Forch­hei­mer Kel­ler­wald bleibt für Fahr­zeug­ver­kehr geöffnet

Das Amt für öffent­li­che Sicher­heit und Ord­nung der Stadt Forch­heim teilt mit, dass die Sper­rung des Forch­hei­mer Kel­ler­wal­des für den Fahr­zeug­ver­kehr ab Frei­tag, den 01. Mai 2020 nicht voll­zo­gen wird, damit Kund*innen der Kel­ler­wald­gast­stät­ten auch wei­ter­hin mit Pkw bzw. moto­ri­sier­ten Zwei­rä­dern Essen zum Mit­neh­men abho­len können.

Auf­grund der Ver­brei­tung des „SARS-CoV‑2 (Coro­na­vi­rus)“ und der damit ver­bun­de­nen Unter­sa­gung von Gastro­no­mie­be­trie­ben jeder Art, aus­ge­nom­men der Abga­be und Lie­fe­rung von mit­nah­me­fä­hi­gen Spei­sen (2. BayIfSMV vom 16. April 2020) bleibt es bis auf wei­te­res bei der „Win­ter­re­ge­lung“ des Kel­ler­wal­des. D.h., die hier in den Som­mer­mo­na­ten sonst übli­che Fuß­gän­ger­zo­ne wird nicht in Kraft gesetzt. Grund hier­für ist, dass es dadurch erleich­tert wird, Essen auf den Kel­lern abzuholen.