Bay­reuth: Voll­ver­samm­lung beschließt Fort­füh­rung der GTO

Voll­ver­samm­lung beschließt Fort­füh­rung der GTO

Beschluss mit nur einer Ent­hal­tung –Neu­be­tei­li­gung der Rosen­schon und Part­ner Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft GmbH (ROP) an der Gewer­be-Treu­hand Ober­fran­ken mbHBayreuth/​Oberfranken.

Die Voll­ver­samm­lung der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken hat sich in einer außer­or­dent­li­chen und „hybrid“(siehe auch wei­te­ren Text zur Voll­ver­samm­lung) durch­ge­führ­ten Sit­zung am 29. April 2020 ein­drucks­voll mit nur einer Ent­hal­tung für die Fort­füh­rung der Gewer­be-Treu­hand Ober­fran­ken mbH (GTO) und für die Betei­li­gung der Rosen­schon und Part­ner Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft GmbH (ROP) an der GTO aus­ge­spro­chen. Damit kann die Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft nun wei­ter zukunfts­fä­hig aus­ge­rich­tet werden.

Zur Vor­ge­schich­te: Am 16. Dezem­ber 2019 hat­te sich die Voll­ver­samm­lung der HWK für Ober­fran­ken schon ein­mal mit der Zukunft der GTO, ein Toch­ter­un­ter­neh­men der Hand­werks­kam­mer, befasst. Damals sprach sich die Mehr­heit der VV-Mit­glie­der dafür aus, trotz der fest­ge­stell­ten Ver­un­treu­un­gen und Mani­pu­la­tio­nen (die DHZ berich­te­te) die Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft fort­füh­ren zu wol­len. Basis hier­für sowie für eine Betei­li­gung von Rosen­schon & Part­ner soll­te die Ent­wick­lung eines zukunfts­fä­hi­gen und trag­fä­hi­gen Fort­füh­rungs­kon­zepts für die GTO sein. Die­ses Fort­füh­rungs­kon­zept wur­de mitt­ler­wei­le unter Mit­wir­kung von Rechts­an­walt Dr. jur. Mathi­as Fleisch­mann (Kanz­lei F.E.L.S, Bay­reuth) ent­wickelt und jetzt in der außer­or­dent­li­chen Sit­zung der Voll­ver­samm­lung mit deut­li­cher Zustim­mung bewil­ligt. Grund­la­ge dafür ist die ins­ge­samt posi­ti­ve Ein­schät­zung der Lage durch die Exper­ten von Rosen­schon und F.E.L.S. Es loh­ne die GTO wei­ter­zu­füh­ren, die Fort­füh­rungs­pro­gno­se sei posi­tiv, auch wenn in den Abschluss­bi­lan­zen von GTO und GTU (wie­der­um eine Toch­ter der GTO) ein nicht durch Eigen­ka­pi­tal gedeck­ter Fehl­be­trag in Höhe von rund 875.500 Euro (Stand 31.12.2019) aus­ge­wie­sen ist, der aktu­ell den Ver­lust des ein­ge­setz­ten Stamm­ka­pi­tals bedeu­tet. Denn trotz der durch die Ver­un­treu­ung ent­stan­de­nen Ver­bind­lich­kei­ten und Umsatz­steu­er­nach­zah­lun­gen haben GTO und GTU im Jahr 2019 zusam­men einen Über­schuss von mehr als 120.000 Euro erwirt­schaf­tet und zusätz­lich Ver­bind­lich­kei­ten von fast 172.000 Euro abge­baut. Und auch im I.Quartal 2020 lie­gen Umsatz (rund 420.000 Euro) und Ergeb­nis über dem Plan­wert, der für eine wirt­schaft­li­che Wei­ter­füh­rung not­wen­dig ist.

