Das Egloff­stei­ner Frei­bad bleibt im Juni noch geschlossen

Das Ein­hal­ten der Infek­ti­ons­schutz­auf­la­gen wür­de den Besu­chern jeg­li­chen Bade­spaß neh­men und stün­de zudem in einem kras­sen Miss­ver­hält­nis zwi­schen Auf­wand des Betrei­bers zum Nut­zen für die Besu­cher – nun hofft man auf Locke­run­gen der Beschrän­kun­gen im Lau­fe des Sommers.

Freibad Egloffstein in Zeiten "BC - Before Corona". Foto: Gemeinde Egloffstein

Frei­bad Egloff­stein in Zei­ten „BC – Befo­re Coro­na“. Foto: Gemein­de Egloffstein

Nach der Ankün­di­gung der Staats­re­gie­rung, dass ab 08. Juni die ersten Frei­bä­der in Bay­ern wie­der öff­nen dür­fen, freu­te man sich auch in Egloff­stein auf einen mög­lichst ent­spann­ten und fröh­lich-ver­gnüg­ten Bade­som­mer im idyl­lisch gele­ge­nen Frei­bad. Der Markt Egloff­stein war­te­te zunächst die infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben der staat­li­chen Stel­len ab. Unter Zugrun­de­le­gung der „5. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung“, des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums, des „Rah­men­hy­gie­ne­kon­zep­tes Sport“ des Innen­mi­ni­ste­ri­ums sowie eines vom Ver­band kom­mu­na­ler Unter­neh­men, dem Baye­ri­schen Gemein­de­tag und dem Lan­des­amt für Gesund­heit ent­wickel­ten Eck­punk­te­pa­piers wur­de ein für das hie­si­ge Frei­bad erfor­der­li­che, stand­ort­spe­zi­fi­sches Infek­ti­ons­schutz- und Hygie­ne­kon­zept und eine Ergän­zung der Bade­ord­nung erstellt. Par­al­lel dazu lie­fen die Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten zur Wie­der­in­be­trieb­nah­me des Bades an.

Die zwin­gend ein­zu­hal­ten­den Rege­lun­gen hin­sicht­lich der Anzahl der gleich­zei­tig anwe­sen­den Gäste, der Abstands­re­ge­lun­gen in allen öffent­lich zugäng­li­chen Flä­chen des Bades und auch in den Bade- und Schwimm­becken lie­ßen die Hoff­nun­gen auf einen ent­spann­ten Bade­som­mer schnell schwin­den. Bei der Vor­stel­lung der Schutz­maß­nah­men im Markt­ge­mein­de­rat ver­glich Bür­ger­mei­ster Förtsch den dies­jäh­ri­gen Frei­bad­be­such eher mit einem „Hof­gang inner­halb einer Justiz­voll­zugs­an­stalt unter Anwen­dung von Chlor­was­ser“ als mit den gewohn­ten Bade­ver­gnü­gen der Vorjahre.

So müss­ten gem. des Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­tes alle Besu­cher des Bades für eine evtl. Kon­takt­ver­fol­gung im Fal­le einer Infi­zie­rung mit dem Coro­na-Virus nament­lich erfasst wer­den, das Schwim­mer­becken wür­de in Bah­nen unter­teilt, in wel­chen „Ein­bahn-Ver­kehr“ herrscht. Der gesam­te Becken­be­reich könn­te zur Auf­recht­erhal­tung der Abstands­re­geln nur von einer Sei­te betre­ten wer­den und müss­te an einer ande­ren Stel­le wie­der ver­las­sen wer­den. Im rund 42 m lan­gen Schwim­mer­becken dürf­ten sich nur immer 25 Per­so­nen gleich­zei­tig auf­hal­ten, die ange­hal­ten wor­den wären, die Bah­nen im Rah­men ihrer Schwimm­fä­hig­kei­ten zügig zu durch­schwim­men. Auf dem gesam­ten Gelän­de des Bades wür­den die all­ge­mei­nen Abstands­ge­bo­te und Kon­takt­be­schrän­kun­gen gel­ten und somit auch über­wacht wer­den. Für das Klein­kin­der- bzw. Plansch­becken sieht das aktu­el­le Infek­ti­ons­schutz­kon­zept die Nut­zung von drei Per­so­nen gleich­zei­tig vor – hier müss­ten die Erzie­hungs- bzw. Sor­ge­be­rech­tig­ten auf den Min­dest­ab­stand der Kin­der ach­ten. Kin­der unter 14 Jah­ren dür­fen das Bad nur in Beglei­tung durch eine auf­sichts­be­rech­tig­te erwach­se­ne Per­son betreten.

