Land­ge­richt Bam­berg: Ver­hand­lun­gen wegen schwe­rem sexu­el­len Miss­brauch von Kin­dern und wegen Vergewaltigung

Symbolbild Polizei
Ter­min­mit­tei­lung betref­fend 19.Kalenderwoche 2020
In der 19.Kalenderwoche 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen­in Straf­sa­chen statt: 1.Das Straf­ver­fah­ren­ge­gen den 55-jäh­ri­gen S. wegen schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern und ande­ren Delik­ten am 05.05.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 33KLs 1105Js 18431/19). Dem Ange­klag­ten lie­gen ins­ge­samt 14 sexu­el­le Über­grif­fe an sei­ner im Jahr 2000 gebo­re­nen Stief­en­ke­lin im Zeit­raum von 2012 bis 2017 zur Last. Unter ande­rem soll der Ange­klag­te im Zeit­raum von 2012 bis 2014 im Rah­men von Besu­chen bei sich zu Hau­se in But­ten­heim oder bei Aus­fahr­ten für sei­nen Arbeit­ge­ber, bei wel­chen er teils von der Geschä­dig­ten beglei­tet wur­de, mit der Geschä­dig­ten, die damals noch ein Kind war (d.h. unter 14 Jah­ren alt), min­de­stens drei Mal den vagi­na­len Geschlechts­ver­kehr voll­zo­gen haben.

Außer­dem soll der Ange­klag­te in wei­te­ren 10 Fäl­len von 2014 bis 2017 bei Besu­chen oder bei Aus­fahr­ten für sei­nen Arbeit­ge­ber, den vagi­na­len, ora­len und ana­len Geschlechts­ver­kehr mit der Geschä­dig­ten voll­zo­gen haben. Im Anschluss soll er der Geschä­dig­ten Geld­be­trä­ge im Umfang von 20 bis 50 EUR zur Ver­fü­gung gestellt haben.

Fortsetzungstermin:18.05.2020, 09:00 Uhr

2. Das Straf­ver­fah­ren gegen den 35-jäh­ri­gen D. wegen Ver­ge­wal­ti­gung und ande­ren Delik­ten am 07.05.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer (Az. 31 KLs 1105 Js 11859/19). Dem Ange­klag­ten liegt zur Last, im in den frü­hen Mor­gen­stun­den des 21.10.2018, auf dem Nach­hau­se­weg von einer Fei­er neben der Bun­des­stra­ße 470 Nähe Adels­dorf, in erheb­lich alko­ho­li­sier­tem Zustand,seine Ehe­frau gezwun­gen zu haben, mit ihm den ora­len, vagi­na­len und ana­len Geschlechts­ver­kehr durch­zu­füh­ren. Die Geschä­dig­te, die selbst erheb­lich alko­ho­li­siert gewe­sen sein soll und den Ange­klag­ten nicht erkannt haben soll, soll sich hier­ge­gen gewehrt haben, der Ange­klag­te soll sie zu Boden gedrückt haben. Außer­dem wird dem Ange­klag­ten vorgeworfen,am 20.07.2019 gegen 08:00 Uhr, wie­der­um alkoholisiert,auf dem Rad­weg zwi­schen Igens­dorf und Lan­gen­sen­del­bach eine Jog­ge­rin mit dem Fahr­rad zunächst ver­folgt und durch Anfah­ren zu Boden gebracht haben, um an ihr­se­xu­el­le Hand­lun­gen vor­zu­neh­men. Der Ange­klag­te soll die Geschä­dig­te mehr­fach geschla­gen und an den Haa­ren zu einer nahe­ge­le­ge­nen Scheu­ne gezerrt haben. Infol­ge des Vor­bei­fah­rens eines PKW und einer zufäl­lig in der Nähe befind­li­chen Poli­zei­strei­fe, soll der Ange­klag­te erkannt haben, dass er sein Vor­ha­ben nicht wei­ter aus­füh­ren kön­ne und soll die Geschä­dig­te kurz los­ge­las­sen haben, wel­che dar­auf­hin flüch­ten konnte.

Fort­set­zungs­ter­mi­ne: 13.05.2020, 20.05.2020, jeweils 09:00 Uhr­Be­züg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne­von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen