Mit­tel­fran­ken: Auf­merk­sa­me Ver­käu­fe­rin ver­hin­dert Trick­be­trug zum Nach­teil eines Senioren

Symbolbild Polizei

(ots) – Am Mon­tag (22.06.2020) über­re­de­ten Trick­be­trü­ger einen Senio­ren in einem Super­markt Gut­schein­kar­ten ein­zu­kau­fen. Einer auf­merk­sa­men Ver­käu­fe­rin kam dies merk­wür­dig vor. Sie rief die Poli­zei und ver­hin­der­te damit den Betrug.

Immer wie­der warnt die Poli­zei vor betrü­ge­ri­schen Anru­fen im Zusam­men­hang mit Gewinn­ver­spre­chen. Meist rufen die Tat­ver­däch­ti­gen gezielt Senio­ren an und täu­schen einen ver­meint­li­chen Gewinn vor. Um die­sen aus­zu­lö­sen, müs­sen aber zunächst Gebüh­ren bezahlt wer­den. An die kri­mi­nel­len Gewin­ne kom­men die Betrü­ger, indem sie die Geschä­dig­ten Gut­schein­kar­ten gro­ßer Inter­net- und Spie­le­platt­for­men kau­fen las­sen. Die­se wer­den in vie­len Super­märk­ten und Tank­stel­len angeboten.

So war es auch in einem Fall des ver­such­ten Trick­be­trugs im Land­kreis Neu­stadt­/A­isch-Bad Winds­heim. Ein hoch­be­tag­ter Seni­or woll­te am Mon­tag (22.06.2020) in einem Super­markt Gut­schein­kar­ten im Wert von 800 Euro kau­fen. Dies kam der Kas­sie­re­rin aber merk­wür­dig vor. Im Gespräch mit dem Kun­den merk­te sie, dass er den eigent­li­chen Ver­wen­dungs­zweck der Gut­schein­kar­ten gar nicht rich­tig ein­schät­zen konn­te. Daher rief sie die Poli­zei. Eine Strei­fe der Poli­zei­in­spek­ti­on Neu­stadt an der Aisch konn­te die Ange­le­gen­heit auf­klä­ren. Durch die umsich­ti­ge Reak­ti­on der Ver­käu­fe­rin wur­de der Betrugs­fall verhindert.

Weni­ger Glück hat­te eine Senio­rin aus Zirn­dorf. Ihr gau­kel­ten unbe­kann­te Betrü­ger im Zeit­raum von Novem­ber 2019 bis Juni 2020 vor, dass sie eine grö­ße­re Sum­me Bar­geld gewon­nen hät­te. Aller­dings wären zuerst Gebüh­ren zu ent­rich­ten. Die Geschä­dig­te tat wie gehei­ßen und kauf­te Gut­schein­kar­ten für eine Inter­net-Spie­le­platt­form. Zudem über­wies sie meh­re­re Beträ­ge mit Bar­geld­di­rekt­trans­fers an die unbe­kann­ten Tat­ver­däch­ti­gen. Über 6.400 Euro wech­sel­ten auf die­se Wei­se den Besit­zer. Als der erhoff­te Gewinn aus­blieb, muss­te die Frau ein­se­hen, dass sie Opfer eines Betrugs gewor­den war. Am 24.06.2020 erstat­te­te sie dar­auf­hin Anzei­ge bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Zirndorf.

