasst. Die Antrag­stel­lung erfolgt dabei voll­kom­men digi­tal über einen Steu­er­be­ra­ter, Wirt­schafts­prü­fer oder ver­ei­dig­ten Buch­prü­fer. Gera­de die betrieb­li­chen Fix­ko­sten füh­ren dazu, dass vie­le klei­ne­re Betrie­be ins Strau­cheln gera­ten. Mit der Über­brückungs­hil­fe set­zen wir ziel­ge­rich­tet an eben­die­sem Punkt an.“

Die Antrags­frist endet am 31. August 2020. Nähe­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich unter:
https://​www​.ueber​brueckungs​hil​fe​-unter​neh​men​.de/​U​B​H​/​N​a​v​i​g​a​t​i​o​n​/​D​E​/​H​o​m​e​/​h​o​m​e​.​h​tml