GEW Bay­ern kri­ti­siert irri­tie­ren­de Mel­dun­gen aus dem Kultusministerium

Symbolbild Bildung

Auch in den letz­ten Tagen wur­de uns von Sei­ten der Staat­re­gie­rung immer wie­der ver­mit­telt, wie vor­sich­tig wir wei­ter­hin sein müss­ten wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie, wie wich­tig Hygie­ne- und vor allem auch Abstands­re­geln seien.

Umso irri­tie­ren­der fin­det die GEW die neue­sten Mel­dun­gen aus dem Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um, dass von Sep­tem­ber an in den baye­ri­schen Schu­len wie­der nor­ma­ler Betrieb sein soll, ohne Min­dest­ab­stand, aber mit Hygienerichtlinien.

Das kann nur hei­ßen, dass auch alle Lehr­kräf­te wie­der zum Prä­senz­un­ter­richt antre­ten müss­ten, auch sol­che aus Risi­ko­grup­pen – und das unter Bedin­gun­gen, die auch ohne Coro­na auf Grund des Lehr­kräf­te­man­gels als pre­kär bezeich­net wer­den können.

Die GEW lehnt sol­che Gedan­ken­spie­le als voll­kom­men rea­li­täts­fern ab! Die Infek­ti­ons­la­ge wird auch im Herbst noch äußerst fra­gil sein. Daher hal­ten wir es für fahr­läs­sig, schon heu­te von der Auf­he­bung des Abstands­ge­bots zu spre­chen. Die GEW-Bun­des­vor­sit­zen­de Mar­lis Tepe bringt es auf den Punkt: „Solan­ge die Gesell­schaft ent­schei­det, dass in ande­ren Berei­chen des Lebens Sicher­heits­ab­stän­de ein­zu­hal­ten sind, kann es kei­nen Regel­be­trieb der Schu­len geben.“

Anstatt sich Gedan­ken­spie­len über einen mög­li­chen Nor­mal­be­trieb an Schu­len hin­zu­ge­ben, soll­te sich das Kul­tus­mi­ni­ste­ri­um schleu­nigst an die Haus­auf­ga­ben machen, die die GEW schon in der letz­ten Pres­se­er­klä­rung for­mu­liert hat:

• Schul­be­trieb mit wei­ter­hin redu­zier­ter Schüler*innenzahl planen

• Risi­ko­grup­pen wei­ter­hin kon­se­quent schützen

• Umfas­sen­den Infek­ti­ons­schutz an den Schu­len organisieren

• Eng­ma­schi­ge Testun­gen auf das Coro­na-Virus für alle Men­schen im Schul­be­trieb auf den Weg bringen

• Flä­chen­decken­de Betreu­ung aller Schu­len durch Betriebsärzt*innen und Fach­kräf­te für Arbeits­si­cher­heit sicherstellen

• Aus­stat­tung der Lehr­kräf­te und der Schüler*innen für das „Ler­nen zuhau­se“ organisieren

Die Betreu­ung von Kin­dern und Jugend­li­chen wäh­rend der Som­mer­fe­ri­en wird jetzt offen­sicht­lich ohne schu­li­sche Lehr­kräf­te gewähr­lei­stet. Das begrüßt die GEW aus­drück­lich, sind doch die Lehr­kräf­te durch die Orga­ni­sa­ti­on von Distanz- und Prä­senz­un­ter­richt sowie ihren Ein­satz in der Not­be­treu­ung wäh­rend der ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­te an den Gren­zen ihrer Belast­bar­keit ange­kom­men. Sie benö­ti­gend drin­gend eine Aus­zeit! Lehr­kräf­te haben natür­lich, eben­so wie Beschäf­tig­te ande­rer Bran­chen, einen Anspruch auf Urlaub.