Bam­berg: Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Huml will ab Mit­te Mai erste Schrit­te für eine Rück­kehr bestimm­ter Kran­ken­häu­ser zum Regel­be­trieb umsetzen

Huml: Ab Mit­te Mai erste Schrit­te für eine Rück­kehr bestimm­ter Kran­ken­häu­ser zum Regel­be­trieb mög­lich – Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin arbei­tet mit Hoch­druck an der Umset­zung des Stu­fen­plans zur fle­xi­ble­ren Aus­la­stung der Krankenhauskapazitäten

Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml setzt ange­sichts der aktu­el­len Ent­wick­lung der Coro­na­vi­rus-Zah­len dar­auf, dass bereits ab Mit­te Mai die­ses Jah­res die ersten Schrit­te für eine Rück­kehr bestimm­ter Kran­ken­häu­ser zum Regel­be­trieb erfol­gen könn­ten. Huml beton­te am Frei­tag in Mün­chen: „Wir arbei­ten mit Hoch­druck an der Umset­zung des Stu­fen­plans, den der Mini­ster­rat am Diens­tag beschlos­sen hat. Klar ist dabei: Wir wer­den nicht das Risi­ko ein­ge­hen, dass eine zu rasche Abkehr von der jet­zi­gen Linie die bis­he­ri­gen Erfol­ge zunichtemacht.“

Die Mini­ste­rin füg­te hin­zu: „Die baye­ri­schen Kran­ken­häu­ser ste­hen im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie wei­ter vor einer gro­ßen Her­aus­for­de­rung. Die gute Nach­richt ist: Unser schnel­les und kon­se­quen­tes Vor­ge­hen hat bis­lang eine Über­la­stung des Gesund­heits­sy­stems ver­hin­dert. Es hat sich gezeigt, dass die Stra­te­gie der Staats­re­gie­rung rich­tig war. Aber auch plan­ba­re Kran­ken­haus­be­hand­lun­gen sind wich­tig – des­halb wol­len wir sie je nach Lage wie­der ermög­li­chen. Wir beob­ach­ten genau, wann wie­der Kapa­zi­tä­ten dafür frei sind.“

Huml erläu­ter­te: „Klar ist aber auch: Der­zeit besteht kein Grund zur Ent­war­nung. Ange­sichts der beson­de­ren Betrof­fen­heit von Bay­ern bei der Coro­na-Pan­de­mie gilt es, mit der gebo­te­nen Vor­sicht zu agie­ren und jede Erleich­te­rung fort­wäh­rend im Hin­blick auf Bela­stung der Kli­ni­ken und die wei­te­re Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens abzuwägen.“

Der Mini­ster­rat hat­te am 21. April 2020 den vom baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um vor­ge­schla­ge­nen Stu­fen­plan zur fle­xi­ble­ren Aus­la­stung der Kran­ken­haus­ka­pa­zi­tä­ten beschlos­sen. Huml beton­te: „Die­ser Stu­fen­plan erlaubt eine schritt­wei­se und vor­sich­ti­ge Rück­kehr in den Regel­be­trieb – sofern dies unter Infek­ti­ons­schutz­aspek­ten ver­tret­bar ist und alle not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Infek­tio­nen inner­halb der Ein­rich­tung getrof­fen wurden.“

Zum einen sol­len als­bald rei­ne Pri­vat­kli­ni­ken und psy­cho­so­ma­ti­sche Ein­rich­tun­gen aus der Pflicht zur Bereit­hal­tung ihrer Kapa­zi­tä­ten für die Behand­lung von COVID-19-Pati­en­ten ent­las­sen wer­den, sodass dort wie­der ein gewis­ser Regel­be­trieb begin­nen kann. Dies gilt unter dem Vor­be­halt, dass der Betrieb unter Infek­ti­ons­schutz­aspek­ten ver­tret­bar ist und alle not­wen­di­gen Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Infek­tio­nen inner­halb der Ein­rich­tung getrof­fen werden.

Zum ande­ren soll zumin­dest teil­wei­se auch Reha-Ein­rich­tun­gen und zuge­las­se­nen Akut­kran­ken­häu­sern eine vor­sich­ti­ge Rück­kehr in den Regel­be­trieb ermög­licht wer­den. Hier­über ent­schei­den die Regie­run­gen je nach Aus­la­stung und Situa­ti­on des Ver­sor­gungs­ge­sche­hens vor Ort in enger Abstim­mung mit den ört­lich zustän­di­gen ärzt­li­chen Lei­tern. Bei Akut­kran­ken­häu­sern ist zudem die Zustim­mung des Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums als Kran­ken­haus­pla­nungs­be­hör­de einzuholen.

Die Mini­ste­rin füg­te hin­zu: „Coro­na wird noch lan­ge das Gesche­hen in den Kli­ni­ken beein­flus­sen – teils mehr, teils weni­ger stark, je nach loka­ler Betroffenheit.“

Die Umset­zung des Stu­fen­plans wird der­zeit in enger Abstim­mung mit den Regie­run­gen vor­be­rei­tet. Zunächst muss eine Bestands­auf­nah­me vor Ort gemacht wer­den, wel­che rei­nen Pri­vat­kli­ni­ken und psy­cho­so­ma­ti­schen Ein­rich­tun­gen ggf. wei­ter für die Kri­se in Bereit­schaft blei­ben müs­sen. Außer­dem ist zu klä­ren, wel­che Maß­ga­ben des Infek­ti­ons­schut­zes die Kli­ni­ken auf ihrem Rück­weg in die Nor­ma­li­tät erfül­len müssen.

Die Staats­re­gie­rung hat­te im März 2020 wegen der zu die­sem Zeit­punkt expo­nen­ti­ell wach­sen­den Zahl von Coro­na-Infek­tio­nen und den Erfah­run­gen ins­be­son­de­re in Ita­li­en ver­an­lasst, dass die frei­en Kapa­zi­tä­ten an baye­ri­schen Kran­ken­häu­sern erhöht wer­den. Aus die­sem Grund wur­den sämt­li­che zuge­las­se­ne Kli­ni­ken, aber auch rei­ne pri­va­te Kran­ken­häu­ser und Reha-Ein­rich­tun­gen ver­pflich­tet, plan­ba­re Behand­lun­gen zurück­zu­stel­len, soweit das im Ein­zel­fall medi­zi­nisch ver­tret­bar war. Not­fall­be­hand­lun­gen waren immer mög­lich und wer­den es auch künf­tig sein.

Huml unter­strich: „Im Grund­satz bleibt der Frei­staat Bay­ern auch nach einer Sta­bi­li­sie­rung der Infek­ti­ons­ra­ten bei die­ser Linie. Nach wie vor wird gro­ße Anstren­gung dar­auf ver­wen­det, ins­be­son­de­re die Inten­siv­be­hand­lungs­ka­pa­zi­tä­ten mit Beatmungs­mög­lich­keit zu erhö­hen und die Ein­rich­tun­gen auch auf wie­der stei­gen­de Pati­en­ten­zah­len vor­zu­be­rei­ten.“ Die Mini­ste­rin füg­te hin­zu: „Es gilt ins­ge­samt, alle Wach­sam­keit dar­auf zu ver­wen­den, dass trotz Erleich­te­run­gen im öffent­li­chen Leben die Situa­ti­on wei­ter unter Kon­trol­le bleibt.“