Poli­zei­be­richt Frän­ki­sche Schweiz vom 01.06.2020

Symbolbild Polizei

Pres­se­be­richt Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt vom 01.06.2020

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land vom 01.06.2020

Lis­berg. Am Sonn­tag gegen 22.15 Uhr geriet ein 52-jäh­ri­ger Ver­kehrs­teil­neh­mer mit sei­nem E‑Scooter in eine all­ge­mei­ne Ver­kehrs­kon­trol­le. Dabei stell­ten die kon­trol­lie­ren­den Beam­ten Alko­hol­ge­ruch fest. Ein durch­ge­führ­ter frei­wil­li­ger Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von etwa 0,8 Pro­mil­le. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­bun­den. Zudem muss der Betrof­fe­ne mit einem Buß­geld und einem Fahr­ver­bot rechnen.

Ergän­zen­der Hin­weis bzgl. „Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge“

Elek­tri­sche Tret­rol­ler (E‑Scooter), Seg­ways u.ä. wer­den recht­lich unter dem Ober­be­griff „Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge“ zusam­men­ge­fasst. Mit Inkraft­tre­ten der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung vom 15.06.2019 wur­den die Vor­raus­set­zun­gen geschaf­fen, dass die­se Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men können.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auch für Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge die ein­schlä­gig gel­ten­den Straf- und Buß­geld­re­ge­lun­gen zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen im Stra­ßen­ver­kehr gel­ten (0,5‑Promille-Grenze gemäß § 24a des Stra­ßen­ver­kehrs­ge­set­zes, Trun­ken­heit im Ver­kehr gemäß § 316 Straf­ge­setz­buch). Für unter 21-jäh­ri­ge und Füh­rer­schein-Neu­lin­ge in der Pro­be­zeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. 

Zum Bei­spiel kann bei einer Alko­hol­kon­zen­tra­ti­on von 0,5 Pro­mil­le bereits ein Buß­geld von 500 Euro sowie ein Fahr­ver­bot von einem Monat ver­hängt wer­den. Dar­über hin­aus wer­den zwei Punk­te im Fahr­eig­nungs­re­gi­ster eingetragen.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt vom 01.06.2020

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Land vom 01.06.2020

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim vom 01.06.2020

ERM­REUTH. Mit leich­ten Ver­let­zun­gen kam gestern Abend ein 11jähriger Jun­ge ins Kran­ken­haus, nach­dem er am Markt­platz einen Pkw über­se­hen hat­te. Der Bub fuhr dort mit sei­nem Fahr­rad vom Spiel­platz kom­mend und woll­te von der Pfarr­gas­se in den Markt­platz ein­fah­ren. Hier­bei über­sah eine von rechts kom­men­de Pkw-Fah­re­rin und es kam zum Zusam­men­stoß. Am Fahr­rad und am Pkw ent­stand ein Scha­den von ins­ge­samt über 1000 Euro.

FORCH­HEIM. -Fehl­alarm wur­de alko­ho­li­sier­ten Kraft­fah­rer zum Ver­häng­nis – Wegen eines Ein­bruch­alarms im Forch­hei­mer Nor­den fuh­ren meh­re­re Strei­fen der PI Forch­heim am frü­hen Sonn­tag­mor­gen zur Stau­stu­fe. Dort ange­kom­men konn­ten die Beam­ten zwar kei­ne Ein­bre­cher, wohl aber einen ver­däch­ti­gen Pkw mit rumä­ni­scher Zulas­sung fest­stel­len, in dem sich eine Per­son befand. Der aus­län­di­sche Fah­rer hat­te eine Kiste Bier im Kof­fer­raum und konn­te nicht schlüs­sig erklä­ren, wes­we­gen er sich an der Ört­lich­keit auf­hielt. Auf­grund sei­ner Alko­ho­li­sie­rung von 1,00 Pro­mil­le wur­de ihm die Wei­ter­fahrt unter­sagt und hier­zu sei­ne Fahr­zeug­schlüs­sel sicher­ge­stellt. Eine Trun­ken­heits­fahrt konn­te ihm bis dato nicht nach­ge­wie­sen wer­den. Mit dem Alarm hat­te er eben­falls nichts zu tun, die­ser hat­te tech­ni­sche Ursa­chen und stell­te sich schnell als Fehl­alarm her­aus. Nicht schlecht staun­ten dann jedoch die Kol­le­gen der Früh­schicht, als die­se, kur­ze Zeit spä­ter, die Ört­lich­keit noch­mals bestreif­ten. Der alko­ho­li­sier­te Kraft­fah­rer, dem die Kol­le­gen kurz zuvor die Fahr­zeug­schlüs­sel abge­nom­men hat­ten, kam ihnen mit sei­nem Pkw, fah­ren­der Wei­se, ent­ge­gen. Wie sich her­aus­stell­te war er im Besitz des Zweit-Schlüs­sels. Letzt­end­lich kam dem Mann sei­ne Fahrt dann aber teu­er zu ste­hen. Weil der zwei­te Test eine Alko­ho­li­sie­rung von immer noch über 0,8 Pro­mil­le ergab, muss­te er eine Sicher­heits­lei­stung von über 500 Euro bezah­len. Dar­über hin­aus erwar­tet den Ost­eu­ro­pä­er ein Fahr­ver­bot für den Bereich der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Eber­mann­stadt vom 01.06.2020

Land­kreis Forch­heim. Am Sonn­tag­vor­mit­tag führ­ten Beam­te der PI Eber­mann­stadt eine 2‑stündige Laser­mes­sung im Bereich der B470 Höhe Sach­sen­müh­le durch. Bei den erlaub­ten 70 km/​h war der Schnell­ste mit 85 km/​h unter­wegs. Die Beam­ten stell­ten ins­ge­samt 3 Ver­war­nun­gen aus.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach vom 01.06.2020

Fehl­an­zei­ge.