Kulm­bach star­tet in die Bier­gar­ten­sai­son 2020

Stadt unter­stützt die Gastronomen

Es ist ein erstes gro­ßes Auf­at­men für die Gastro­no­mie: ab dem 18. Mai 2020 dür­fen Gast­häu­ser und Loka­le wie­der ihre Außen­be­rei­che öff­nen. Dies aller­dings nur unter stren­gen Auf­la­gen: Für die Bedie­nun­gen, Kell­ner und das Küchen­per­so­nal gilt eine grund­sätz­li­che Mas­ken­pflicht wäh­rend der Arbeits­zeit. Gäste müs­sen ihre Mas­ken nur beim Betre­ten des Lokals oder des Bier­gar­tens sowie auf dem Weg von und zur Toi­let­te tra­gen. Am Tisch darf die Mas­ke abge­nom­men wer­den. Außer­dem müs­sen die Tische so gestellt wer­den, dass es einen Min­dest­ab­stand zwi­schen den Tischen gibt. Die Anzahl der Per­so­nen, die an einem Tisch sit­zen dür­fen, ist begrenzt und auch in Sachen Öff­nungs­zei­ten gibt es eine kon­kre­te Vor­ga­be: län­ger als 20.00 Uhr darf der Außen­be­reich nicht geöff­net sein.

„Als Ober­bür­ger­mei­ster freue ich mich natür­lich in erster Linie, dass unse­re Gastro­no­men lang­sam aber sicher wie­der öff­nen dür­fen. Gleich­zei­tig ist mir durch­aus bewusst, dass die­ser Schritt für vie­le Wir­te nur ein klei­ner Trost ist, da sie nur einen begrenz­ten Außen­be­reich haben und somit kei­ne gro­ße Anzahl an Gästen bedie­nen kön­nen“, erklärt Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann. „Daher hal­te ich es für rich­tig, unse­ren Gastro­no­men ent­ge­gen­zu­kom­men und die Frei­schank­flä­chen je nach Mög­lich­kei­ten aus­zu­wei­ten“, so Leh­mann weiter.

So besteht ab heu­te die Mög­lich­keit für alle Inha­ber eines Gast­hau­ses, Cafés oder ande­rer Loka­li­tät mit Frei­schank­flä­che, die Außen­be­stuh­lungs­flä­che bis Ende Okto­ber 2020 ohne zusätz­li­che Gebüh­ren erwei­tern zu las­sen. Dazu ist ein ent­spre­chen­der Antrag auf Son­der­nut­zung bei der Stadt Kulm­bach zu stel­len. Im Hin­blick auf die jewei­li­gen ört­li­chen Gege­ben­hei­ten wird dann geprüft, ob und inwie­weit der Bereich für die Außen­be­wir­tung erwei­tert wer­den kann. So darf es bei­spiels­wei­se nicht zu Beein­träch­ti­gun­gen des Fußgänger‑, Stra­ßen- und Rad­ver­kehrs kom­men und auch Ret­tungs­we­ge und Feu­er­wehr­zu­fahr­ten müs­sen nach wie vor frei blei­ben. Und auch die Geh­steig­brei­te von 1,50 Metern für Fuß­gän­ger muss wei­ter­hin gewähr­lei­stet sein.

Alle Gastro­no­men, für die eine Erwei­te­rung der Frei­schank­flä­che in Fra­ge kommt, kön­nen sich beim zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­ter, Herrn Oli­ver Lan­ge (09221 / 940 – 335 oder Oliver.​Lange@​stadt-​kulmbach.​de), mel­den. Eine Erwei­te­rung ohne Geneh­mi­gung der Stadt Kulm­bach ist nicht zuläs­sig und kann ord­nungs­recht­lich belangt werden.