MdL Seba­sti­an Kör­ber: „Staats­re­gie­rung rudert Kitas in die Pleitewelle“

In einer aktu­el­len Anfra­ge zum Ple­num woll­te MdL Kör­ber (FDP, Forch­heim) von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung wissen:

Sebastian Körber. (c) FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Bernhard Haselbeck

Seba­sti­an Kör­ber. © FDP-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag, Bern­hard Haselbeck

„Vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Ände­run­gen und den damit ver­bun­de­nen Kon­se­quen­zen für Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen (Kita) und deren Nut­zer in Bay­ern fra­ge ich die Staats­re­gie­rung, wie (Sofort­zah­lung, Ein­mal­zah­lung oder monat­li­che Raten etc. inkl. Zeit­punkt) den Kitas der zuge­sag­te pau­scha­le Bei­trags­er­satz aus­ge­zahlt wird, ob die Staats­re­gie­rung aus­schlie­ßen kann, dass durch die aktu­el­len Ein­schrän­kun­gen des Betriebs von Kitas dau­er­haf­te Schä­den für betrof­fe­ne Kin­der ent­ste­hen und wie die Kitas von der Staats­re­gie­rung gera­de in den, aus der Hand­rei­chung und den Anwei­sun­gen ent­ste­hen­den arbeits- und bau­ord­nungs­recht­li­chen Kon­se­quen­zen, unter­stützt werden?“

Ant­wort durch das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Soziales

„Die Details der Rege­lung zum Bei­trags­er­satz – hier­zu zählt auch der Aus­zah­lungs­zeit­punkt – wer­den der­zeit erar­bei­tet. Sobald die wei­te­ren Abstim­mun­gen erfolgt sind, wer­den der Land­tag und die Trä­ger­ver­bän­de hier­über infor­miert wer­den. Kin­der­be­treu­ung ist in Bay­ern eine Auf­ga­be der Kom­mu­nen. Soll­ten bei ein­zel­nen Trä­gern trotz der Fort­zah­lung der Betriebs­ko­sten­för­de­rung bereits zum jet­zi­gen Zeit­punkt Liqui­di­täts­schwie­rig­kei­ten bestehen, muss sich der Trä­ger grund­sätz­lich an die jewei­li­ge Gemein­de rich­ten. Jedoch lei­stet der Frei­staat Mit­te Mai die regu­lä­re Abschlags­zah­lung der kind­be­zo­ge­nen För­de­rung nach dem Bay­Ki­BiG für das 2. Quar­tal. Damit erhal­ten die Trä­ger zeit­nah Liquidität.

Auch wenn Kin­der vom täg­li­chen Kon­takt und Spiel mit ande­ren Kin­dern in ihrer Ent­wick­lung pro­fi­tie­ren, kommt es nicht zwin­gend zu einer Benach­tei­li­gung oder gar dau­er­haf­ten Schä­di­gung des Kin­des, wenn das Kind nicht in eine Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung geht, es sei denn, das Kind erfährt in sei­ner Fami­lie kei­ne anre­gen­de Bil­dung und Erziehung.

Mitt­ler­wei­le wur­den Eltern-Betreu­ungs­grup­pen erlaubt, sodass auch Ein­zel­kin­der nicht von ande­ren Kin­dern iso­liert sind. Kin­der aus Fami­li­en in mehr­fach bela­ste­ten Lebens­la­gen tra­gen das größ­te Risi­ko einer Benach­tei­li­gung durch lan­ge Kita-Schließ­zei­ten. Dem hat die Staats­re­gie­rung aber Rech­nung getra­gen, indem sie Kin­dern in Kin­der­schutz­maß­nah­men und Kin­dern, deren Fami­li­en Hil­fen zur Erzie­hung erhal­ten, Zugang zur Not­be­treu­ung gewährt hat sowie die Heil­päd­ago­gi­schen Tages­stät­ten, die Lei­stun­gen der Jugend­hil­fe erbrin­gen, nach weni­gen Wochen von den Betre­tungs­ver­bo­ten aus­ge­nom­men hat.

In der „Hand­rei­chung für die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung in Zei­ten des Coro­na­vi­rus“, die vom Staats­mi­ni­ste­ri­um für Fami­lie, Arbeit und Sozia­les in Abstim­mung mit dem Staats­in­sti­tut für Früh­päd­ago­gik, der Kom­mu­na­len Unfall­ver­si­che­rung Bay­ern und dem Lan­des­amt für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit erstellt wur­de, wer­den ledig­lich Hand­lungs­emp­feh­lun­gen aus­ge­spro­chen. Es ist zudem nicht ersicht­lich, wel­che arbeits- und bau­ord­nungs­recht­li­chen Kon­se­quen­zen dar­aus erwach­sen sollten.

Im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht des Arbeit­ge­bers ist die­ser dafür ver­ant­wort­lich, geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men für sei­ne Beschäf­tig­ten zu ergreifen.“