Eber­mann­stadt: Sai­son­start im Ebser­Ma­re am 8. Juni

Ebser Mare / Foto: Stadt­wer­ke Ebermannstadt

Am Mon­tag, 8. Juni 2020, öff­net das Ebser­Ma­re – auf­grund Coro­na mit eini­gen Änderungen

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge gab bekannt, dass Frei­bä­der – wenn auch unter Ein­schrän­kun­gen – ab 8. Juni wie­der öff­nen dür­fen. An die­sem Tag öff­net das Ebser­Ma­re. In den letz­ten Wochen wur­de mit Hoch­druck an der Umset­zung der vor­ge­schrie­be­nen Hygie­ne­maß­nah­men gear­bei­tet. Dank der früh­zei­ti­gen Vor­be­rei­tung konn­te man alle Umbau­ten und Ver­än­de­run­gen recht­zei­tig fertigstellen.

Den Stadt­wer­ken Eber­mann­stadt war es ein wich­ti­ges Anlie­gen, den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auch in die­sem Jahr den Bade­be­trieb zu ermög­li­chen. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie hat das Ebser­Ma­re-Team eini­ge Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men, um die Besu­cher best­mög­lich vor einer Ansteckung zu schüt­zen. Dar­un­ter fällt unter ande­rem eine deut­li­che Redu­zie­rung der zuläs­si­gen Anzahl an Bade­gä­sten. Um den­noch mög­lichst vie­len Besu­chern einen Auf­ent­halt im Ebser­Ma­re zu ermög­li­chen, muss die Bade­dau­er auf eine Stun­de redu­ziert wer­den. Hin­zu kommt aus­rei­chend Zeit zum Umzie­hen. Unab­hän­gig von der Bade­zeit in den Becken steht den Bade­gä­sten die gro­ße Lie­ge­wie­se zur kosten­frei­en Nut­zung zur Ver­fü­gung. Eine Schlecht­wet­ter­re­ge­lung gibt es in die­ser Sai­son nicht. Das Ebser­Ma­re ist täg­lich von 9 bis 19 Uhr geöffnet.

Damit die Bade­gä­ste gut pla­nen kön­nen und um ihnen län­ge­re War­te­zei­ten zu erspa­ren, ist der Ein­tritt nur mit einem vor­ab gebuch­ten Online-Ticket mög­lich. Besu­cher kön­nen sich unter www​.ebser​ma​re​.de ein Ticket für ihre gewünsch­te Bade­zeit buchen. Der Ein­tritts­preis beträgt nur einen Euro pro Per­son. Zur Sicher­heit ist das Klein­kin­der­becken gesperrt und Kin­der dür­fen erst ab 6 Jah­ren ein­ge­las­sen wer­den. Kin­der unter 14 Jah­ren müs­sen in Beglei­tung eines Erwach­se­nen sein.

Um die Bade­gä­ste best­mög­lich zu schüt­zen, wur­de ein aus­führ­li­ches Hygie­ne­kon­zept aus­ge­ar­bei­tet und eini­ge Vor­keh­run­gen getrof­fen. Den­noch müs­sen die Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt auch an die Eigen­ver­ant­wor­tung der Bade­gä­ste appel­lie­ren. Alle Besu­cher sind ver­pflich­tet, die Min­dest­ab­stän­de sowie die Mas­ken­pflicht ein­zu­hal­ten. Aus­nah­men von der Mas­ken­pflicht gel­ten wäh­rend des Auf­ent­hal­tes auf dem eige­nen Lie­ge­platz, dem Weg vom und zum Becken und im Wasser.

Das detail­lier­te Hygie­ne­kon­zept sowie die Erwei­te­rung der Haus- und Bade­ord­nung sind auf der Home­page der Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt unter der Rubrik Ebser­Ma­re veröffentlicht.

Stadt­wer­ke Eber­mann­stadt GmbH