Auch einem Ehe­paar aus der Nähe von Erlan­gen schien For­tu­na gewo­gen, als ein unbe­kann­ter Mann ihnen am Mon­tag (29.06.2020) tele­fo­nisch mit­teil­te, dass sie 38.500 Euro in einer Lot­te­rie gewon­nen hät­ten. Natür­lich müs­se alles noch offi­zi­ell mit­tels Notar und Geld­trans­port abge­wickelt wer­den. Hier­für wären Gebüh­ren in Höhe von 1.000 Euro fäl­lig. Um den Betrag zu über­wei­sen, soll­te das Paar Gut­schein­kar­ten für einen Inter­net­zah­lungs­dienst kau­fen. Der Auf­for­de­rung kamen die Geschä­dig­ten nach und ver­rie­ten dem unbe­kann­ten Betrü­ger die Gut­schein­codes am Tele­fon. Als der Tat­ver­däch­ti­ge plötz­lich wei­te­re Sum­men ver­lang­te, wur­den die Senio­ren doch miss­trau­isch und gin­gen auf die For­de­rung nicht mehr ein. Aller­dings lie­ßen die Tat­ver­däch­ti­gen nicht locker – am näch­sten Tag rief ein ande­rer Betrü­ger bei dem Paar an und gab vor, dass sie noch Schul­den hät­ten und bezah­len müss­ten. Angeb­lich wür­de der Staats­an­walt­schaft Ber­lin ein ent­spre­chen­des Schrei­ben vor­lie­gen. Der erneu­te Anruf ver­an­lass­te die Geschä­dig­ten nun eine Anzei­ge bei der Poli­zei­in­spek­ti­on Erlan­gen-Stadt zu
erstatten.

Die Poli­zei warnt in die­sem Zusam­men­hang noch ein­mal vor betrü­ge­ri­schen Gewinn­ver­spre­chen und Anru­fen ver­meint­li­cher Amtsträger:

- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lot­te­rie teil­ge­nom­men haben, kön­nen Sie auch nichts gewon­nen haben!

- Geben Sie nie­mals Geld aus, um einen ver­meint­li­chen Gewinn zu erhalten.

- Kau­fen Sie kei­ne Gut­schein­kar­ten für Inter­net­dien­ste und Spie­le­platt­for­men für Per­so­nen, die Sie nicht per­sön­lich kennen.

- Spre­chen Sie mit Ange­hö­ri­gen über Gefah­ren durch betrü­ge­ri­sche Telefonanrufe.

- Klä­ren Sie Ange­hö­ri­ge über den Ver­wen­dungs­zweck von Gut­schein­kar­ten auf, die es in Super­märk­ten und Tank­stel­len zu kau­fen gibt.

- Nut­zen Sie die Mög­lich­kei­ten ihrer Tele­fon­an­la­ge oder ihres Tele­fon­an­bie­ters zum Sper­ren unlieb­sa­mer Anru­fe (z.B. Ver­hin­de­rung von Tele­fo­na­ten aus dem Ausland).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen für Pri­vat­per­so­nen fin­den Sie auf der Inter­net­sei­te der Polizei-Beratung:

https://​www​.poli​zei​-bera​tung​.de/​t​h​e​m​e​n​-​u​n​d​-​t​i​p​p​s​/​b​e​t​r​u​g​/​g​e​w​i​n​n​v​e​r​s​p​r​e​c​hen

Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken bit­tet auch das Ver­kaufs­per­so­nal in Super­märk­ten und Tank­stel­len um Mit­hil­fe. Bit­te ach­ten Sie als Ver­käu­fer von Gut­schein­kar­ten darauf:

- Hohe drei­stel­li­ge Sum­men wer­den bei einem Ein­kauf für Zahl­kar­ten ausgegeben.

- Das Kun­den­al­ter passt nicht zu gekauf­ten Zahl­kar­ten (z.B. 80-Jäh­ri­ger kauft für 900 Euro Gut­schein­kar­ten für eine
Spieleplattform).

Soll­te dies der Fall sein:

- Spre­chen Sie Ihre Kun­den an.

- Erkun­di­gen Sie sich, ob dem Kun­den die Betrugs­form „Enkel­trick“ und „fal­sche Gewinn­ver­spre­chen“ bekannt sind.

- Fra­gen Sie, ob der Kun­de den Emp­fän­ger der Kar­ten per­sön­lich kennt.

- Rufen Sie not­falls die Polizei.