Poli­zei­be­richt Frän­ki­sche Schweiz vom 07.05.2020

Symbolbild Polizei

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt vom 07.05.2020

BAM­BERG. Mitt­woch­mit­tag wur­de einer 27-Jäh­ri­gen von einem Unbe­kann­ten an der Obe­ren Brücke die Hand­ta­sche von der Schul­ter gezo­gen. Der Unke­kann­te, ca. 180 cm braun­ge­brann­te mit brau­nen, locki­gen Haa­ren floh anschlie­ßend Rich­tung Karo­li­nen­stra­ße. Er war beklei­det mit einer schwar­zen Jog­ging­ho­se, dun­kel­grau­em Kapu­zen­pul­li, grau­er Müt­ze und wei­ßen Turn­schu­hen. In der Tasche befand sich wenig Bar­geld und ein neu­es IPho­ne. Die erlang­te Beu­te hat einen Wert im vier­stel­li­gen Euro Bereich. Täter­hin­wei­se nimmt die Poli­zei unter Tel.: 0951/9129–210 entgegen.

BAM­BERG. Zwi­schen Don­ners­tag, 30.04.2020 und Frei­tag, 01.05.2020 wur­de die Außen­wand einer Gara­ge in der Ohm­stra­ße mit roter Far­be besprüht. Hier ent­stand ein Sach­scha­den von ca. 100 Euro. Die Bam­ber­ger Poli­zei sucht nach Per­so­nen, die zum genann­ten Zeit­raum ver­däch­ti­ge Per­so­nen beob­ach­ten konn­ten. Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich unter der Tel.-Nr. 0951/9129–210 zu melden.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land vom 07.05.2020

HALL­STADT. Beim Dieb­stahl von zwei Son­nen­bril­len der Mar­ke Arma­ni und einem Bril­len­ge­stell im Gesamt­wert von knapp 450 Euro wur­den am Mitt­woch­nach­mit­tag zwei Män­ner in einem Opti­ker­ge­schäft im Mar­ket ertappt. Einer der bei­den Laden­die­be konn­te bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei auf­ge­hal­ten wer­den. Bei ihm wur­den die bei­den Son­nen­bril­len auf­ge­fun­den. Der zwei­te Dieb flüch­te­te mit einem Bril­len­ge­stell der Mar­ke Ray Ban im Wert von knapp 160 Euro.

EBRACH. Mit Schnitt- und Schürf­wun­den muss­ten am Mitt­woch­vor­mit­tag zwei 66 und 67 Jah­re alte Fuß­gän­ger durch den Ret­tungs­dienst ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wer­den. Das Ehe­paar war zu Fuß am Fahr­bahn­rand der Staats­stra­ße 2258 in Rich­tung Ebrach unter­wegs, als ein vor­bei­fah­ren­des Wohn­mo­bil, das einem ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeug aus­wei­chen muss­te, die Bei­den mit dem Außen­spie­gel am Kopf streif­te. Der Mann stürz­te durch den Anstoß in den Straßengraben.

PÖDEL­DORF. Blech­scha­den in Höhe von ca. 3.000 Euro ent­stand bei einem Ver­kehrs­un­fall am Mitt­woch­mit­tag. Beim Links­ab­bie­gen von der Orts­stra­ße Schlem­mer­wie­sen in die Bam­ber­ger Stra­ße miss­ach­te­te ein 65-jäh­ri­ger Sko­da-Fah­rer die Vor­fahrt einer Audi-Fah­re­rin. Glück­li­cher­wei­se blie­ben bei­de Fahr­zeug­füh­rer beim Zusam­men­stoß unverletzt.

UNTER­NEU­SES. Um auf den gegen­über­lie­gen­den Fahr­rad­weg zu gelan­gen, muss­te am Diens­tag­nach­mit­tag eine 68-jäh­ri­ge Pedelec-Fah­re­rin die Staats­stra­ße 2263 über­que­ren. Dabei miss­ach­te­te sie jedoch das STOP-Schild und stieß mit dem vor­fahrts­be­rech­tig­ten Pkw, VW Polo, einer 40-Jäh­ri­gen zusam­men. Bei­de Unfall­be­tei­lig­te über­stan­den den Zusam­men­prall ohne Ver­let­zun­gen. Der ent­stan­de­ne Scha­den wird auf ca. 1.000 Euro geschätzt.

BAM­BERG. Unter Alko­hol­ein­fluss setz­te sich am Mitt­woch ein 41-Jäh­ri­ger hin­ter das Steu­er eines Klein­trans­por­ters und geriet kurz vor 18 Uhr auf der Staats­stra­ße 2276 in eine Ver­kehrs­kon­trol­le. Ein durch­ge­führ­ter Alcotest erbrach­te 0,76 Pro­mil­le, so dass die Wei­ter­fahrt sofort unter­bun­den wur­de. Der Alko­hol­sün­der muss nun mit einem Buß­geld sowie einem Fahr­ver­bot rechnen.