Das Fort­füh­rungs­kon­zept GTO

Fol­gen­de Beschlüs­se wur­den daher jetzt in der Voll­ver­samm­lung für die Fort­füh­rung der Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft gefasst:1) Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken kauft den Geschäfts­an­teil von GTO-Geschäfts­füh­rer, Steu­er­be­ra­ter Erwin Weiß­flach an der GTO im Nenn­wert von 26.000 Euro mit auf­schie­ben­der Bedin­gung, mit allen Mit­glied­schafts-und Ver­mö­gens­rech­ten ein­schließ­lich des Gewinn­be­zugs­rechts, zum Kauf­preis von 1 Euro und Bes­se­rungs­schein an. 2) Das Stamm­ka­pi­tal der GTO wird von 792.000 Euro auf 25.000 Euro her­ab­ge­setzt. Das her­ab­ge­setz­te Stamm­ka­pi­tal der GTO wird anschlie­ßend um 25.000 Euro erhöht. Zur Über­nah­me die­ses Tei­les der Stamm­ein­la­ge wird die Rosen­schon und Part­ner GmbH Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft (ROP) zugelassen.4) Ein­fa­che Struk­tu­ren: Die Gewer­be-Treu­hand Ober­fran­ken Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbH wird mit der Gewer­be-Treu­hand Unter­neh­mens-und Wirt­schafts­be­ra­tungs­ge­sell­schaft mbh (kurz: GTU) verschmolzen.5)

Opti­on auf Ver­kauf: Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken und die Rosen­schon und Part­ner GmbH Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft räu­men sich ein befri­ste­tes Ankaufs­recht (Call-Opti­on) bzw. Andie­nungs­recht (Put-Opti­on) ein, das von bei­den Sei­ten zum 31. Dezem­ber 2024 in Anspruch genom­men wer­den kann. Die Voll­ver­samm­lung der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken nahm wei­ter fol­gen­de Rah­men­be­din­gun­gen zur Kennt­nis: 1) Die GTO und –vor­sorg­lich auch –die GTU tre­ten sämt­li­che Scha­dens­er­satz-und Regress­an­sprü­che an die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken ab. Nach Abzug der Gerichts-und Anwalts­ko­sten erhält die Hand­werks­kam­mer direkt 20 % der durch­ge­setz­ten Regress­for­de­run­gen. Alle wei­te­ren Ein­nah­men durch Regress­for­de­run­gen erhält zunächst die GTO. 50 % die­ser wei­te­ren Ein­nah­men wer­den bei der Kauf­preis­er­mitt­lung zum 31.12.2024 berück­sich­tigt und flie­ßen damit noch­mals der Hand­werks­kam­mer zu.2) Zusätz­lich zu der von ROP ein­be­zahl­ten Stamm­ein­la­ge in Höhe von 25.000 Euro gewährt die Kanz­lei Rosen­schon, ver­tre­ten durch die Rosenschon.Stiefler.Waha Part­ner­schaft mbB Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft, der GTO ein Dar­le­hen in Höhe von 475.000 Euro 3) Die Sat­zung und die Geschäfts­ord­nung der GTO wer­den neu gefasst. In Zukunft wird es bei der GTO kei­nen Auf­sichts­rat mehr geben.4) Die ROP über­nimmt ab dem Zeit­punkt der Betei­li­gung die Füh­rung des Geschäfts­be­triebs der GTO und stellt mit Wirt­schafts­prü­fer Dipl.-Kfm. Bern­hard Leis­ner den Geschäfts­füh­rer. 5) Die GTO wird die bis­lang bereits für die Hand­werks­kam­mer über­nom­me­nen Auf­ga­ben befri­stet bis zum 31.Dezember 2024 im Rah­men eines Steu­er­be­ra­tungs­ver­tra­ges fort­füh­ren (auch Bera­tung der HWK im Rah­men der Exi­stenz­grün­dungs-und Über­ga­be­be­ra­tung bei steu­er­li­chen Fra­gen, pro­jekt­be­zo­ge­ne Unter­stüt­zung der HWK).6) Ergän­zend dazu erklärt sich die GTO bereit, auf Wunsch der Kreis­hand­wer­ker­schaf­ten im Bezirk der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken auch deren Besteue­rungs­ver­fah­ren zu übernehmen.Durch die Betei­li­gung von ROP an der GTO, so HWK-Prä­si­dent Tho­mas Zim­mer und HWK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler, zeich­ne sich eine geord­ne­te Geschäfts­füh­rung ab, die eine kom­pe­ten­te Betreu­ung der Man­dan­ten aus dem Hand­werk sicher­stellt. Außer­dem wür­den die im Dezem­ber 2019 durch die Voll­ver­samm­lung geneh­mig­ten Dar­le­hen von HWK und IFGO bedient und zurück­be­zahlt. „Zudem besteht Hoff­nung, dass zumin­dest ein Teil der aktu­ell ver­lo­re­nen Stamm­ein­la­ge im Jahr 2024 wie­der zurück­flie­ßen wird.“

