GEW: Auch selbst­stän­di­ge Lehr­kräf­te brau­chen finan­zi­el­le Hilfen

Symbolbild Bildung

Nicht nur frei­be­ruf­li­che Künst­le­rin­nen und Künst­ler fal­len bei den Coro­na-Hil­fen durch alle Raster, son­dern auch Selb­stän­di­ge in der Bil­dung. Dar­auf wies die Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) Mini­ster­prä­si­dent Mar­kus Söder heu­te in einem Schrei­ben hin.

Im Land­tag hat­te Söder ein Hilfs­pro­gramm für baye­ri­sche Kunst­schaf­fen­de ange­kün­digt, da es unzu­mut­bar sei sie auf Hartz IV zu ver­wei­sen. „Die selbst­stän­di­gen Lehr­kräf­te sind indi­rekt in den mei­sten Fäl­len im Auf­trag öffent­li­cher Trä­ger tätig, z.B. der Hoch­schu­len, der kom­mu­na­len Volks­hoch­schu­len oder der Bun­des­agen­tur für Arbeit,“ schrieb GEW-Lan­des­vor­sit­zen­der Anton Salz­brunn an den Mini­ster­prä­si­den­ten. Da sie fast immer nur Hono­rar­ver­trä­ge bekom­men, haben sie kei­nen Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter- oder Arbeits­lo­sen­geld. Und da sie meist in frem­den Betriebs­räu­men unter­rich­ten, ent­fällt bis­her auch die Sofort­hil­fe des Bun­des und des Frei­staa­tes für Soloselbständige.

Im Land­tag nann­te Söder die Rege­lung aus Baden-Würt­tem­berg als Vor­bild. Dort kön­nen für Solo­selbst­stän­di­ge in allen Beru­fen 1.180 Euro pro Monat berück­sich­tigt wer­den. Da selbst­stän­di­ge Lehr­kräf­te mit 1000 Euro Ein­kom­men fast 400 Euro für die Renten‑, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bezah­len müs­sen, wäre das zwar auch kaum mehr als Arbeits­lo­sen­geld II. Aber, so die GEW, für vie­le eine gro­ße Hil­fe. Denn „Hartz IV“ ist auch abhän­gig vom Ein­kom­men des Ehe­part­ners bzw. der Ehe­part­ne­rin und trotz erhöh­ter Gren­zen von den Ersparnissen.

Die GEW erwar­tet, dass die Staats­re­gie­rung auch die baye­ri­schen Lehr­kräf­te in der Erwach­se­nen­bil­dung und die Lehr­be­auf­trag­ten an den Hoch­schu­len nicht wie­der außen vor lässt.