Pres­se­be­richt der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg vom 07.05.2020

A 73 / Ober­haid. Um einen ande­ren, in Fahrt­rich­tung Schwein­furt vor­aus­fah­ren­den LKW zu über­ho­len, wech­sel­te am Mitt­woch­nach­mit­tag ein 44jähriger Brum­mi-Fah­rer auf den lin­ken Fahr­strei­fen. Dabei über­sah er den dort fah­ren­den BMW eines 49jährigen, der trotz einer Not­brem­sung einen seit­li­chen Zusam­men­stoß nicht ver­mei­den konn­te. Durch die Kol­li­si­on wur­de der BMW zudem nach links in die Mit­tel­schutz­plan­ke gedrückt. Ver­letzt wur­de nie­mand. Der Scha­den an den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und der Schutz­plan­ke wird auf rund 15000 Euro geschätzt.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt vom 07.05.2020

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Land vom 07.05.2020

Heinersreuth/​ Eine 21jährige Schü­le­rin aus dem Land­kreis Kulm­bach befuhr in der ver­gan­ge­nen Nacht die Bun­des­stra­ße 85 von Bay­reuth kom­mend in Rich­tung Kulm­bach. Im Orts­teil Alten­plos kam sie in einer Links­kur­ve nach rechts von der Fahr­bahn ab und über­fuhr dabei meh­re­re Siche­rungs­ein­rich­tun­gen, die für den Schutz von Fuß­gän­gern in die­sen Bereich ange­bracht waren. Der Auf­prall war so hef­tig, dass die Air­bags aus­lö­sten und das Fahr­zeug erst 40 Meter nach dem eigent­li­chen Anstoß zum Ste­hen kam. Die Unfall­ver­ur­sa­che­rin ent­fern­te sich von der Unfall­stel­le und konn­te kur­ze Zeit spä­ter von anfah­ren­den Strei­fen der Poli­zei auf­ge­grif­fen wer­den. Dabei wur­de fest­ge­stellt, dass die Fah­re­rin unter Alko­hol­ein­fluss steht. Ein vor Ort durch­ge­führ­ter Atem­al­ko­hol­test erbrach­te einen Wert von 0,78 Pro­mil­le. Die Fol­ge war eine Blut­ent­nah­me, die Sicher­stel­lung der Fahr­erlaub­nis war nicht mög­lich, da die­se nicht auf­find­bar war. Durch den Unfall wur­de die Fah­re­rin leicht­ver­letzt, es ent­stand ein Gesamt­scha­den von ca. 11.000 Euro. Durch die infor­mier­te Stra­ßen­mei­ste­rei wur­de der Scha­den an den Ver­kehrs­si­che­rungs­an­la­ge behelfs­mä­ßig repa­riert. Nach Ein­gang des Blut­ergeb­nis­ses und Abschluss der Ermitt­lun­gen wird der Vor­gang der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth zur wei­te­ren Ent­schei­dung vorgelegt.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim vom 07.05.2020

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Eber­mann­stadt vom 07.05.2020

Eber­mann­stadt. Am Mitt­woch­nach­mit­tag befuhr eine 59-jäh­ri­ge Opel-Fah­re­rin die Milch­hof­stra­ße und woll­te an der Ein­mün­dung in die B 470 ein­fah­ren. Gleich­zei­tig näher­te sich ein 17-jäh­ri­ger Pedelec-Fah­rer auf dem Rad­weg und kreuz­te die Milch­hof­stra­ße. Dabei stie­ßen der Rad­fah­rer und die Auto­fah­re­rin zusam­men. Mit leich­ten Ver­let­zun­gen wur­de der Jugend­li­che in das Kli­ni­kum Forch­heim ver­bracht. Der Gesamt­scha­den beträgt 1000 Euro.

Mog­gast. Am Mitt­woch­nach­mit­tag woll­te ein 76-jäh­ri­ger Mann auf sei­nem Anwe­sen in den Eier­stau­den einen Baum fäl­len. Da die­ser sehr hoch war, hat­te er die Idee, die Fich­te zuerst auf einer Höhe von 4 Metern ein­zu­sä­gen und anschlie­ßend die Baum­kro­ne mit Hil­fe eines zuvor befe­stig­ten Seils umzu­zie­hen. Mit einer an den Baum ange­lehn­ten Lei­ter stieg er – zusätz­lich mit Klet­ter­ge­schirr und Helm aus­ge­rü­stet – hoch und säg­te auf der einen Sei­te den Stamm an. Auf der ande­ren Sei­te säg­te der Seni­or fata­ler­wei­se zu tief ein, so dass die Bruch­lei­ste zu gering war. Der Baum­wip­fel brach vom rest­li­chen Stamm ab. Dabei dreh­te er sich und riss den betag­ten Mann von der Lei­ter. Die von ihm zuvor durch­ge­führ­ten Siche­rungs­maß­nah­men mit sei­nem Klet­ter­gurt und Sei­len schlu­gen fehl. Der Mann fiel auf den Boden und ver­letz­te sich dabei schwer. Nach der not­ärzt­li­chen Ver­sor­gung wur­de er in die Uni­kli­nik in Erlan­gen verbracht.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach vom 07.05.2020

