MdL Seba­sti­an Kör­ber erneu­ert Kri­tik an will­kür­li­chen Dif­fe­ren­zie­run­gen der Staatsregierung

Sebastian Körber. (c) FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Bernhard Haselbeck

Seba­sti­an Kör­ber. © FDP-Frak­ti­on im Baye­ri­schen Land­tag, Bern­hard Haselbeck

Seit Mon­tag, 27. April dür­fen Geschäf­te mit einer Ver­kaufs­flä­che von bis zu 800 m² in Bay­ern wie­der öff­nen. Von der Begren­zung der Ver­kaufs­flä­che aus­ge­nom­men: Kfz-Händ­ler, Fahr­rad­händ­ler, Buch­hand­lun­gen. Der Forch­hei­mer FDP-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Seba­sti­an Kör­ber hat­te die­se Dif­fe­ren­zie­rung der Staats­re­gie­rung nach Bekannt­wer­den als „will­kür­lich“ und „nicht plau­si­bel“ bezeich­net. Aus aktu­el­lem Anlass wie­der­hol­te Kör­ber sei­ne Forderung:

„Inha­ber von Geschäf­ten und Betrie­ben soll­ten grund­sätz­lich öff­nen dür­fen, wenn sie die siche­re Ein­hal­tung not­wen­di­ger Abstands- und Hygie­ne­re­geln gewähr­lei­sten kön­nen. War­um bei­spiels­wei­se ein Möbel­haus oder grö­ße­res Mode­ge­schäft nicht öff­nen darf, obwohl es u.a. die Ein­hal­tung von Min­dest­ab­stän­den leich­ter rea­li­sie­ren kann, als die Bou­tique oder Buch­hand­lung an der Ecke, kann nach wie vor nicht nach­voll­zo­gen werden.“

Auch die baye­ri­schen Gerich­te zie­hen die 800 m²-Beschrän­kung nun in Kri­tik. Nach dem Ver­wal­tungs­ge­richt in Ham­burg hat ver­gan­ge­nen Frei­tag auch das Ver­wal­tungs­ge­richt Würz­burg einem ent­spre­chen­den Eil­an­trag statt­ge­ge­ben. Die baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml übte nun gegen­über der unter­frän­ki­schen Main­post Kri­tik an der Ent­schei­dung des Würz­bur­ger Gerichts und ließ mit­tei­len das „die Staats­re­gie­rung die Rechts­auf­fas­sung des Gerichts nicht tei­le“. Jetzt zieht der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof nach: Das Ver­kaufs­ver­bot für gro­ße Geschäf­te mit mehr als 800 Qua­drat­me­tern ist ver­fas­sungs­wid­rig. Der Forch­hei­mer FDP- Bau­ex­per­te Kör­ber nimmt nun wie­der­um den Gerichts­ent­scheid des höch­sten baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts zum Anlass um die Aus­sa­gen der Bam­ber­ger CSU-Mini­ste­rin Huml zu kritisieren:

„Es tut gut zu sehen, dass sich in Kri­sen­zei­ten baye­ri­sche Gerich­te dem Recht­staat und nicht der will­kür­li­chen Rechts­auf­fas­sung der Staats­re­gie­rung und ihrer Mini­ster ver­pflich­tet sehen. Ich sehe mei­ne Posi­ti­on, auch aus der bau­fach­li­chen Sicht, bestä­tigt. Die teil­wei­se will­kür­li­chen Maß­nah­men wer­den in der Bevöl­ke­rung zurecht kri­ti­siert und kön­nen von den Men­schen nicht mehr nach­voll­zo­gen wer­den. Mit­ver­ant­wort­lich für eine ver­fas­sungs­ge­mä­ße Aus­ge­stal­tung des Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes ist Humls Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um. Frau Staats­mi­ni­ste­rin Huml soll­te daher nicht nur Enga­ge­ment dar­auf ver­wen­den Ent­schei­dun­gen und Vor­ga­ben des Mini­ster­prä­si­den­ten vor­be­halts­los umzu­set­zen und in der Zei­tung eine unan­ge­brach­te Justiz­schel­te zu ver­tei­len, son­dern jetzt dafür sor­gen, dass die ver­fas­sungs­wid­ri­gen Vor­schrif­ten noch die­se Woche kor­ri­giert werden.“