MdB Andre­as Schwarz: „Bun­des­ka­bi­nett hilft Behin­der­ten­werk­stät­ten nach Corona“

MdB Andre­as Schwarz und Wolf­gang Badu­ra, Lebens­hil­fe Forch­heim, äußern sich zu den Maßnahmen

MdB Andreas Schwarz

MdB Andre­as Schwarz

Die Bekämp­fung der Coro­na-Pan­de­mie ist ein Kraft­akt für unse­re gesam­te Gesell­schaft. Die Bun­des­re­gie­rung hat auf die­se Her­aus­for­de­rung ent­schlos­sen reagiert und mit den Sozi­al­schutz-Pake­ten und dem Kon­junk­tur­pro­gramm umfang­rei­che Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung von Fami­li­en, Beschäf­tig­ten sowie Unter­neh­men auf den Weg gebracht.

„Beson­ders wich­tig ist dabei, dass wir auch die Situa­ti­on von Men­schen mit Behin­de­rung in den Blick neh­men und berück­sich­ti­gen. Denn sie tref­fen die Ein­schrän­kun­gen zur Bekämp­fung der Pan­de­mie oft beson­ders hart, auch weil sozia­le Ein­rich­tun­gen ihre Dien­ste viel­fach nicht wie gewohnt anbie­ten kön­nen“, betont der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz. „Des­halb hat das Bun­des­ka­bi­nett mit ver­schie­de­nen Beschlüs­sen Unter­stüt­zung für Men­schen mit Behin­de­rung in der Coro­na-Pan­de­mie auf den Weg gebracht“, so Schwarz weiter.

In den ver­gan­ge­nen Mona­ten muss­ten vie­le Werk­stät­ten wegen Coro­na schlie­ßen. Das hat­te für die Beschäf­tig­ten zur Fol­ge, dass ihre Ent­gel­te gesun­ken oder ganz ent­fal­len sind. Die Beschäf­tig­ten in den Werk­stät­ten lei­sten wich­ti­ge Arbeit, die unse­re Aner­ken­nung ver­dient. Dazu gehört auch, ihre Ver­dienst­aus­fäl­le abzu­mil­dern, die durch Arbeits­aus­fall in Zei­ten der Pan­de­mie entstehen.

„Mit dem jetzt beschlos­se­nen Ent­wurf geben wir den Län­dern die Mög­lich­keit, aus den Mit­teln der Aus­gleichs­ab­ga­be feh­len­des Ent­gelt aus­zu­glei­chen“, erläu­tert der SPD-Abge­ord­ne­te. „Dazu haben wir mit den Län­dern eine prag­ma­ti­sche Lösung gefun­den, zu der auch der Bund rund 70 Mio. Euro bei­steu­ert.“ Die Ver­ord­nung soll rück­wir­kend zum 1. März in Kraft treten.

Wolf­gang Badu­ra, Geschäfts­lei­tung der Lebens­hil­fe Forch­heim begrüßt die Ent­schei­dung des Bun­des­ka­bi­netts, aus den Mit­teln der Aus­gleichs­ab­ga­be die Ver­dienst­aus­fäl­le der Beschäf­tig­ten in der Werk­statt zu mil­dern. „Wün­schens­wert wäre eine unbü­ro­kra­ti­sche und schnel­le Umset­zung auf Lan­des-/Be­zirks­ebe­ne“, so Badura.

Und fügt hin­zu. „Unver­ständ­nis liegt bei mir aber vor, dass aus der gebun­de­nen Aus­gleichs­ab­ga­be auf­grund redu­zier­ter Ein­nah­men zuge­sag­te Zah­lun­gen für die Werk­statt-Trä­ger in die­sem Jahr nicht in vol­ler Höhe erfolgen.
Die Lebens­hil­fe Werk­statt Forch­heim moder­ni­siert in die­sem Jahr ihre Haupt­werk­statt und hat einen Antrag zur Erstat­tung von 1,14 Mio. Euro beim Inte­gra­ti­ons­amt gestellt. In die­sem Jahr wird es jedoch kei­ne Aus­zah­lung geben. Dies hat zur Fol­ge, dass wir als Ein­rich­tung in mas­si­ve Liqui­di­täts­pro­ble­me kom­men wer­den. Durch die Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le auf­grund der Coro­na Kri­se gera­ten wir zusätz­lich in Bedräng­nis. Des­we­gen ist hier mein Auf­ruf an die Ver­ant­wort­li­chen auf Bund und Lan­des­ebe­ne, die zuge­sag­ten Zah­lun­gen an die Trä­ger zu erstatten.“

Die beschlos­se­nen Maß­nah­men im Einzelnen

Wenn berufs­tä­ti­ge Eltern nicht zur Arbeit gehen kön­nen, weil die Ein­rich­tung, in denen ein Kind unter 12 Jah­ren betreut wird, wegen Coro­na geschlos­sen wur­de, haben sie einen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung durch ihren Arbeit­ge­ber. Der Anspruch beträgt 67 % ihres Nettolohns.

Mit der Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes wur­de zudem die beson­de­re Situa­ti­on der Eltern von Kin­dern mit Behin­de­rung berück­sich­tigt. Sie haben die­sen Ent­schä­di­gungs­an­spruch nun­mehr auch, wenn ihr Kind 12 Jah­re und älter ist. Auch die Dau­er des Anspruchs für alle Eltern wur­de von sechs auf zehn Wochen ver­län­gert, für Allein­er­zie­hen­de auf 20 Wochen.

Mit dem Sozi­al­dienst­lei­ster-Ein­satz­ge­setz soll der Bestand von sozia­len Ein­rich­tun­gen wäh­rend und nach der Coro­na-Kri­se sicher­ge­stellt wer­den. Beson­ders pro­fi­tie­ren sol­len davon Reha­bi­li­ta­ti­ons­dien­ste und Ein­rich­tun­gen, die Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen und die Ange­bo­te der Eingliederungshilfe.

Mit dem Kon­junk­tur­pro­gramm wird zusätz­li­che Unter­stüt­zung für Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe und gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men bereit­ste­hen. Das gilt ins­be­son­de­re für Inklu­si­ons­be­trie­be. Auch sie kön­nen nun Über­brückungs­hil­fen für die Mona­te Juni bis August 2020 beantragen.

Da sozia­le Unter­neh­men und Ein­rich­tun­gen kaum Rück­la­gen haben und kei­ne Gewin­ne erwirt­schaf­ten, blieb ihnen der Zugang zu Kre­di­ten bis­lang häu­fig ver­wehrt. Mit einem Kre­dit-Son­der­pro­gramm über die KfW stellt die Bun­des­re­gie­rung sicher, dass die Län­der für die Pro­gram­me zur Unter­stüt­zung gemein­nüt­zi­ger Orga­ni­sa­tio­nen eine Haf­tungs­be­frei­ung von 100 % stem­men kön­nen. Der Bund über­nimmt das Aus­fall­ri­si­ko zu 80 %.

Ergän­zend fügt Andre­as Schwarz hin­zu: „ Wir wol­len ein Flot­ten­aus­tausch­pro­gramm auf­le­gen, um Elek­tro­mo­bi­li­tät bei den Sozia­len Dien­sten im Stadt­ver­kehr zu för­dern. Davon sol­len ins­be­son­de­re auch Ange­bo­te der Teil­ha­be für Men­schen mit Behin­de­rung pro­fi­tie­ren. Zudem för­dern wir die Gebäu­de­sa­nie­rung für sozia­le Ein­rich­tun­gen zur Sen­kung des CO2-Aus­sto­ßes und für Klimaschutzmaßnahmen.“