Die beson­de­re Voll­ver­samm­lung­Hand­werks­kam­mer mit bun­des­weit erster „Hybrid“-Vollversammlung –Mischung aus Prä­senz-und VideokonferenzBayreuth/​Oberfranken. Es war eine beson­de­re Voll­ver­samm­lung, die die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken am 29. April 2020 durch­führ­te. Nicht nur, weil eine außer­or­dent­li­che Voll­ver­samm­lung ein­be­ru­fen wor­den war, um das Fort­füh­rungs­kon­zept für die Gewer­be­treu­hand (GTO) und die damit ver­bun­de­nen Ände­run­gen der Betei­li­gun­gen an der GTO auf den Weg zu brin­gen (sie­he wei­te­rer Bericht). Es war auch die bun­des­weit erste Voll­ver­samm­lung einer Kam­mer, die in „hybri­der“ Form durch­ge­führt wur­de: Teil­wei­se als Prä­senz­ver­an­stal­tung und –bedingt durch die Beschrän­kun­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie –par­al­lel in Form einer Video­kon­fe­renz. Die Stadt Bay­reuth hat­te dazu die Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erteilt, eine Ver­samm­lung mit maxi­mal 30 Per­so­nen im gro­ßen Sit­zungs­saal der HWK in Bay­reuth zuzu­las­sen. Und das baye­ri­sche Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­um hat­te als Auf­sichts­or­gan der Hand­werks­kam­mer, die­se Sit­zungs­form genehmigt.Gut 20 Mit­glie­der der Voll­ver­samm­lung hat­ten sich dem­nach im Sit­zungs­saal ein­ge­fun­den, aus dem live per Video-Kon­fe­renz über­tra­gen wur­de, so dass die online zuge­schal­te­ten Voll­ver­samm­lungs­mit­glie­der auch den Blick auf die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen und die­Sit­zungs­lei­tung vor Ort hat­ten. Und mehr noch: Sie konn­ten die Rede­bei­trä­ge ver­fol­gen, sich auch selbst mit Rede­bei­trä­gen ein­schal­ten und natür­lich auch online abstim­men. „Wir hat­ten so die Mög­lich­keit, im Sit­zungs­saal wirk­lich viel Abstand zwi­schen den ein­zel­nen VV-Mit­glie­dern zu las­sen“, erklär­te HWK-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Tho­mas Kol­ler, „was in der aktu­el­len Situa­ti­on ja gebo­ten ist“. Dank eines sehr sta­bil­funk­tio­nie­ren­den Video­kon­fe­renz-Systems klapp­ten auch die Über­tra­gung der Prä­sen­ta­ti­on und die Mit­ver­fol­gung jedes Rede­bei­trags reibungslos.Zu Beginn der Bera­tun­gen im Rah­men der hybri­de Voll­ver­samm­lung, kam es zu Anlauf­schwie­rig­kei­ten: Ein bun­des­wei­ter Aus­fall des Breit­band­net­zes der Tele­kom führ­te zu gro­ßen tech­ni­schen Pro­ble­men. Als das Tele­kom-Netz wie­der funk­tio­nier­te, klapp­ten aber auch die­se Sit­zungs-Vor­be­rei­tun­gen sehr gut.