Bay­reu­ther Stadt­ver­wal­tung ermög­licht erwei­ter­ten Publikumsverkehr

Eine Sach­be­ar­bei­tung ist aber wei­ter­hin nur auf der Basis eines zuvor ver­ein­bar­ten Ter­mins möglich

Die Stadt­ver­wal­tung Bay­reuth wei­tet den­Pu­bli­kums­ver­kehr in den Ämtern und Dienst­stel­len wie­der schritt­wei­se aus. Er war auf­grund der aktu­el­len Coro­na-Pan­de­mie seit meh­re­ren Wochen wei­test­ge­hend ein­ge­stellt wor­den. Per­sön­li­che Vor­spra­chen sind zwar wei­ter nur auf der Grund­la­ge­ei­nes zuvor ver­ein­bar­ten Ter­mins mög­lich. Dies gilt aber ab Mon­tag, 11. Mai, nicht mehr aus­schließ­lich für abso­lut drin­gen­de, unauf­schieb­ba­re Ange­le­gen­hei­ten, son­dern grund­sätz­lich für jedes Anlie­gen, mit dem sich die Bürger*innen an die Stadt­ver­wal­tung wen­den. Bei per­sön­li­cher Vor­spra­che in den Rat­häu­sern wird dar­um gebe­ten einen ein­fa­chen Mund-Nase-Schutz zu tra­gen, den man mög­lichst selbst mit­brin­gen soll­te. Im Rah­men der Ver­füg­bar­keit kann ein sol­cher Schutz in den Rat­häu­sern auch zur Ver­fü­gung gestellt werden.Wie die Stadt­ver­wal­tung betont, erfolgt die Sach­be­ar­bei­tung in den Ämtern und Dienst­stel­len bis auf Wei­te­res unver­än­dert nur bei vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung. Hier­zu ist eine Kon­takt­auf­nah­me mit den jewei­li­gen Dienst­stel­len erfor­der­lich. Auf der Home­page der Stadt (www​.bay​reuth​.de/​r​a​t​h​a​u​s​-​b​u​e​r​g​e​r​s​e​r​v​ice) wer­den die ent­spre­chen­den Kon­takt­mög­lich­kei­ten, also Tele­fon­num­mern und Mail-Adres­sen auf­ge­führt. Die Stadt appel­liert in die­sem Zusam­men­hang an die Bevöl­ke­rung, den Gang in die Rat­häu­ser nur dann anzu­tre­ten, wenn sich das Anlie­gen nicht auf digi­ta­lem Weg über die ange­bo­te­nen Online-Dien­ste erle­di­gen lässt. Hier­für steht online unter ande­rem ein Bür­ger­ser­vice­por­tal (https://​www​.buer​ger​ser​vice​por​tal​.de/​b​a​y​e​r​n​/​b​a​y​r​e​uth) zur Ver­fü­gung. Es bün­delt viel gefrag­te Dienst­lei­stun­gen der Stadt­ver­wal­tung und bie­tet die Mög­lich­keit, Anträ­ge an das Rat­haus zu erfas­sen und direkt dem zustän­di­gen Amt zur Bear­bei­tung weiterzuleiten.

Muse­en, Stadt­bi­blio­thek und Musik­schu­le öff­nen wieder

Die Muse­en der Stadt wer­den pünkt­lich zum Inter­na­tio­na­len Muse­ums­tag am Sonn­tag, 17. Mai, von 10 bis 17 Uhr, wie­der für Besu­cher geöff­net. Nach zwei­mo­na­ti­ger Schlie­ßung auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie laden sie aus die­sem Anlass bei frei­em Ein­tritt zum Besuch ein. Ab Diens­tag, 19. Mai, sind die städ­ti­schen Muse­en dann wie­der zu den übli­chen Öff­nungs­zei­ten und Ein­tritts­prei­sen geöff­net. Hier­zu wur­den ver­schie­de­ne Hygie­ne­maß­nah­men ergrif­fen, die der Sicher­heit der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen die­nen. So wird die Besu­cher­zahl gege­be­nen­falls begrenzt. Auch wird der Sicher­heits­ab­stand durch ent­spre­chen­de Maß­nah­men wie Boden­mar­kie­run­gen, Absper­run­gen oder Wege­lei­tun­gen gewähr­lei­stet. Ange­bo­te zur Hand­des­in­fek­ti­on wer­den bereit­ge­stellt, Ober­flä­chen regel­mä­ßig des­in­fi­ziert. Auch beim Besuch der Muse­en wird gebe­ten, einen Mund-Nase-Schutz zu tra­gen. Besu­che in Grup­pen und Füh­run­gen sowie Kurs­an­ge­bo­te sind vor­läu­fig noch nicht mög­lich. Die Wil­helm-Leu­sch­ner-Gedenk­stät­te bleibt für die Besu­cher bis auf wei­te­res geschlos­sen. Aus­rei­chen­de Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men kön­nen hier lei­der nicht gewähr­lei­stet werden.Voraussichtlich ab Diens­tag, 19. Mai, öff­net auch die Stadt­bi­blio­thek im RW21 wie­der ihre Pfor­ten. Die städ­ti­sche Musik­schu­le in der Bran­den­bur­ger Stra­ße wird vor­aus­sicht­lich ab Mitt­woch ihren Unter­richts­be­trieb wiederaufnehmen.

Spiel­plät­ze wie­der auf

Geöff­net haben inzwi­schen auch wie­der die städ­ti­schen Spiel­plät­ze unter Berück­sich­ti­gung der all­ge­mei­nen Abstands- und Sicher­heits­re­geln. Dies gilt aller­dings nicht für die öffent­li­chen Bolz­plät­ze, Beach­vol­ley­ball­fel­der und Bas­ket­ball­plät­ze. Hier ist die Ein­hal­tung der in der Coro­na-Pan­de­mie erfor­der­li­chen Sicher­heits­ab­stän­de nicht mög­lich. Sie blei­ben daher bis auf wei­te­res eben­so gesperrt wie der Fit­ness­gar­ten Rosenau.