Justiz­mi­ni­ster Eisen­reich: „War­nung vor der Ver­brei­tung anti­se­mi­ti­scher Ver­schwö­rungs­theo­rien bei Corona-Protesten“

Symbolbild Polizei

Justiz geht kon­se­quent gegen anti­se­mi­ti­sche Straf­ta­ten vor

Die Zahl anti­se­mi­ti­scher Straf­ta­ten in Deutsch­land und auch in Bay­ern steigt. 2019 gab es mehr als 300 anti­se­mi­tisch moti­vier­te Straf­ta­ten im Frei­staat. Bei den Coro­na-Pro­te­sten wur­de in den ver­gan­ge­nen Wochen die Mas­ken­pflicht immer wie­der mit dem Tra­gen des Juden­sterns ver­gli­chen. Die baye­ri­sche Justiz warnt vor der Ver­brei­tung anti­se­mi­ti­scher Ver­schwö­rungs­theo­rien und der Rela­ti­vie­rung der Scho­ah, auch weil die­se zum Nähr­bo­den für Straf­ta­ten wer­den können.

Um die Staats­an­walt­schaf­ten bei der Ver­fol­gung anti­se­mi­ti­scher Straf­ta­ten zu unter­stüt­zen, haben die Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten der baye­ri­schen Gene­ral­staats­an­walt­schaf­ten unter Feder­füh­rung von Ober­staats­an­walt Andre­as Franck einen bis­her in Deutsch­land ein­zig­ar­ti­gen Leit­fa­den erar­bei­tet: „Anti­se­mi­ti­sche Straf­ta­ten erken­nen“. Ziel die­ses Leit­fa­dens ist es, Anhalts­punk­te für eine juden­feind­li­che Tat­mo­ti­va­ti­on dar­zu­stel­len – und damit anti­se­mi­ti­sche Straf­ta­ten leich­ter zu identifizieren.

Bay­erns Justiz­mi­ni­ster Georg Eisen­reich wird den neu­en Leit­fa­den am Mitt­woch gemein­sam mit dem baye­ri­schen Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten MdL Dr. Lud­wig Spaen­le, dem Münch­ner Gene­ral­staats­an­walt Rein­hard Rött­le und dem Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Mün­chen Andre­as Franck im Rah­men eines Pres­se­ge­sprächs vorstellen.