Beschul­dig­ter nach Tötungs­de­likt in Kro­nach in Haft

Symbolbild Polizei

KRO­NACH. Der Anfang April auf sei­ner Flucht in Frank­reich fest­ge­nom­me­ne, mut­maß­li­che Täter des Tötungs­de­lik­tes zum Nach­teil eines 23-jäh­ri­gen Man­nes in Kro­nach, befin­det sich seit heu­te in Ober­fran­ken in Haft.

Bei der Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen den zwei Män­nern am Sams­tag­mit­tag des 4. April 2020 in einer Gemein­schafts­un­ter­kunft für Asyl­be­wer­ber in der Lud­wigs­städ­ter Stra­ße in Kro­nach, erlitt der 23-jäh­ri­ge, afgha­ni­sche Bewoh­ner durch einen Mes­ser­an­griff töd­li­che Ver­let­zun­gen. Der Täter flüch­te­te anschlie­ßend in unbe­kann­te Rich­tung und konn­te trotz einer sofort ein­ge­lei­te­ten Groß­fahn­dung nicht auf­ge­grif­fen werden.

Im Rah­men der umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen von Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Coburg erhär­te­te sich schnell der Tat­ver­dacht gegen den 28-jäh­ri­gen, eben­falls afgha­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen, wor­auf­hin die Staats­an­walt­schaft gegen ihn einen Haft­be­fehl erwirk­te. Auf­grund inten­si­ver Fahn­dungs­maß­nah­men konn­te der mut­maß­li­che Täter Anfang Mai in Paris aus­fin­dig gemacht und fest­ge­nom­men werden.

Die Staats­an­walt­schaft Coburg stell­te bei den fran­zö­si­schen Behör­den umge­hend einen Aus­lie­fe­rungs­an­trag zur Über­stel­lung des Tat­ver­däch­ti­gen. Am gest­ri­gen Don­ners­tag kam der Beschul­dig­te in Frank­furt an. Beam­te der Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg führ­ten den 28-Jäh­ri­gen am Frei­tag dem Haft­rich­ter des Amts­ge­richts Kro­nach vor. Nach der Eröff­nung des Haft­be­fehls brach­ten ihn die Kri­mi­nal­be­am­ten in eine Justizvollzugsanstalt.