Land­ge­richt Bam­berg ver­han­delt wegen ver­such­ten Tot­schlags, schwe­rer Brand­stif­tung, Han­del mit Betäubungsmitteln

Symbolbild Polizei

in der 28. Kalen­der­wo­che 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 49-jäh­ri­gen L. wegen ver­such­ten Tot­schlags und ande­ren Delik­ten am 06.07.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg als Schwur­ge­richt (Az. 23 Ks 1107 Js 15476/19).Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im Sep­tem­ber 2019, im Stadt­ge­biet Bam­berg, sei­ne getrennt leben­de Ehe­frau in einem PKW sit­zend am Hals gepackt und zuge­drückt, mit der Faust ins Gesicht geschla­gen und einen um den Hals gebun­de­nen Schal immer wei­ter zuge­drückt zu haben, so dass die Geschä­dig­te immer weni­ger Luft bekom­men haben soll.

Die Geschä­dig­te soll nach Öff­nen der Fah­rer­tür am Boden gele­gen sein. Dort soll der Ange­klag­te sie min­de­stens 30 Sekun­den lang so fest auf den Kehl­kopf gedrückt haben, dass die Geschä­dig­te mas­si­ve Atem­not und Todes­angst bekom­men haben soll. Der Ange­klag­te soll dabei töd­li­che Ver­let­zun­gen der Geschä­dig­ten in Kauf genom­men haben und erst nach dem zufäl­li­gen Vor­bei­kom­men eines Zeu­gen von der Geschä­dig­ten abge­las­sen haben. Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 14.07.2020, 20.07.2020, 22.07.2020, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen die 39-jäh­ri­ge W. wegen bewaff­ne­tem uner­laub­ten Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge und ande­ren Delik­tenam 06.07.2020, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 36 KLs 2106 Js 20113/19). Die­se Haupt­ver­hand­lung fin­det am Amts­ge­richt Bam­berg, Sit­zungs­saal E.027, statt. Der Ange­klag­ten liegt zur Last im Dezem­ber 2019 eine Men­ge von etwa 27 Gramm Cry­stal erwor­ben und anschlie­ßend zusam­men mit wei­te­ren Betäu­bungs­mit­teln zum gewinn­brin­gen­den Wei­ter­ver­kauf gemein­sam mit einer Mache­te sowie einem Holz­speer mit Metall­spit­ze bei ihrem Wohn­an­we­sen im Land­kreis Haß­ber­ge auf­be­wahrt zu haben. Fort­set­zungs­ter­min: 09.07.2020, 13:00 Uhr

3. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 20-jäh­ri­gen M. wegen ver­such­ter beson­ders schwe­rer Brand­stif­tung und ande­rer Delik­te am 07.07.2020, 10:00 Uhr, vor der Jugend­kam­mer (Az. 71 KLs 1105 Js 20586/18 jug). Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, in der Nacht vom 16.11. auf den 17.11.2018 unter Vor­täu­schung eines Ein­bruchs in einen von dem frü­he­ren Mit­an­ge­klag­ten F. betrie­be­nen Imbiss im Land­kreis Forch­heim, einen Brand ver­ur­sacht zu haben, indem sie eine Kas­se neben einer dort befind­li­chen, auf­ge­dreh­ten Gas­fla­sche anzün­de­ten. Dabei soll Explo­si­ons­ge­fahr bestan­den haben. Durch die Rauch­ent­wick­lung erlit­ten meh­re­re im Ober­ge­schoss des Anwe­sens woh­nen­de Nach­barn Rauch­gas­ver­gif­tun­gen, was die Ange­klag­ten bil­li­gend in Kauf genom­men haben sol­len. Weni­ge Tage spä­ter soll der vor­mals Mit­an­ge­klag­te F. als Ver­si­che­rungs­neh­mer gegen­über einer Ver­si­che­rung für zer­stör­tes Inven­tar 50.000,00 EUR gefor­dert haben und dabei wahr­heits­wid­rig einen Ein­bruch in den Imbiss und ein Anzün­den des Inven­tars durch den ver­meint­li­chen Täter ange­ge­ben haben. In der Fol­ge kam es zu einer Teil­aus­zah­lung von 4.000,00 EUR. Die Ange­klag­ten sol­len eine Auf­tei­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me ver­ein­bart haben. Das Land­ge­richt hat­te die bei­den Ange­klag­ten bereits 2019 ver­ur­teilt, den zur Tat­zeit 18-jäh­ri­gen M. unter Anwen­dung von Erwach­se­nen­straf­recht zu einer Frei­heits­stra­fe von 4 Jah­ren, den F. zu einer Frei­heits­stra­fe von 5 Jah­ren 6 Mona­ten. Die Revi­si­on des F. wur­de durch den Bun­des­ge­richts­hof als unbe­grün­det ver­wor­fen. Auf die Revi­si­on des M. hat der Bun­des­ge­richts­hof den Straf­aus­spruch (bei Auf­recht­erhal­tung der übri­gen Fest­stel­lun­gen) auf­ge­ho­ben und zur erneu­ten Ver­hand­lung und Ent­schei­dung an das Land­ge­richt zurück­ver­wie­sen. Dabei ist ins­be­son­de­re zu prü­fen, ob bei dem zur Tat­zeit 18 Jah­re alten M. Jugend­straf­recht zur Anwen­dung kom­men kann.

4. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 22-jäh­ri­gen G wegen ver­such­ten Tot­schlags und ande­ren Delik­ten am 07.07.2020, 14:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer als Schwur­ge­richt (Az. 22 Ks 1105 Js 14892/19). Dem Ange­klag­ten, der in der JVA Ebrach inhaf­tiert war, liegt unter ande­rem zur Last, am 25.07.2019 in der Bäcke­rei der JVA Ebrach einen ande­ren Inhaf­tier­ten zunächst belei­digt und auf den Boden geschubst und sodann mit sei­nen Füßen, an denen er Sicher­heits­schu­he mit Stahl­kap­pen trug, fünf Mal von oben nach unten stamp­fend in Rich­tung des Kop­fes des Geschä­dig­ten getre­ten zu haben, wovon min­de­stens drei Trit­te den Kopf- und Gesichts­be­reich getrof­fen haben sol­len. Dabei soll der Ange­klag­te den Tod des Geschä­dig­ten zumin­dest bil­li­gend in Kauf genom­men haben. Der Geschä­dig­te soll hier­durch unter ande­rem Schwel­lun­gen und Prel­lun­gen am Unter­kie­fer erlit­ten haben. Fort­set­zungs­ter­min: 16.07.2020, 09:00 Uhr

5. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 55-jäh­ri­gen O. wegen uner­laub­ter Ein­fuhr von Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge mit uner­laub­tem Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge in acht Fäl­lenam 10.07.2020, 09:00 Uhr vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 2101 Js 18008/19). Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, von Okto­ber 2018 bis Okto­ber 2019 in der Tsche­chi­schen Repu­blik ins­ge­samt sie­ben Mal Cry­stal in einem Umfang zwi­schen 50 und 900 Gramm erwor­ben und anschlie­ßend in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­führt und im Raum Bam­berg gewinn­brin­gend wei­ter­ver­kauft zu haben. Zudem soll der Ange­klag­te im Janu­ar 2020 wie­der­um in der Tsche­chi­schen Repu­blik etwa 600 Gramm Cry­stal erwor­ben und anschlie­ßend in die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ein­ge­führt haben, um die­ses gewinn­brin­gend wei­ter­zu­ver­kau­fen, wobei er kurz dar­auf im Land­kreis Bam­berg fest­ge­nom­men wur­de. Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 22.07.2020, 30.07.2020, jeweils 09:00 Uhr

Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen ver­wie­sen. Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID-19 aus­zu­fül­len. Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​-​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​r​g​/​Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.