Abschluss­prü­fun­gen an den Schu­len: GEW Bay­ern kri­ti­siert Durch­bre­chung der Qua­ran­tä­ne­vor­schrif­ten durch Rege­lung des Kultusministeriums

Symbolbild Bildung

Mit gro­ßer Bestür­zung nimmt die GEW Bay­ern den „Hygie­ne­plan zur Ein­hal­tung des Infek­ti­ons­schut­zes an baye­ri­schen Schu­len“ vom 19. Juni zur Kennt­nis. Dort wird aus­ge­führt, wie beim Auf­tre­ten einer Coro­na-Erkran­kung bei Schüler*innen oder Lehrer*innen in Abschluss­klas­sen wäh­rend der Prü­fungs­pha­se ver­fah­ren wer­den soll. Die gesam­te Klas­se bzw. der Jahr­gang wird zwar auf SARS-CoV‑2 gete­stet, aller­dings darf die Qua­ran­tä­ne zur Teil­nah­me an den Prü­fun­gen auch ohne vor­lie­gen­des Test­ergeb­nis unter­bro­chen wer­den. Die ein­zi­ge Auf­la­ge ist ein Sicher­heits­ab­stand zu den ande­ren Per­so­nen von mehr als zwei Metern.

Anton Salz­brunn, Lan­des­vor­sit­zen­der der GEW, sag­te dazu heu­te in Mün­chen: „Hier bricht der Staat sei­ne eige­nen Regeln. Per­so­nen wer­den poli­zei­lich über­wacht, damit sicher­ge­stellt ist, dass sie die Qua­ran­tä­ne ein­hal­ten und Unter­neh­men zah­len hohe Geld­stra­fen, wenn sie sich nicht an die Coro­na-Hygie­ne­re­geln hal­ten. In den Schu­len wer­den plötz­lich ande­re Maß­stä­be ange­legt und damit die Gesund­heit und das Leben von Schüler*innen und Lehrer*innen sowie deren Fami­li­en gefährdet.“

„Es gab schon immer einen Nach­ter­min für erkrank­te Schüler*innen. So wie es ihn auch in die­sem Jahr geben wird. Es erschließt sich mir nicht, war­um Kon­takt­per­so­nen nicht ein­fach die­sen Nach­ter­min wahr­neh­men soll­ten. Zum Schut­ze aller ande­ren.“ ergänzt Mar­ti­na Bor­gend­a­le, stell­ver­tre­ten­de Lan­des­vor­sit­zen­de und zustän­dig für den Bereich Schule.