KULM­BACH. Beson­ders dreist gin­gen bis­lang unbe­kann­te Lang­fin­ger vor, als sie sich eine Haus­num­mer im Schieß­gra­ben unter den Nagel ris­sen. Beim Ver­such, das Feh­len stüm­per­haft zu ver­schlei­ern, ver­s­ur­sach­ten sie noch weit grö­ße­ren Scha­den. Wie die Kulm­ba­cher Poli­zei erst jetzt erfuhr, wur­de eine Arzt­pra­xis im Schieß­gra­ben zwi­schen dem 27.04. und dem 29.04. Opfer eines drei­sten Dieb­stahls. Bis­lang Unbe­kann­te mach­ten sich an der geschraub­ten Haus­num­mer der Pra­xis zu Schaf­fen und schraub­ten die­se fein­säu­ber­lich mit mit­ge­brach­tem Werk­zeug ab. Hier­zu muss­ten der oder die Täter zwei­fels­oh­ne eine Lei­ter oder eine ander­wei­ti­ge Steig­hil­fe ver­wen­den, um an ihr Objekt der Begier­de zu gelan­gen. Wäh­rend sich der Ent­wen­dungs­scha­den noch im glimpf­li­chen Rah­men gehal­ten hät­te, beschmier­ten sie anschlie­ßend die Wer­be­ta­fel der Pra­xis mit was­ser­fe­stem Filz­stift, wo sie die gestoh­le­ne Haus­num­mer „nach­mal­ten“. Der hier­durch ent­stan­de­ne Scha­den wird nach erster Schät­zung auf bis zu 1000€ beziffert.

Da der oder die Täter bei der Tat­aus­füh­rung nicht zuletzt durch Lei­ter und Werk­zeug auf­ge­fal­len sein könn­ten, wen­den sich die Kulm­ba­cher Ermitt­ler trotz der zurück­lie­gen­den Tat­zeit Ende April an die Bevöl­ke­rung und bit­ten um die Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

  • Wem sind zwi­schen Mon­tag und Mitt­woch ver­gan­ge­ner Woche ver­däch­ti­ge Per­so­nen im Schieß­gra­ben zwi­schen Karl-Jung-Stra­ße und Kal­te Mar­ter aufgefallen?
  • Wer hat die Tat mög­li­cher­wei­se beob­ach­tet und im Glau­ben an eine berech­tig­te Repa­ra­tur­ar­beit der Situa­ti­on kei­ne Beach­tung geschenkt?
  • Wer kann Anga­ben zum Ver­bleib der ent­wen­de­ten Haus­num­mer machen?

Hin­wei­se nimmt die Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach unter Tel. 09221/6090 entgegen.

KULM­BACH. Obwohl er weni­ge Sekun­den zuvor von Kulm­ba­cher Poli­zei­be­am­ten belehrt wor­den war, setz­te ein 17-jäh­ri­ger Kulm­ba­cher einen nicht zuge­las­se­nen E‑Scooter auf öffent­li­chem Ver­kehrs­grund in Betrieb. Die Ord­nungs­hü­ter quit­tier­ten die Drei­stig­keit mit einer Anzei­ge. Am Diens­tag­nach­mit­tag fiel einer Strei­fen­be­sat­zung der jun­ge Mann zusam­men mit sei­nem Bru­der und deren Vater im Pör­bit­scher Weg auf, als sie einen neu erwor­be­nen Elek­tro-Tret­rol­ler „auf die Räder“ stell­ten. Die Beam­ten spra­chen die Män­ner an und wie­sen sie vor­sorg­lich dar­auf hin, dass das vor­lie­gen­de Gefährt auf­grund sei­ner Beschaf­fen­heit nicht auf öffent­li­chem Ver­kehrs­grund gefah­ren wer­den darf. Nur Augen­blicke spä­ter, als die Poli­zi­sten kei­ne fünf­zig Meter ent­fernt waren, konn­ten sie beob­ach­ten wie sich der 17-jäh­ri­ge auf sei­nen fahr­ba­ren Unter­satz schwang und los brau­ste. So viel Unbe­lehr­bar­keit blieb nicht lan­ge unge­sühnt. Die Beam­ten dreh­ten und unter­ban­den augen­blick­lich die Wei­ter­fahrt. Der jun­ge Ver­kehrs­sün­der blickt jetzt bereits vor dem Erwerb eines Füh­rer­scheins meh­re­ren Ermitt­lungs­ver­fah­ren, unter ande­rem wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis sowie wegen Ver­stö­ßen gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs- und das Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz, ent­ge­gen. Über die Höhe der Sank­ti­on müs­sen nun die Justiz­be­hör­den entscheiden.