Für das Ein­hal­ten des Schutz­kon­zep­tes ist der Betrei­ber, also der Markt Egloff­stein ver­ant­wort­lich. Die Über­wa­chung die­ser Auf­la­gen sowie der zusätz­li­che Rei­ni­gungs- und Des­in­fek­ti­ons­auf­wand führt nach einer Auf­stel­lung des Bür­ger­mei­sters zu einem zusätz­li­chen Per­so­nal­auf­wand von 210 Mann­stun­den pro Woche (3 Per­so­nen bei 10 h täg­li­chem Betrieb an 7 Tagen in der Woche) Der Markt­ge­mein­de­rat führ­te in sei­ner Sit­zung vom 02.06. eine kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über das Für und Wider des Bade­be­trie­bes. Auch die Ver­ant­wor­tung der Gemein­de als Teil des Staa­tes, den Bür­gern nach einer lan­gen Zeit mit Ent­beh­run­gen und Beschrän­kun­gen die­se Form der Frei­zeit­be­schäf­ti­gung zurück­zu­ge­ben, wur­de ange­spro­chen. Die nicht uner­heb­li­che Stei­ge­rung des bereits im Regel­be­trieb zu Buche schla­gen­den jähr­li­chen Defi­zits von rund 80.000 € schreck­te eini­ge Räte auf. Aber auch hin­sicht­lich des Tou­ris­mus im Tru­bach­tal sol­le man den Gästen das Frei­bad zur Ver­fü­gung stel­len, so die Mei­nung eini­ger Räte. Die grund­sätz­li­che Ent­schei­dung, ob das Frei­bad unter die­sen Bedin­gun­gen über­haupt geöff­net wer­den sol­le, woll­te das Gre­mi­um an die­sem Abend nicht tref­fen. Viel­mehr soll­te mit Ver­tre­tern von maß­geb­li­chen Ziel­grup­pen des Bades und den Ver­ei­nen das Gespräch dahin­ge­hend gesucht wer­den, wie deren Ansicht ist und ob der Markt Egloff­stein auf eine tat­kräf­ti­ge Unter­stüt­zung sei­tens ehren­amt­li­cher beim Umset­zen der Auf­la­gen zäh­len kann. Gleich­wohl wur­de das Infek­ti­ons- und Hygie­ne­schutz­kon­zept sowie die Ergän­zung der Bade­ord­nung ein­stim­mig verabschiedet.

Im Gedan­ken­aus­tausch am Mitt­woch die­ser Woche der drei Egloff­stei­ner Bür­ger­mei­ster mit den Ver­eins­ver­tre­tern kam auch sei­tens der Ehren­amt­li­chen immer mehr die Ansicht durch, eine Öff­nung des Bades mache unter die­sen stren­gen Auf­la­gen nur wenig Sinn. Weder die Fami­li­en könn­ten den Frei­bad­be­such genie­ßen, noch die sport­lich ambi­tio­nier­ten Schwim­mer adäquat trai­nie­ren. Der enor­me Auf­wand im Betrieb ste­he in kei­nem ver­nünf­ti­gen Ver­hält­nis zur erlaub­ten Nut­zung, so auch die mehr­heit­li­che Mei­nung der Ver­eins­ver­tre­ter. Schwe­ren Her­zens kam man über­ein, das Bad zumin­dest im Juni noch geschlos­sen zu las­sen. Even­tu­ell erge­ben sich in den näch­sten 4 Wochen wei­te­re Locke­run­gen bei den staat­li­chen Auf­la­gen, die einen Betreib des Bades unter gün­sti­ge­ren Umstän­den ermög­li­chen. Noch will man die Bade­sai­son 2020 in Egloff­stein nicht kom­plett abschrei­ben. Anfang Juli will man sich erneut tref­fen, um dann die Lage neu zu beur­tei­len. Auch in Hin­blick auf die Som­mer­fe­ri­en und den Aspekt „Urlaub zu Hau­se“ hofft man auf wei­te­re Locke­run­gen. Die fina­le Ent­schei­dung über die Öff­nung trifft der Markt­ge­mein­de­rat in sei­ner Sit­zung am 09. Juni.